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Bundesblatt 115. Jahrgang

Bern, den 12. Dezember 1963

Band II

Erscheint uochenüwh. Preis 33 Franken im Jahr, IS Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbesteüungsgebuhr Einrü&ungtgebühr: 50 Sappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an Slämpfli & C\e. in Bern

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8881

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung eines Zusatzkredites für die Erstellung eines Neubaues für das Eidgenössische Amt für Mass und Gewicht (Vom 2. Dezember 1963) Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Gestutzt auf unsere Botschaft vom 24. Oktober 1958 bewilligte die Bundesversammlungin der Frühjahrssession 1959 einen Objektkredit von 9,8 Millionen Franken für den Erwerb einer Liegenschaft in Wabern-Bern und einen solchen von 15,25 Millionen Franken zur Erstellung eines Neubaues für das Eidgenössische Amt für Mass und Gewicht samt Ausrüstung.

Die Begründung erfolgte in einem ausfuhrlichen Bericht über den Zweck der staatlichen Förderung des gesetzlichen Messwesens sowie über die Aufgaben und Funktion des Eidgenossischen Amtes für Mass und Gewicht. Baukosten und Ausrüstung wurden auf Grund des Preisstandes vom I.August 1958 wie folgt veranschlagt : Gebäudekosten inkl. Umgebungsarbeiten, allgemeine technische Installationen, Anschluss von Spezialapparaten, Mobiliar, Diverses und Unvorhergesehenes (gernass kubischer Berechnung des beauftragten Architekten) Technische Ausrüstung (laut Kostenzusammenstellung des Eidgenössischen. Amtes für Mass und Gewicht) Total Bundesblatt. 115. Jahrg. Bd. II.

Fr

-

12730000 2 520 000 15250000 89

1318 Da die Detailbearbeitung von Bauprojekt und KostenYoranschlag sehr viel Zeit beanspruchte, konnten die Bauarbeiten erst im Dezember 1961 in Angriff genommen werden. Seither sind die Eohbauten der Gebäudetrakte M, S, W, Q und Z fertiggestellt, während die Eoharbeiten der Trakte P, T und V im Gange sind. Noch nicht angefangen sind die Trakte F und L, die aber mit den ändern Bauten auf Ende 1964 bezugsbereit sein sollen.

Nachstehend werden die verschiedenen Gründe dargelegt, die uns zu einem Zusatzkreditbegehren veranlassen.

Die baulichen Bedürfnisse des Amtes überblickte man im Zeitpunkte der Verabschiedung der Botschaft noch nicht in vollem Umfange. Das ursprüngliche, eher aufgelockerte Projekt war der erste Ausdruck des allgemeinen Baumprogrammes und der wesentlichen funktionellen Zusammenhänge. Nach einem weiteren Studium der komplizierten technischen und physikalischen Probleme konnte Ende 1959 eine kubisch konzentriertere und kompaktere, thermisch günstigere Gestalt gefunden werden. Die Untergeschosse, die stark von den grossen Messanlagen und den technischen Einrichtungen bestimmt werden, konnten damals nur generell geplant werden. Das Ausführungsprojekt, das auf Ende 1960 abgeliefert werden konnte, enthielt noch einige Schwächen, die zum Teil auf die nur langsam herangereifte Detailprojektierung (Wiegeanlage, Eundlauf, Strahlengenerator, Interferenzkomparator) zurückzuführen waren. So ist z.B. zu beachten, dass das Eidgenössische Amt für Mass und Gewicht erst 1962 Konstrukteure für die Schleuder fand, dass für die Planung der Fundamente des Interferenzkomparators neueste Erfahrungen des Bureau international des poids et mesures in Paris berücksichtigt werden mussten und die definitive Abklärung der Aufgabe «Mengenmessung an flüssigen Brennstoffen» nicht vor Ende 1962 möglich war. Erst zu jenem Zeitpunkte wusste man, dass das Amt sich für die Messung der Durchflussmengen von Eaffinaten einrichten muss: Öl (Heiz- und Dieselöle) bis ca. 3000 Liter pro Minute; Flugpetrol (Kerosen für Mirage), Benzin und flüssiges Gas (Butan, Propan) bis ca. 800 Liter pro Minute. Der Erlass der Strahlenschutzverordnung (1963) wirkte sich auf die Uniplanung ebenfalls aus. Auch die Festlegung der Zivilschutzmassnahnaen fällt ins Jahr 1963.

Generell ist zu beachten, dass es sich beim Neubau des Eidgenössischen
Amtes für Mass und Gewicht nicht um einen Normalbau handelt, sondern um einen komplizierten Laboratoriumsbau mit Prüfeinrichtungen höchster Präzision und Empfindlichkeit, für deren Gebrauch sowohl mechanisch wie elektrisch und thermisch günstigste Bedingungen geschaffen werden mussten. Es handelt sich z. T.

um Geräte, wie sie einmalig in der Schweiz zu finden sind und in einigen Fällen speziell entwickelt werden mussten. Diese nicht alltäglichen Umstände und ausserordentlichen Anforderungen führten zu umfangreichen zusätzlichen Arbeiten bzw. baulichen Erweiterungen, die nachstehend begründet werden.

1. Vergrösserung der Zivilschutzanlagen Sowohl das Botschafts- wie auch das Ausführungsprojekt von 1960 sahen nur einfache Luftschutzräume im Untergeschoss des Verwaltungstraktes gemäss

1319 den 1949 aufgestellten Bichtlinien für den baulichen Luftschutz vor. Auf Grund des Bundesgesetzes über den Zivilschutz vom 23.März 1962 werden vorn Bundesamt für Zivilschutz neue technische Vorschriften ausgearbeitet, welche die letzten Erkenntnisse auch in bezug auf den Betriebsschutz berücksichtigen und damit in baulicher Beziehung weit über die bisherigen Bestimmungen hinausgehen. Neben den eigentlichen Luftschutzunterständen für die Belegschaft sind Kommandoposten, Bereitschafts-, Sanitäts- und Materialräume für den Betriebsschutz zu erstellen. Ferner werden massive Konstruktionsverstärkungen vorgeschrieben. Die neuen Vorschriften dürfen zwar erst anfangs 1964 in Kraft treten. Es wäre aber nicht zu verantworten, die Anlagen des Amtes für Mass und Gewicht kurz vorher noch nach den überholten Eichtlinien auszuführen.

Die Zivilschutzräume wurden daher in den Ausführungsplänen für den Verwaltungstrakt in neuer Passung berücksichtigt.

2. Erweiterung und Verlegung des Traktes R (Radioaktivität und ionisierende Strahlen) Der Arbeitskreis im Sektor ionisierende Strahlen ist nachträglich wie folgt ausgeweitet worden: a. Das Eidgenössische Amt für Mass und Gewicht wird Zulassungs- und Typenprüfstelle für Messgeräte für ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung 1963, Art. 18, Abs. 2).

b. Das Eidgenössische Amt für Mass und Gewicht wird Prüf stelle für amtliche Prüfungen von Dosismessgeräten (gesetzliche Aufgabe).

c. Technische Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Gesundheitsamt auf dem Gebiete des Strahlenschutzes. Betrieb eines Strahlengenerators im Eidgenössischen Amt für Mass und Gewicht für beide Amtsstellen.

Als Folge davon wurde namentlich ein grösserer, strahlenschutztechnisch einwandfreier Messraum erforderlich. Informationen über magnetische Störungen, die Abklärung der Aufgabenstellung und die Notwendigkeit, strahlenschutztechnisch vorbildliche Verhältnisse zu schaffen, veranlassten eine Verlegung des ursprünglich selbständigen Traktes und die Zusammenlegung mit dem Flügel Q, verursachten aber auch eine Erhöhung der Baukubatur für den Sektor Radioaktivität und ionisierende Strahlen. Der Baum, in dem die ionisierenden Strahlen das Objekt treffen, muss gross sein, damit die Streuung durch die Wände in erfassbaren Grenzen bleibt. Für das Eidgenössische Amt für Mass und Gewicht
ist die Beherrschung der Streuung wesentlich, da exakte Messungen die Hauptaufgabe darstellen.

3. Vergrösserung des Flüssigkeitslaboratoriums F (flüssige Brennstoffe) Auch die Durchlaufzähler gehören zu den eichpflichtigen Messgeräten. Anfänglich hatte es den Anschein, als ob das neuartige Problem der Messtechnik für flüssiges Gas und das Arbeiten mit grösseren Mengen biennbarer Flüssigkeiten

1320 in eine spätere Phase der Entwicklung des Eidgenössischen Amtes für Mass und Gewicht fiele. Der grosse Aufschwung auf dem Gebiet der Petrolprodukte im Zusammenhang mit der Schaffung landeseigener Eaffinerien und der rapide Anstieg der nach neuartigen Prinzipien arbeitenden Durchlauf zähler für Brennstoffe (eingchliesslich Elugpetrol) sowie das Mirage-Projekt und die sich hieraus für das Eidgenössische Amt für Mass und Gewicht ergebenden Aufträge bedingten die sofortige Anpassung des Sektors E an die heutigen Erfordernisse. Die Unmöglichkeit, die gleichen Messanlagen für verschiedene Brennstoffarten zu benutzen, wirkt sich ebenfalls auf Lage und Grosse des Gebäudes aus. Zwangsläufig muss deshalb das Bauvolumen vergrössert werden, jedoch unter Beschränkung auf ein verantwortbares Minimuni. Mit den Prüfungen mit Flugpetrol sollte Mitte nächsten Jahres begonnen werden können. Die spätere Ausführung würde zudem das Arbeiten im benachbarten Elügel für Präzisionsmesstechnik stören.

4. Erhöhte Anforderungen an Speziallaboratoriea in den übrigen Trakten Im Projektierungsstadium von 1957/58 und selbst während der Bearbeitung des Ausführungsprojektes waren die Bedürfnisse hinsichtlich der Ventilationsund Klimaanlagen, der Heizung und der elektrischen Installationen nicht hinlänglich feststellbar. Sie konnten erst mittels ausgedehnter und zeitraubender wissenschaftlicher Expertisen abgeklärt werden. Die Installationen und die dafür benötigten baulichen Anlagen konnten bei der Projektierung z.T. nur geschätzt oder auf Grund von Annahmen berechnet werden, mussten im Laufe der Detailplanung aber stark erweitert werden. Ausgedehnte technische Untersuchungen, insbesondere über den Hauptkomparator im Gebäude P, sowie das Temperatur-Stabilisiemngs-Böhrensystem in den obersten Decken der hauptsächlichsten Trakte führen zu weiteren baulichen Mehranforderungen in den Trakten M, P, Q, W und Z. Von deren Ausführung wird die Erfüllung der physikalisch-technischen Aufgaben des Amtes nach den neuesten Erkenntnissen entscheidend beeinflusst.

Schliesslich verursachten nicht bekannt gewesene Bodenverhältnisse Mehrkosten. Die sich ergebenden Gebäudehohlräume sollen für die betrieblichen Bedürfnisse ausgebaut werden.

5. Zusätzliche Kosten Das erhöhte Bauvolumen, die installationstechnischen und baulichen Ergänzungen
erforderten eingehende Studien und Planungsarbeiten der Architekten und Ingenieure. Diese mit bedeutenden technischen Schwierigkeiten verbundenen Leistungen müssen honoriert werden. Sie bilden einen Bestandteil der nachstehend aufgeführten Mehrkosten.

Eür bauliche Erweiterungen und technische Ergänzungen sind auf Grund detaillierter Berechnungen folgende zusätzliche Kosten ermittelt worden:

1321 1. Zivilschutzanlagen : Vergrösserung und Mehrausbau 2. Trakt E (Eadioaktivität) Verlegung und Umstellung 3. Trakt E (Müssigkeitenlabor) Erweiterung und Ausbau 4. Trakt P (Präzision) Vergrösserung und AusFr.

bau 884300 Trakt M, P, Q, W und Z; Temperatur-Stabilisierungsröhrensystem 127 600 Allgemeine zusätzliche Ausbau- und Installationskosten, bauliche Schwierigkeiten . . 442 500 5. Honorare für Architekten, Ingenieure und Experten.

F r . F r . 379 780 250 187 424200

954 400 267 000 2 275 567

6. Verschiedenes und Aufrundungen

104 433

Total

2380000 6. Teuerung

Das generelle Vorprojekt mit approximativem Kostenvoranschlag datiert vom Herbst 1958. Als Basis für die Bau- und Anlagekosten diente der Preisstand vom I.August 1958 mit einem Index von 215,7 Punkten.

Die Kosten stiegen bis zum Baubeginn ziemlich rasch um rund 44 auf 260,5 Punkte oder mehr als 20 Prozent; bis I.April 1963, als Stichtag für die vorliegende Zusatzkredit-Berechnung, erhöhten sie sich auf 277,5 Punkte oder um total 28,64 Prozent. Glücklicherweise wirkt sich diese indexmässige Teuerung nicht im ganzen Umfange aus, da nach und nach gewisse Trakte im Eohbau erstellt worden sind. Nach den Berechnungen können hiefür rund 3 Prozent in Abzug gebracht werden, so dass bis I.April mit einer effektiven Baukostenteuerung von 25,64 oder rund 26 Prozent gerechnet werden muss. Inzwischen, d.h. bis zum I.Oktober 1968 als letztem Erhebungsdatum des Zürcher Baukostenindexes, ist eine weitere Erhöhung um 2,4 Prozent auf 284,1 Punkte eingetreten. Auf dieser Basis ergibt sich eine Baukostenverteuerung von total 3 752 000 Pranken.

7. Zusammenfassung Nach den vorstehenden Darlegungen muss mit folgenden Mehrausgaben gerechnet werden : Fr.

Fr.

Bauliche Erweiterungen und technische Ergänzungen .

2 380 000 Baukostenverteuerung bis I.April 1963 3310000 Teuerung vom I.April bis I.Oktober 1963 442000 3752000 Unvorhergesehenes

828 000 Übertrag

6 960 000

1322 Fr.

Fr.

Übertrag 6 960 000 Das Amt für Mass und Gewicht Sowie die Baufachleute bemühten sich, die Mehrauslagen möglichst niedrig zu halten. Es konnten folgende Einsparungen realisiert werden : Projektverkleiaerung, namentlich der Trakte S und V (Verwaltungstrakt) 260000 Einsparungen durch technische Vereinfachungen sowie günstige Arbeits- und Lieferungsvergebungen 700 000 960 000 Zusätzlicher Kreditbedarf

6000000

Die Mehrausgaben sind neben der Teuerung die Folge anssergewöhnlicher, teils sehr komplizierter und durch nachträgliche Erweiterungen des Aufgabenkreises erforderlich gewordener technischer Einrichtungen und Labors. Ein Vergleich der Mehrausgaben mit den veranschlagten reinen Baukosten, exkl. technische Ausrüstung, ergibt folgendes Bild : Zivilschutzanlagen Durch erweiterte Aufgaben bedingte Anlagen (Eadioaktivität und Flüssigkeiten) Zusätzliche Arbeiten, vorwiegend installationsmässiger und mechanischer Art, bauliche Schwierigkeiten etc Architekten-, Ingenieur-und Expertenhonorare

2,3% 4,0% 5,1% 1>6%

Diese Mehrausgaben bleiben in verhältnismässig engem Eahmen. Es stehen ihnen volunieninässige, technische und preisliche Einsparungen von 5,8 Prozent gegenüber.

Für die ergänzte wissenschaftlich-technische Ausrüstung musste bereits mit dem I.Nachtrag zum Voranschlag 1963 ein Zusatzkreditbegehren von 740 000 Franken gestellt werden. Ein längeres Zuwarten war nicht möglich, weil die Bestellungen für die Messanlagen aufgegeben werden mussten, wenn eine weitere Verzogerimg der Bauarbeiten vermieden werden wollte.

Gestützt auf diese Ausführungen empfehlen wir Ihnen, als Ergänzung des Objektkredites Nr. 600.03 für die Erstellung eines Neubaues für das Eidgenössische Amt für Mass und Gewicht einen Zusatzkredit von 6 000 000 Franken zu bewilligen.

Die Kreditbewilligung fällt gemäss Artikel 85, ZifferlO der Bundesverfassung in die Zuständigkeit der Bundesversammlung.

Damit bei den Bauarbeiten bis zur Bewilligung des Zusatzkredites kein Unterbruch mit den in verschiedener Hinsicht nachteiligen Folgen eintritt, haben wir die Direktion der eidgenössischen Bauten, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Finanzdelegation der eidgenössischen Eäte, zu deren Weiterführung ermächtigt. Diese hat sich damit anlässlich ihrer Sitzung vom 22. November einverstanden erklärt.

1323 Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 2. Dezember 1963.

Im Kamen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Spühler Der Bundeskanzler.

Ch. Oser

(Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Bewilligung eines Zusatzkredites für die Erstellung eines Neubaues für das Eidgenössische Amt für Mass und Gewicht

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 2. Dezember 1963, beschliesst :

Art. l Für die Erstellung eines Neubaues für das Eidgenossische Amt für Mass und Gewicht wird ein Zusatzkredit von 6 000 000 Pranken bewilligt.

Art. 2 Dieser Besohluss ist nicht allgemein ^ erbindlich und tritt sofort in Kraft.

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Legende

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Untergeschoss (-3 50 oder -450) Erdgeschoss (±0 0) Obergeschoss (+3 30) Sous aol (-3 50 ou -4 50) Rez-de-chaussce (±0 00) Etage (+3 30)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung eines Zusatzkredites für die Erstellung eines Neubaues für das Eidgenössische Amt für Mass und Gewicht (Vom 2. Dezember 1963)

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1963

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12.12.1963

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