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Bundesbeschluss betreffend

Subventionsgesuche zu Gunsten einer Betheiligung der schweizerischen Industrie an der Weltausstellung in Chicago im Jahre 1893.

(Vom 24. Juni 1892.)

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht der Botschaft des Bundesrathes vom 17. Juni 1892, beschließt: 1. Für den Fall, daß die Beteiligung der Uhrenindustrie an der Ausstellung in Chicago unter Bedingungen organisirt wird, welche als befriedigend anerkannt werden, ist der Bundesrath ermächtigt, dem Komite der Aussteller eine Subvention im Betrage von höchstens Fr. 420,000 auszurichten.

Der Bund übernimmt außerdem die Kosten der Vertretung der Schweiz im internationalen Preisgericht für die Uhrenindustrie.

2. Für den Fall, daß die Betheiligung weiterer Gruppen der schweizerischen Industrie, insbesondere eine kollektive Betheiligung der Holzschnitzerei, unter Bedingungen organisirt wird, welche als befriedigend anerkannt werden, kann der Bundesrath auch diesen angemessene Beiträge zusichern, unter dem Vorbehalte, daß der Bundesversammlung in ihrer nächsten Session die hiefür nothwendigen Kreditgesuche unterbreitet werden.

3. Der Bundesrath wird eingeladen, der Bundesversammlung in der Dezembersession über die Frage Bericht zu erstatten, ob es angezeigt sei, die Sendung von Delegirten zum Studium der Ausstellung finanziell zu unterstützen, eventuell, welche Kredite hiezu erforderlich seien.

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4. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

Also beschlossen vom Nationalrathe, B e r n , den 24. Juni 1892.

Der Präsident: A. Erosi.

Der Protokollführer: Bingier.

Also beschlossen vom Ständerathe, B e r n , den 24. Juni 1892.

Der Präsident: Schauer.

Der Protokollführer: Schutzmann.

Der schweizerische Bundesrath beschließt: Aufnahme des vorstehenden Bundesbeschlusses in das Bundesblatt.

B e r n , den 1. Juli 1892.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident: Hanser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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Bundesbeschluss betreffend Subventionsgesuche zu Gunsten einer Betheiligung der schweizerischen Industrie an der Weltausstellung in Chicago im Jahre 1893. (Vom 24. Juni 1892.)

In

Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1892

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

28

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.07.1892

Date Data Seite

12-13

Page Pagina Ref. No

10 015 802

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