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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung eines Objektkredites für die Erstellung eines Telephonbetriebsgebäudes in Bern (Vom 4. März 1963)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen mit der vorliegenden Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Bewilligung eines Objektkredites für die Erstellung eines PTT-Gebäudes, des Telephonbetriebsgebäudes Bern-Mattenhof, zu unterbreiten. Wegen der ausserordentlichen Dringlichkeit des Bauvorhabens, auf die wir noch zu sprechen kommen werden, bilden Botschaft und Entwurf zum Bundesbeschluss ausnahmsweise nicht Bestandteil einer Sammelbotschaft für PTT-Betriebsgebäude.

Mit Botschaft vom 21. April 1961 über die Bewilligung von Objektkrediten für PTT-Betriebsgebäude hat der Bundesrat den eidgenössischen Bäten einen Kredit von l 053 000 Franken für den Erwerb der Liegenschaft Zieglerstrasse 25 in Bern, bestehend aus Wohnhaus mit Garage, Hausplatz, Hofraum und Garten im Halte von 16,95 Aren, für die spätere Erstellung eines Telephonbetriebsgebäudes beantragt. Am 22. Juni 1961 hat die Bundesversammlung den erforderlichen Kredit für den Liegenschaftserwerb erteilt.

In der Botschaft vom 21. April 1961 wurde erwähnt, das Grundstück sei für die Erstellung des zweiten Fernamtes von Bern, bestehend aus Fernbetriebs-, . Verstärker- und Trägeranlagen sowie einer Quartierzentrale bestimmt.

Das Bedürfnis nach einem neuen automatischen Fernamt wird vor allem durch den stark gestiegenen Fernverkehr der Netzgruppe 031 verursacht : 1940

1950

1960

1961

Ferngespräche, Ausgang in Millionen 9,6 20,9 34,3 37,5 392 Zudem vermittelt das Tandemamt Bern mit 30 Millionen Gesprächen im Jahre 1962 gegenüber bloss 14,8 Millionen im Jahre 1950 den grössten Transitverkehr aller schweizerischen Fernknotenämter.

398 Infolge dieser ausserordentlich starken "Verkehrszunahme lässt sich der Fern- und Bezirksverkehr im Hauptamt Bern, das sich im Hauptpostgebäude befindet, unter Ausnutzung aller Eaumresefven und mit provisorischen Notmassnahmen in Korridoren noch für knapp drei Jahre sicherstellen. Spätestens auf Ende 1965 müssen die zusätzlichen Ausrüstungen in neuen Bäumen betriebsbereit sein, falls eine wesentliche Verschlechterung des Telephonverkehrs vermieden werden soll.

Ein weiterer Grund für die Erstellung eines zweiten Fernbetriebszentrums liegt in der starken Zusammenballung wichtiger Betriebsanlagen im Hauptpostgebäude. Eine Dezentralisation ist wegen der Herabsetzung des Katastrophenrisikos dringendes Gebot. Ferner ist die Bodentragfähigkeit des sechzigjährigen Hauptpostgebäudes einer weiteren Belastung mit schweren technischen Anlagen nicht mehr gewachsen, auch wenn der notwendige Baum vorhanden wäre.

Dieser mangelt aber, selbst wenn die noch in der Hauptpost befindlichen Dienste der Generaldirektion das Gebäude verlassen werden, weil in erster Linie das Telegraphenamt und die Kadio-Schweiz die freiwerdenden Bäume für die Erweiterung ihrer Betriebe benötigen.

In einem Teil des neu zu erstellenden Gebäudes soll eine Quartierzentrale von 20 000 Anschlüssen installiert werden. Gegenwärtig sind im Ortsnetz Bern rund 88 000 Anschlusseinheiten vorhanden bei ca, 72 000 Teilnehmern. Der jährliche Zuwachs beträgt durchschnittlich 2850 Teilnehmer. Im Sinne einer langfristigen Planung drängt sich die Erstellung einer Quartierzentrale im Mattenhof auf, um die Ausrüstungen der 24 000 Anschlüsse des Ortsamtes im Hauptpostgebäude zu entlasten, die überaltert sind, etappenweise abgebrochen und durch eine moderne Cityzentrale ersetzt werden sollen.

Seit 1940 weist das Ortsnetz Bern folgende Verkehrsentwicklung auf : 1940

1950

1960

1961

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Hauptanschlüsse 19747 39079 66726 69608 353 Sprechstellen 33 524 63 566 104 298 109 050 325 Ortsgespräche in Millionen . 22,6 34,6 60,7 62 274 Ferngespräche, Ausgang in Millionen 6,7 14,6 84,8 ^ 87,5 ^ -- Gesprächseinnahmen in Millionen Franken 5,5 11,4 19,8 21,2 386 .

Wegen der ausserordentlichen betrieblichen Dringlichkeit hat die Direktion der Eidgenössischen Bauten im Auftrage der PTT-Betriebe bereits im Dezember 1961 ein Baugesuch eingereicht. Leider ergaben sich aber starke Verzögerungen infolge Einsprachen eines Nachbars sowie des Stadtplanungsamtes, weil die Überbauungsmöglichkeit des Grundstücks wegen einer geplanten Expreßstrasse beschränkt werden soll. Die PTT-Betriebe mussten einwilligen, das Gebäude 1

) Ganze Netzgruppe 031.

399 zuerst 5,3 m, später 6 und schliesslich 7 m hinter die heute noch gültige Baulinie zurückzunehmen, wobei jedesmal die Überbauungsmöglichkeit anhand neuer Projekte abzuklären war. Nach Einreichung des vorliegenden Bauprojektes zog das Stadtplanungsamt seine Einsprache zurück, diejenige des Nachbars wurde abgewiesen und die Baubewilligung erteilt. So erfreulich an und für sich dieses nach langwierigen Bemühungen erzielte Ergebnis ist - wobei allerdings nicht vergessen werden darf, dass die PTT-Betriebe die ursprünglich beabsichtigte Überbauung reduzieren mussten - zeigte sich eine neue Schwierigkeit.

Die Baubewilligung erlischt, wenn die Direktion der Eidgenössischen Bauten nicht bis zum 4. Dezember 1963 mit den Bauarbeiten begonnen hat, und es müsste das umständliche Verfahren wiederholt werden, wobei je nach den Umständen wiederum mit Einsprachen zu rechnen wäre. Die vorliegende Botschaft sollte deshalb von den eidgenössischen Katen sobald als möglich verabschiedet werden, damit noch vor dem Verfall der Baubewilligung die Arbeiten für das betrieblich dringend notwendige Fernbetriebszentrum begonnen werden können.

Das von der Direktion der Eidgenössischen Bauten entwickelte Projekt sieht drei Untergeschosse und fünf Obergeschosse vor: 3. Untergeschoss : Stromlieferung Batterien Notstromgruppe Starkstrom Schutzraum 2. Untergeschoss : Kabelkeller Fernverteiler Verstärker Klimaanlage Transformatoren Heizung l. Untergeschoss : Ortsamt und Hauptverteiler 8 Einstellräume für Betriebsfahrzeuge des Störungsdienstes Veloraum Erdgeschoss : Ortsamt und interzentrale Leitungen Betriebsbüro und Werkstätte 1. Stock: Automatisches Ferneingangsamt Betriebsbüro und Werkstätte 2. Stock: Automatisches Fernausgangsamt 3. Stock: Trägeramt 4. Stock: Dienstwohnung (Dachaufbau) Das 1.Untergeschoss, das Erdgeschoss sowie der 1.-3. Stock werden an die Klimaanlage angeschlossen.

400

Im neuen Gebäude werden im Laufe der kommenden Jahre 7300 Ein- und Ausgangsfernleitungen, d. h. ungefähr doppelt so viel wie in der Hauptpost, eingerichtet, ferner 6850 Verbindungsleitungen des Orts- und Landnetzes, 20 000 Anschlüsse der Quartierzentrale, die Verstärker sowie Hilfsanlagen wie Diesel, Trafo .usw.

Die Eidgenössische Baudirektion hat die Kosten auf Grund einer kubischen Schätzung wie folgt berechnet: Franken Kubische Kosten 3 472 250 Ausserordentliche Kosten (Baugrube, Spriessung, Grundwasserisolation usw.)

767000 Umgebungsarbeiten 190 000 Werkanschlüsse und Gebühren 50 000 Unvorhergesehenes und Aufrundung 220 750 Objektkredit

4 700 000

In diesem Betrag nicht inbegriffen sind die Ventilations- und Klimaanlagen, die voraussichtlich auf rund 730 000 Franken zu stehen kommen, und wie üblich den Betriebskrediten der PTT belastet werden.

Obschon der Bau auf Verlangen der Stadt Bern wegen der zukünftigen Expreßstrasse zurückversetzt werden musste, wird er nach den Berechnungen der PTT-Betriebe auf lange Jahre hinaus für die Unterbringung der Fernbetriebsausrüstungen genügen.

Der Delegierte für Arbeitsbeschaffung hat sich mit der Ausführung des Bauvorhabens einverstanden erklärt.

Gestützt auf diese Ausführungen beantragen wir Ihnen, den beiliegenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss anzunehmen.

Über die Verfassungsmässigkeit der Vorlage sind folgende Feststellungen zu machen. Die Zuständigkeit der Bundesversammlung ergibt sich aus Artikel 13, Buchstabe / des Bundesgesetzes vom 6. Oktober I9601) über die Organisation der Post-, Telephon- und Telegraphenbetriebe, das sich seinerseits auf Artikel 36 der Bundesverfassung stützt.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 4. März 1963.

Tm Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Spühler Der Bundeskanzler: Ch. Oser !) AS 1961, 17.

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Bewilligung eines Objektkredites für die Erstellung eines Telephonbetriebsgebäudes in Bern

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 4. März 1963, beschliesst:

Art. l Für die Erstellung eines Telephonbetriebsgebäudes in Bern wird ein Objektkredit von 4700000 Franken bewilligt.

2 Am Bauprojekt dürfen im Kahmen des Objektkredites noch jene Änderungen vorgenommen werden, die sich nachträglich als notwendig erweisen.

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1 2

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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1963

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8705

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.03.1963

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397-401

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