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Botschaft des

ßundesrates an die Bundesversammlung über die Erwerbung einer Liegenschaft als Bauplatz für ein Telephongebäude in Luzern.

(Vom 27. September 1946.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Das Hauptpostgebäude in Luzern wurde im Jahre 1888 in Betrieb genommen und 193l durch einen Anbau zur Unterbringung der automatischen Telephonzentrale erweitert. Folgende Betriebs- und Verwaltungsdienste sind gegenwärtig in diesem Gebäude untergebracht: im im im im im

Erdgeschoss: 1. Stock: 2. Stock: Dachstock: Anbau :

Post- und Telegraphenbureaux, Kreispostkontrolle ; Kreispostdirektion, Checkamt; Telephondirektion, Fernamt; Dienstwohnung, Archive, Garderoben, diverse Nebenräume; Stromlieferungsanlage, automatische Telephonzentrale (Ortsamt), Monteurräume.

Das Hauptpostgebäude und der Anbau sind heute bis auf den letzten Quadratmeter belegt, und es leiden sämtliche darin untergebrachten Dienste seit längerer Zeit unter empfindlichem Platzmangel.

Beim Postbetrieb vermögen infolge des immer stärker zunehmenden Geldpost- und Checkverkehrs insbesondere die Lokalitäten des Geldpostamtes und des Checkamtes nicht mehr zu genügen. Das Personal muss daselbst in einer Weise zusammengedrängt arbeiten, die nicht mehr länger verantwortet werden kann.

Viel intensiver noch war die Zunahme im Telephon-Orts- und Fernverkehr von Luzern. Folgende statistische Angaben vermitteln ein anschauliches Bild über die Entwicklung dieses Verkehrs seit dem Jahre 1890:

691 Jahr

Teilnehmeranachlüsae

1890 1900 1910 1920 1930 1940 1945

265 1026 1813 2471 4432 7381 9835

Sprechstellen

Ortsgespräche

Ferngespräche

Total der Gespräche

323 1 202 2178 3434 7018 12 036 16309

151 752 680 091 1 429 980 2388839 4 413 162 7 197 696 8 047 852

171344 5278 19592 899 262 75148 219 171 490 911 1 920 891 178143 1 362 558 3 751 397 608 815 3 133 346 7 546 508 1 221 207 7 009 491 14 207 187 1 851 489 11 810 132 19 857 984 2 971 347

Gesprächseinnahmen Fr.

Infolge dieser ausserordentlich starken Zunahme des Telephonverkehrs sind die Betriebsanlagen im Hauptpostgebäude Luzern heute derart ausgenützt, dass es in ca. 2 Jahren nicht mehr möglich sein wird, neue Telephonabonnenten anzuschliessen. Eine ·weitere Ausdehnung der Zentralenausrüstungen in den bestehenden Lokalen ist ausgeschlossen, da der vorhandene Platz bereits bis zum äussersten beansprucht ist.

; Abgesehen von der durch die fortwährende Zunahme des Telephonverkehrs bedingten Erweiterung der Ortszentrale und des Fernamtes müssen für den projektierten Zusannnenschluss des Telephonbetriebes der benachbarten Netzgruppen mit der Hauptgruppe Luzern und die Angliederung dieses Fernknotenamtes an den schweizerischen automatischen Fernverkehr neue Bäumlichkeiten bereitgestellt werden.

Schliesslich leiden auch die im Hauptpostgebäude untergebrachte Kreispostdirektion und die Telephondirektion, deren Aufgaben sich entsprechend der Verkehrszunahme in ihrem Kreisgebiet beträchtlich erweitert haben, ebenfalls unter empfindlichem Platzmangel, so däss auch hier für zusätzliche Lokale gesorgt werden muss. Man hat sich vorübergehend in der Weise beholfen, dass der Telephonkontrolldienst in privaten Mietlokalen untergebracht wurde.

In den ersten Studien glaubte man die erforderliche räumliche Ausdehnung durch Aufstockung des Hauptpostgebäudes und des Telephonanbaues erreichen zu können. Dieses Projekt musste indessen wegen nachbarrechtlichen Schwierigkeiten und Verweigerung der Baubewilligung durch den Stadtrat von Luzern fallen gelassen werden. Die Lösung wäre übrigens weder wirtschaftlich noch sonst ideal gewesen. Sie hätte sehr viel Geld gekostet, und doch wäre der Platzgewinn relativ gering ausgefallen, sodass man in absehbarer Zeit bereits wieder an eine anderweitige Ausdehnung hätte denken müssen.

Unter diesen Umständen sah sich die PTT-Verwaltung veranlasst, auf einen Teil der Nachbarliegenschaft der Hotel du Lac AG. zu greifen. Die Erwerbung dieses Areals, das von der Postliegenschaft bloss durch das schmale Florasträsschen getrennt ist, stellt tatsächlich die einzige zweckmässige und auf die Dauer befriedigende Lösung der immer dringlicher werdenden Er-

692 Weiterung der PTT-Anlagen beim Hauptpostgebäude Luzern dar. An die gänzliche Verlegung eines Teils der Postbetriebsdienste oder gar der Telephonanlagen ist wegen der damit verbundenen betrieblichen und finanziellen Nachteile nicht zu denken; ebensowenig an die Verlegung der Kreisdirektionen, da diese mit den Betriebsdiensten eng verknüpft sind. Durch die Erstellung einer Passerelle zwischen dem Hauptpostgebäude und dem auf dem Nachbarareal zu errichtenden Neubau lässt sich die gewünschte enge Verbindung zwischen den in beiden Gebäuden befindlichen, miteinander betrieblich zusammenhängenden Anlagen herbeiführen.

In den Telephonneubau sollen in erster Linie das Fernamt, das Auskunftsamt und das Verstärkeramt sowie sämtliche administrativen Dienste der Telephondirektion verlegt werden. Ferner ist daselbst der Einbau der zweiten Ortszentrale mit 10 000 Anschlüssen, der Tandemausrüstungen für das automatische Fernknotenamt und der Einrichtungen für die Trägertelephonie vorgesehen. Durch die Verlegung der erstgenannten Betriebsanlagen und administrativen Dienste in den Neubau wird im Hauptpostgebäude genügend Platz frei, um der Kreispostdirektion, dem Checkamt und dem Geldpostamt die benötigten Eäumlichkeiteri zur Verfügung zu stellen und damit endlich Verhältnisse zu schaffen, die betrieblich zu befriedigen vermögen. Der im gegenwärtigen Telephontrakt des Hauptpostgebäudes freiwerdende Baum kann sodann für die Erweiterung des Netzgruppenhauptamtes für den Verkehr mit den umliegenden Zentralen (Wolhusen, Hochdorf, Küssnacht, Weggis, Vitznau, Stans, Samen usw.) und für den Ausbau des Hauptverteilers auf 20 000 Anschlüsse benützt werden.

Der zu erwerbende Teil der Gesamtliegenschaft der Hotel,du Lac AG.

umfasst ein Areal von rund 2100 m2 mit dem darauf stehenden Hotelgebäude.

Die Eigentümerin zeigte sich grundsätzlich zu einer Abtretung der Liegenschaft bereit, doch konnte über die Festsetzung des Preises leider keine Einigung erzielt werden. Es blieb der PTT-Verwaltung unter diesen Umständen nichts anderes übrig, als das Expropriationsverfahren einzuleiten. Nach langwierigen Verhandlungen und Vornahme der nicht leichten Schätzung durch 8 Spezialexperten schlug die eidgenössische Schätzungskommission V den Parteien schliesslich vor, sich auf eine Summe von l 750 000 Franken zu einigen, in welchem
Betrag nebst dem Verkehrswert des eigentlichen Enteignungsobjekts auch die Entschädigungen für den Minderwert des der Expropriatin verbleibenden Teils ihrer Gesamtliegenschaft sowie der durch den Enteignungsbann verursachte Ertragsausfall Inbegriffen sind. Wenn auch die PTT-Verwaltung seinerzeit mit einer etwas niedrigeren Summe gerechnet hatte, so muss heute doch berücksichtigt werden, däss die Aussichten der Hôtellerie sich seit Ende des Krieges stark verbessert haben und dass gerade die Hotels in Luzern in den nächsten Jahren mit .einem grossen Fremdenzustrom rechnen dürfen.

Es ist deshalb begreiflich, wenn die Schätzungskommission diesem Umstand bei der Festsetzung der Gesamtentschädigung Rechnung getragen hat.

693 Die Verwaltung hat, nicht zuletzt auch mit Bücksicht auf die dringende Notwendigkeit einer sofortigen Erstellung des Neubaues, den obgenannten Vergleichsvorschlag unter Vorbehalt der Genehmigung des Geschäfts durch die eidgenössischen Bäte angenommen. Nach Abbruch des alten Hotelgebäudes wird die nutzbare Bodenfläche demgemäss auf ca. 830 Franken pro m2 zu stehen kommen. Dieser Preis kann im Hinblick auf die vorzügliche Lage nahe beim Bahnhof, und besonders auch darauf, dass es sich um die einzige für die Hauptpostliegen sohaf t in Frage kommende Ausdehnungsmöglichkeit handelt, verantwortet werden. Man darf nicht ausser acht lassen, dass Luzern stets ein bedeutender Fremden- und Touristenort bleiben wird und dass es sich ausserdem dank seiner zentralen Lage immer mehr zur Handels- und Industriestadt entwickelt hat und wegen der vielen zur Verfügung stehenden Hotels je länger je mehr als Ort für Kongresse sowie für andere nationale und internationale Veranstaltungen gewählt wird. Diese Entwicklung bringt automatisch eine entsprechende Zunahme des Post-, Telegraphen- und Telephonverkehrs mit sich, und es muss deshalb heute schon dafür Vorsorge getroffen werden, dass die nötigen Bäumlichkeiten und Betriebsanlagen zur Bewältigung dieses Verkehrs auf absehbare Zeit zur Verfügung stehen.

Gestützt auf obige Darlegungen ersuchen wir Sie, den erforderlichen Kredit von Fr. l 770 000 für die Erwerbung der Hotel du Lac Liegenschaft in Luzern, einschliesslich der Enteignungs- und Handänderungskosten, zu bewilligen und den nachstehenden Entwurf zu einem entsprechenden Bundesbeschluss gutzuheissen.

Der Kredit für die Ausführung des auf dem erworbenen Areal zu errichtenden Telephongebäudes wird nach Erstellung der endgültigen Projektpläne und der Kostenberechnung mit besonderer Vorlage nachgesucht werden.

Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 27. September 1946.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Kobelt.

Der Bundeskanzler: Leimgruber.

694 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Erwerbung einer Liegenschaft als Bauplatz für ein Telephongebäude in Luzern.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, auf Grund einer Botschaft des Bundesrates vom 27. September 1946, beschliesst:

Art. 1.

Für die Erwerbung einer Liegenschaft als Bauplatz für ein Telephongebäude in Luzern wird ein Kredit von Fr. l 770000 bewilligt.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

6810

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erwerbung einer Liegenschaft als Bauplatz für ein Telephongebäude in Luzern. (Vom 27. September 1946.)

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1946

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5105

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10.10.1946

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