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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes, (Vom 4. Oktober 1892.)

Der Bundesrath hat an sämmtliche auswärtigen Regierungen folgendes Kreisschr'eiben erlassen : Bern, den 4. Oktober

1892.

Herr Minister !

Bure Excellenz kennt sehr wohl die vielfachen Schwierigkeiten, welche die Aufsuchung des authentischen Textes eines zwischen zwei fremden Staaten abgeschlossenen Vertrages sehr oft verursacht. Es kommt sogar vor, daß nach mühsamen und langwierigen Nachforschungen das erlangte Resultat den aufgewendeten Bemühungen nicht entspricht; unter allen Umständen ist ein großer Zeitverlust damit verbunden. Schon lange sucht man diesem Uebelstande abzuhelfen, und das Institut für internationales ßecht hat sich seit acht Jahren ganz besonders mit dieser wichtigen Frage beschäftigt.

Es hat sie in seiner letztjährigen Sitzung in Hamburg studirt, im laufenden Jahre in Genf neuerdings behandelt und ist nach reiflicher Prüfung zu dem Schlüsse gekommen, daß durch die Schaffung einer internationalen Union zur Veröffentlichung der Verträge, mit einem ständigem Bureau, die Schwierigkeit gehoben würde. Dieses Bureau hätte die Aufgabe, die amtlichen Texte aller Verträge der betheiligten Staaten zu veröffentlichen; es würde für deren Aechtheit garantiren und bei allen Verträgen, die in einer andern Sprache verfaßt sind, eine französische Uebersetzung beifügen. Der Vortheil, den diese Einrichtung für die Staaten und ihre Verwaltungen, für die Gerichte, die Gelehrten und die Juristen mit sieh brächte, wäre sehr"beträchtlich, und es würde auf diese Weise einem vielfach empfundenen Bedürfnisse Genüge geleistet.

Von diesem Gedanken ausgehend, hat das Institut für internationales Recht dem schweizerischen Bundesrathe die Entwürfe zu einer Uebereinkunft und einer Vollziehungsverordnung, betreffend die Gründung dieser Union, übermittelt und dabei den Wunsch

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ausgesprochen, der Bundesrath möchte diese Schriftstücke den Regierungen aller civilisirten Länder zu geneigter Begutachtung vorlegen und ihnen zugleich den Zusammentritt einer diplomatischen Konferenz vorschlage n, die mit der nähern Prüfling zu betrauen wäre.

Angesichts des Nutzens und der hohen Bedeutung der angestrebten Einrichtung hat der schweizerische Bundesrath keinen Anstand genommen, den Auftrag anzunehmen, und er gestattet sich daher, Eurer Excellenz die betreffenden Schriftstücke vorzulegen und bei den Regierungen niler Länder den vom Institut für internationales Recht ausgedrückter; Wunsch zu unterstützen.

Wenn, wie der schweizerische Bundesrath hofft, dieses Vorgehen eine günstige Aufnahme findet, so wird er sich eine Ehre daraus machen, die Regierungen einzuladen, sieh im Laufe des nächsten Jahres bei einer diplomatischen Konferenz verbeten zu lassen, die sich mit der Gründung der Union und mit der Gestaltung ihres Büreau's zu befassen, hätte.

Falls diese Einladung angenommen wird, wird der Bundesrath den theilnehmenden Stauten eine gewisse Anzahl von Traktanden vorlegen, welche der Konferenz als Grundlage ihrer Verhandlungen dienen könnten. > Indem der sch eizerische Bundesrath die Hoffnung ausdrückt, Eure Excellenz werde ihm die Ansichten Ihrer hohen Regierung über diese Frage gefl. zu;: Kenntniß bringen, benutzt er mit Vergnügen diesen Anlaß etc.

(Vom 11. Oktober 1892.)

Der schweizerische Bundesrath hat den Rekurs der Firma Meyer (fe Cie. in Winterthur gegen eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Solothurn, gestützt auf folgende Erwägungen, als unbegründet abgewiesen: Die Rekurrenten Meyer & Cie. verlangten uierst die Betreibung gegen eine Firma ,,B. & VA Auf die Bemerkung des Betreibungsamtes 0. aber, daß eine Firma dieses Namens im Handelsregister nicht eingetragen sei, haben sie ihr Betreibungsbegehren abgeändert und die Betreibung nunmehr gegen ,,B. von 15. & V." gerichtet.

Ob und wie eine nicht eingetragene Kollektivgesellschaft betrieben werden könne, braucht daher im vorliegenden Falle nicht untersucht zu werden. Vielmehr ist einzig die Frage zu entscheiden, nach welcher Art dor eine Theilhaber, B., für Verbindlichkeiten der angeblichen oder wirklichen Kollektivgesellschaft ,,B. & V" zu betreiben sei.

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Dieser B. ist nun identisch mit dem Inhaber der als ,,S. B., Möbelhandlung" im Handelsregister eingetragenen Einzelfirma. B.

gehört also zu den nach Art. 39, Ziff. l, des Betreibungsgesetzes der Konkursbetreibung unterliegenden Personen. Und zwar ist er nicht nur für die im Namen seiner Einzelfirma eingegangenen, sondern überhaupt für alle Verbindlichkeiten irgend welcher Art auf Konkurs zu betreiben; denn wie der Bundesrath schon in. einem frühern Falle erklärt hat (Rekurs der eidg. Bank, 9. Juni 1892, Bundesbl.

1892, III, 683; Archiv für Schuldbetreibung I, Kr. 7), ist, von der Betreibung auf Pfandverwerthung abgesehen, gegen den nämlichen Schuldner je nur e i n e Art der Betreibung zuläßig.

(Vom 12. Oktober 1892.)

Der neue Gesandte des deutschen Reiches bei der Eidgenossenschaft, der wirkliche geheime Rath Dr. B u s c h , hat am 5. dies dem Herrn Bundespräsidenten sein Beglaubigungsschreiben überreicht.

(Vom 14. Oktober 1892.)

Dem Herrn Dr. Emil J. Co n s tarn wird das Exequatur als Vizekonsul der Vereinigten Staaten Amerika's in Zürich ertheilt.

Herr Karl August V o r t r i e d e erhält das Exequatur Konsul der Vereinigten Staaten Amerika's in Horgeu.

als

IQ den letzten Monaten sind dem Bundesrathe folgende Buchgeschenke zugekommen : Les bureaux internationaux des Unions universelles, par Gustave Moynier. Genf und Paris, 1892.

Von der Zentralkommission für Schweiz. Landeskunde: Landesvermessung und Karten der Schweiz, herausgegeben vom eidg.

topographischen Bureau, redigirt von Prof. Dr. Graf.

Von Herrn Prof. Dr. Dändliker: Geschichte der Schweiz, Bd. II, 2. Auflage.

Vom Verein für Eisenbahnkunde zu Berlin : Mittheilungen aus der Tageslitteratur des Eisenbahnwesens, Jahrgang 1891.

572 Handbuch der Astronomie, ihrer Geschichte und Litteratur, von Dr. Rudolf Wolf, dritter Halbband. Zürich, 1892.

Von Gebrüder Hug in Zürich: Schweizer Liederbuch, von Koller.

Les Suisses au service de Napoléon Ier et les mémoires du général baron de Marbot, von Ferdinand Lecomte. Paris, 1892.

Das transportable Baraken-Lazareth zu Tempelhof 1891, Bericht von Dr. Henry Menger. Berlin, 1892.

L'oeuvre de l'hospitalité de nuit, von M. Roger-Clément de Blavette.

Paris, 1892.

Rüger's Schaffhauser Chronik, 3. Theil, eingesandt von der Regierung des Kantons Schaffhausen.

Der Geschichtsfreund, 47. Band, eingesandt vom historischen Verein der V Orte.

Verhandlungen des Kongresses für innere Medizin, XI. Band. BerlinWiesbaden.

Verhandlungen des Congrès international du repos hebdomadaire au point de vue hygiénique et social. Paris, 1889. Eingesandt von der schwez. Gesellschaft für Sonntagsruhe.

(Vom 18. Oktober 1892.)

Zum Direktor des neu zu gründenden Centralamtes für den internationalen Transport, mit Amtsantritt auf 1. Januar 1893. wird gewählt: Herr Bundesrath Dr. jur. Numa D r o z , von Locle und Chaux-de-Fonds, in aera.

"Wahlen.

(Vom 14. Oktober 1892.} Departement des Auswärtigen.

Vizekonsul in Montreal: Herr Eduard Saadreuter, von Basel.

Post- und Eisenbahndepartement.

Adjunkt, des Chefs der Hauptabtheilung der Oberpostdirektion ;: Herr Rudolf Brosy, von Mümliswyl (Solothurn), I. Sekretär bei der Oberpostdirektion in Bern.

573 Postkommis in Basel :

Posthalter und Briefträger in Boniswyl (Aargau) :

Herr Karl August Jegge, von Sisseln (Aargau),Postkommis in Rorschach.

,, EmilWillimann,, von Rickenbach (Luzern), Postgehülfe in Basel.

Frau Wittwe Rosa Holliger, von und in Boniswyl.

Posthalter und Briefträger in Fettan (Graubünden) : Herr Domenico Nicolai, Landwirth und Gemeindeaktuar, von und in Fettan.

Gehülfen auf dem Materialbüreau der Telegraphendirektion: ,, Adolf Schmid, von Frutigen (Bern), Telegraphenaspirant in Bern.

,, Walther Fehr, von Lustorf (Thurgau), provisorischer Gehülfe auf dem Materialbüreau.

(Vom 18. Oktober 1892.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postkommis in Einsiedeln: Herr Thomas Kälin, von Einsiedeln, Postkommis in Richtersweil (Zürich).

Telegraphist in Boniswyl (Aargau) : Frau Wittwe Rosa Heiliger, von Boniswyl, Post- und Telegraphengehülfe in Boniswyl.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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19.10.1892

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