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N o i e
Bundesblatt 115. Jahrgang
Bern, den 25. April 1968
Band I
Erscheint wöchentlich. Frei» 33 Franken im Jahr, 18 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr 50 Eappen die Petitzelle oder deren Kaum. -- Inserate franko an Stämpfli & Cie. in Bern
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Bericht des
Bundesrates an die Bundesversammlung über den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1962 (Vom 23. April 1963)
Herr Präsident, Hochgeehrte Herren, Wir haben die Ehre, Ihnen den Geschäftsbericht der Schweizerischen Verrechnungsstelle mit der ihm beigegebenen Jahresrechnung für das Jahr 1962 zu unterbreiten.
Durch Bundesratsbeschluss vom 21. September 1962 ist der gebundene Zahlungsverkehr mit der Türkei aufgehoben worden. Auch mit Griechenland konnte mit Wirkung ab 1. Januar 1963 der Zahlungsverkehr freigegeben werden.
Damit steht heute die Schweiz noch mit 9 Ländern in einem gebundenen Zahlungsverkehr, nämlich mit Bulgarien, der Deutschen Demokratischen Eepublik und Berlin (Ost), Iran, Jugoslawien, Polen, Eumänien, der Tschechoslowakei, Ungarn und der Vereinigten Arabischen Republik.
Der Personalbestand verringerte sich von 50 auf 36 Angestellte.
Wie für 1960 und 1961 ergibt sich eine ausgeglichene Gewinn- und Verlustrechnung. Soweit die von der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das in den letzten Jahren abgebaute Personal zu erbringenden Sonderleistungen in Form von Bückerstattungen an die Eidgenössische Versicherungskasse nicht über die laufende Rechnung beglichen werden konnten, wurden sie wiederum durch eine Entnahme aus der Bückstellung für den Personalabbau gedeckt. · Bundesblatt 115. Jahrg. Bd. I.
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934 Wie üblich hat die Eidgenössische Finanzkontrolle die Jahresrechnung 1962 der Verrechnungsstelle geprüft und in Ordnung befunden.
Wir beantragen Ihnen, den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung der Verrechnungsstelle für das Jahr 1962 gemäss beiliegendem Beschlussesentwurf zu genehmigen.
Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.
Bern, den 28. April 1963.
Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der V i z e p r ä s i d e n t : L. v. Moos Der Bundeskanzler : Cli. Oser
985 (Entwurf)
Bundesbeschluss über
die Genehmigung des Geschäftsberichts und der Rechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1962
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Geschäftsbericht und die Eechriung der Verrechnungsstelle für das Jahr 1962 sowie in den Bericht und Antrag des Bundesrates, vom 23. April 1963, beschliesst : Einziger Artikel Der Geschäftsbericht und die Rechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1962 werden genehmigt.
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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1962 (Vom 23. April 1963)
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Jahr
1963
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
16
Cahier Numero Geschäftsnummer
8767
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
25.04.1963
Date Data Seite
933-935
Page Pagina Ref. No
10 042 085
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