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Bundesblatt 111. Jahrgang

Bern, den 14. Mai 1959

Band I

Erscheint wöchentlich

Preis 3O Franken im .fahr, 16 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr: 50 Happen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an Stämpfli & Cie. in Bern

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erhöhung des jährlichen Bundesbeitrages an die Stiftung «Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung» (Vom 27. April 1959) Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Wir beehren uns, Ihnen hiermit eine Botschaft samt Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Erhöhung des jährlichen Bundesbeitrages an die Stiftung «Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung» (nachstehend Nationalfonds genannt) zu unterbreiten.

I. Einleitung Am 18. Dezember 1957 reichte Herr Nationalrat Alfred Borei, Genf, folgende von 83 Mitunterzeichnern unterstützte Motion ein: Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten unverzüglich einen Bericht und ein Kreditbegehren zu unterbreiten mit dem Ziele, den Nationalfonds für wissenschaftliche Forschung in die Lage zu versetzen, einerseits die Beiträge zugunsten junger Forscher ganz wesentlich zu erhöhen und anderseits möglichst bald 100 Stellen für hauptamtliche Leiter von Forschergruppen (maîtres de recherches) zu schaffen, die mit Personen zu besetzen wären, die namentlich auch eine dauerhafte Gruppenarbeit gewährleisten.

In seiner Begründung hob der Motionär u.a. nachdrücklich die Bedeutung der Grundlagenforschung für die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung unseres Landes hervor. Gewiss kann selbst der Einsatz beträchtlicher finanzieller Mittel zur Förderung der reinen Forschung nicht sofort Zu greifbaren Resultaten führen; aber auf lange Frist betrachtet handelt es sich dabei doch um AufBundesblatt. 111. Jahrg. Bd. I.

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1226 Wendungen, die sich als äusserst nutzbringend erweisen. Gerade ein Land wie die Schweiz, deren Industrio nur bei hoher Qualität ihrer Produkte im internationalen Konkurrenzkampf bestehen kann, ist auf die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Forschimg in besonderem Masse angewiesen. Seit jeher hat die reine Forschung - und dies gilt gleichermassen für die Natur- wie für die Geisteswissenschaften - zum Fortschritt der Technik und der Kultur entscheidend beigetragen. Eines der dringendsten Probleme, die es bei uns zu lösen gilt, ist die Sicherstellung eines ausreichenden Forschernachwuchses. Bei der gegenwärtigen Beschränktheit der Mittel und der ungenügenden Zahl von Forscherstellen sehen sich manche Talente veranlagst, ins Ausland abzuwandern, das ihnen vielfach grosszügigere Bedingungen und befriedigendere Arbeitsplätze bieten kann. Dadurch erfährt das wissenschaftliche Potential unseres Landes eine bedauerliche Schwächung. Es muss daher alles unternommen werden, um sowohl auf dem Gebiete der Natur- wie der Geisteswissenschaften zusätzliche Forschungsstellen zu schaffen, die geeignet sind, junge Forscher anzuziehen.

Der Vorsteher des Departements des Innern erklärte sich mit dem Grundgedanken des Motionärs durchaus einverstanden, ersuchte jedoch, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, damit der Bundesrat - im Hinblick auf eine auch vom Nationalfonds in der Angelegenheit zu erwartende Eingabe - in seinem weiteren Vorgehen nicht zu sehr gebunden sei. In der Sitzung vom 20. Juni 1958 hat der Nationalrat das Postulat angenommen.

Wenige Wochen später - am 30. Juli 1958 - richtete der Nationalfonds an das Departement des Innern ein ausführlich begründetes Gesuch um Erhöhung des jährlichen Bundesbeitrages von 4 Millionen auf 7 Millionen Franken.

Diese Eingabe legt ebenfalls das Hauptgewicht auf die Schaffung neuer Forschungsstellen, weist aber auch auf die Notwendigkeit der Bereitstellung vermehrter Mittel für 'die Fortführung der übrigen Aufgaben der Stiftung hin.

Um das Gesuch des Nationalfonds voll würdigen zu können, erachten wir es als zweckmässig, vorerst die Entstehung und bisherige Tätigkeit der Stiftung kurz darzulegen.

u. Entstehung und bisherige Tätigkeit desi Nationalfonds

A. Die Schaffung des Nationalfonds In unserer Botschaft vom 26.0ktober 1951 (BB1 1951, III, 885), auf die wir verweisen möchten, legten wir die Gründe für die Schaffung eines Nationalfonds ausführlich dar. In einem geschichtlichen Teil führten wir aus, dass Gelehrsamkeit und Wissenschaft in unserem Lande soit jeher einen fruchtbaren Boden gefunden haben. Seit dem Mittelalter weist die Schweiz auf fast allen Gebieten der Natur- und Geisteswissenschaften sowie der Technik hervorragende Persönlichkeiten auf, deren Leistungen weit über unsere Grenzen hinaus bekannt wurden und Anerkennung fanden. Mit der beginnenden Industrialisierung erhielten Wissenschaft und Forschung erhöhte Bedeutung. Die Aufrechterhaltung unserer Qualitätsproduktion ist, wie schon einleitend erwähnt,

1227 an die Eesultate der wissenschaftliehen Erkenntnisse eng gebunden. Nicht weniger bedeutsam als die naturwissenschaftliche Forschung ist für unser Land auch diejenige in den verschiedenen Disziplinen der Geisteswissenschaften. Die Taten der Denker, die sich vor allem mit den Schöpfungen des menschlichen Geistes befassen, sind für die Kultur und das Ansehen eines Volkes ebenso wichtig wie die Errungenschaften, die seiner materiellen Lage zugute kommen.

Die Wissenschaftsgeschichte lehrt eindeutig, dass auch der technische und naturwissenschaftliche Fortschritt letzten Endes an das Niveau der allgemeinen Kultur gebunden ist.

In einer kritischen Lage, so führte die Botschaft weiter aus, befinde sich vor allem die reine Forschung an den Hochschulen. Zu Sorgen gebe aber auch die Ausbildung eines genügenden Forschernachwuchses Anlass. Die Ursache dieser Schwierigkeiten liege in der Vielzahl der Hochschulen unseres Landes.

In ihr äussere sich zwar der ganze Eeichtum unserer kulturellen Mannigfaltigkeit. Andererseits sei aber die finanzielle Basis der einzelnen Hochschulen verhältnismässig schmal, so dass es ihnen grossie Mühe bereite, den Anforderungen, die vor allem die moderne Naturwissenschaft an die Ausrüstung von Instituten und Laboratorien stellt, gerecht zu werden. Sodann habe die für unser Land charakteristische und grundsätzlich sehr fruchtbare Verbindung von Lehre und Forschung infolge der stetigen Zunahme der Studierenden dazu geführt, dass die relativ kleine Zahl von Hochschullehrern durch Unterrichtsverpflichtungen und administrative Umtriebe so sehr belastet sei, dass für eigene Forschungen vielfach nicht mehr genügend Zeit verbleibe.

Angesichts dieser Lage und im Hinblick auf die bedeutenden Anstrengungen des Auslandes zur Förderung der Wissenschaften erwies sich die Bereitstellung bedeutender zusätzlicher Mittel durch den Bund zugunsten unserer Forschung als unumgänglich. Die wissenschaftlichen Dachgesellschaften und die Hochschulen unseres Landes einigten sich zur Lösung des Problems auf die Errichtung einer privatrechtlichen Stiftung, eben des Nationalfonds, welcher der Bund die Betriebsmittel zur Verfügung stellen würde. Aufgabe der Stiftung sollte sein, in der Schweiz die Grundlagenforschung und die Ausbildung eines genügenden Forschernachwuchses zusätzlich zu fördern. Der
Bundesbeschluss vom 21. März 1952 betreffend Gewährung von Bundesbeiträgen an die Stiftung «Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung» (AS 1952, 559, nachfolgend Bundesbeschluss genannt) hat die Verwirklichung des Projektes ermöglicht. Dieser Erlass sicherte dem Nationalfonds die notwendigen Mittel für die Erfüllung seiner Aufgaben zu.

B. Die bisherige Tätigheit des Nationalfonds 1. Allgemeine Würdigung. - Am I.August 1952 wurde im Ständeratssaal der Nationalfonds feierlich gegründet. In allen wissenschaftlichen Kreisen unseres Landes sind auf seine Tätigkeit grosse Erwartungen gesetzt worden.

Sie haben sich glücklicherweise in vollem Umfange erfüllt. Der Nationalfonds

1228 ist zu einer aus dem wissenschaftlichen Leben unseres Landes nicht mehr wegzudenkenden Einrichtung geworden. Wenn bis Zu seiner Schaffung unter den Forschern angesichts der im Vergleich zum Ausland für sie zur Verfügung stehenden geringen Mittel eine gewisse Mutlosigkeit festzustellen war, so hat sich seither ein grundlegender Wandel vollzogen. Das Selbstgefühl ist gestärkt worden, die wissenschaftliche Forschung erhielt einen starken Auftrieb. Es sind heute Forschergruppen an der Arbeit, die früher nicht hätten gebildet werden können; Untersuchungen werden mit modernen Forschungsmethoden betrieben, zu deren Finanzierung vorher die Mittel fehlten; einzelne Wissenschafter sind in der Lage, sich von ihren beruflichen Verpflichtungen für kürzere oder längere Zeit zu befreien, um sich ganz ihren Forschungsarbeiten zu widmen ; wertvolle Manuskripte gelangen zur Publikation, für die sich ehemals kein Verleger finden liess; Ausgrabungen können in Angriff genommen, Sammlungen aufgebaut oder ' ergänzt werden, die bis anhin nicht möglich waren. Überall in unserem Lando, nicht nur an den Hochschulen, wurde der wissenschaftliche Unternehmungsgeist entfacht und gefördert. Allerdings kann die Tätigkeit des Nationalfonds nicht allein nach sichtbaren Erfolgen beurteilt werden. Nur ein kleiner Teil der Forschungsergebnisse wird der Öffentlichkeit bekannt. Die Resultate und praktischen Auswirkungen der Grundlagenforschung zeigen sich oft erst nach Ablauf längerer Zeiträume. Der Nationalfonds will auch keine Spitzenresultate fördern, sondern eher in die Breite wirken. Er möchte keine attraktiven Forschungsresultate als Aushängeschild in den Vordergrund rücken, auch wenn solche leicht erwähnt werden könnten. Vielen anderen Leistungen, die in der Stille erarbeitet worden und von ebenso grossem wissenschaftlichem Wert sind, würde dadurch Unrecht geschehen. Es kann immerhin festgestellt worden, dass nur ein sehr kleiner Prozentsatz der berücksichtigten Gesuche als Versager bezeichnet werden muss, indem z.B. Forschungsarbeiten unmotiviert aufgegeben wurden oder menschliches Versagen vorliegt.

Die Organisation des Nationalfonds hat sich bewahrt. Oberstes Organ ist der Stiftungsrat, in dem die Hochschulen und gesamtschweizerischen wissenschaftlichen Körperschaften, die eidgenössischen und kantonalen Behörden sowie
die Spitzenverbände der Wirtschaft und die führenden kulturellen Institutionen des Landes vertreten sind. Als Vertreter des Bundes gehören ihm u.a.

je ein Mitglied des National- und Ständerates an. Eine vorberatende Kommission des Stiftungsrates hat die Geschäfte zuhanden der Stiftungsratssitzungen vorzubereiten. Ausführendes Organ ist der aus 11 Mitgliedern bestehende Nationale Forschungsrat, der die eingehenden Gesuche zu prüfen hat und dem daher der grösste Teil der Arbeitslast zufällt. Jedes Gesuch wird von einem Mitglied des Forschungsrates, das durch seine eigene Arbeitsrichtung hiefür als besonders geeignet erscheint, als Epferent bearbeitet. Es verfasst nach einlässlicher Prüfung des Gesuches einen Bericht, der dem gesamten Forschungsrat zugestellt wird.

An der Sitzung selbst wird nach einem Vortrag des Referenten der Fall diskutiert und schliesslich über das Gesuch abgestimmt. Bleiben noch Fragen offen, so erfolgt eine Verschiebung der Abstimmung auf eine nächste Sitzung.

1229 Durch dieses Verfahren kommt eine Beschlussfassung zustande, die grösste Gewähr für eine objektive und gerechte Würdigung der Gesuche bietet. Der Forschungsrat versammelt sich jährlich zu durchschnittlich 10 Sitzungen. Er wird in seinen Aufgaben durch Forschungskommissionen unterstützt, die als Organe des Nationalfonds an allen Hochschulen, im Schosse der gesamtschweizerischen wissenschaftlichen Körperschaften und in der italienischsprechenden Schweiz bestehen.- Mit der Schaffung dieser Forschungskommissionen ist der föderalistischen Struktur des kulturellen Lebens unseres Landes Eechnung getragen worden. Die Kommissionen erhalten vom Nationalfonds jährlich bestimmte Summen zugesprochen (1958: Hochschulen je 50000 Franken, gesamtschweizerische wissenschaftliche Körperschaften zusammen 50 000 Franken, italienischsprechende Schweiz 35 000 Franken), die von ihnen selbständig zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses verwendet werden können.

Bis Ende 1958 hat der Nationalfonds 1273 Beiträge an Einzelforscher oder Forschergruppen zugesprochen und über 1300 wissenschaftliche Mitarbeiter und Nachwuchsstipendiaten gefördert. Zahlreichen dieser Stipendiaten wurde es durch diese Hilfe ermöglicht, die akademische Laufbahn einzuschlagen, so dass für Lehraufträge und für die Besetzung von Lehrstühlen an Hochschulen immer mehr qualifizierte schweizerische Kandidaten zur Verfügung stehen. Von unterstützten Forschern liegen bisher gegen 3500 Sonderdrucke und Bücher vor.

Unter Mitarbeit der Landesbibliothek soll ein besonderer Katalog in Kartothekform für diese Veröffentlichungen geschaffen werden. Dies ermöglicht es, den Ertrag der subventionierten Forschungsarbeiten allen Interessenten zugänglich zu machen.

2. Die einzelnen Tätigkeitsgebiete. - Der Nationalfonds kennt bis heute drei verschiedene Kategorien von Beiträgen, nämlich den Nachwuchsbeitrag, den Forschungsbeitrag und den Publikationsbeitrag.

a. Der Nachwuchsbeitrag. Er dient der Ausbildung angehender Forscher und der Unterstützung ihrer Arbeiten. Die Dringlichkeit der Förderung des jüngsten wissenschaftlichen Nachwuchses wurde vom Nationalfonds von Anfang an erkannt. Wie schon bemerkt, ist die Aufgabe der Auswahl und Betreuung der Stipendiaten den Forschungskommissionen übertragen. Die Stipendiaten erhalten so die Möglichkeit, in persönlichem
und engem Kontakt mit der Instanz zu bleiben, die ihre Arbeit und Entwicklung fördert. Durch den Nachwuchsbeitrag konnten bisher zahlreiche wissenschaftliche Talente für die Forschung gewonnen werden. Die bis Ende 1958 unterstützten Stipendiaten verteilen sich auf die einzelnen Fachgebiete wie folgt : Theologie Eechtswissenschaften Wirtschaftswissenschaften und S o z i o l o g i e . . . .

Medizinische Wissenschaften Übertrag

15 30 20 73 138

1230 Übertrag 138 Philosophisch-historische Wissenschaften . . . . 118 Naturwissenschaften 127 Ingenieurwissenschaften 22 Landwirtschafts- und Forstwissenschaften . . .

2 Total Stipendiaten 4ÖT Diesen 407 jungen Forschem sind total 536 Stipendien 'im Gesamtbetrag von 3 576 275 Franken bewilligt worden.

b. Der Forschungsbeitrag. Im Mittelpunkt der Tätigkeit des Forschungsrates stand bisher die Bewilligung von Beiträgen zur Förderung der wissenschaftlichen Arbeit einzelner Forscher oder von Forschergruppen. Die Beihilfen wurden - stets im Eahmen eines konkreten Projektes - gewährt zur Anschaffung von. Apparaten, Maschinen, Büchern und anderen Hilfsmitteln der Forscher, zur Honorierung von Mitarbeitern oder von Stellvertretern sowie für Studienreisen oder als Entschädigung für Verdienstausfall.

Bis 31. Dezember 1958 hat der Nationalfonds, wie bereits erwähnt, insgesamt 1273 Forschungsprojekte unterstützt. Er förderte auf diese Weise ausser den verantwortlichen Gesuchstellern gegen 900 wissenschaftliche Mitarbeiter, wobei in dieser Zahl die Hilfskräfte nicht Inbegriffen sind. Die Mitarbeiter verteilen sich auf die verschiedenen Fachgebiete wie folgt: Theologie 5 Bechtswissenschaften 32 Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre 6 Soziologie einschliesslich Berufsberatung 13 Humanmedizin 175 Veterinärmedizin 7 Zahnmedizin 7 Pharmazeutik 2 Philosophie, Psychologie und Pädagogik 24 Sprachwissenschaft und Literaturwissenschaft einschliesslich Volkskunde 81 Geschichtswissenschaft 83 Kunstwissenschaften 20 Mathematik 7 Astronomie und Astrophysik 33 Physik 67.

Chemie und physikalische Chemie 98 Biologie 151 Geologie, Mineralogie und Paläontologie 55 Anthropologie, Ethnologie l Geographie 7 Ingenieurwissenschaften · 17 Landwirtschafts- und Forstwissenschaften 2 Total Mitarbeiter : 893

1231 An Forschungsbeiträgen sind vom Nationalfonds bis Ende 1958 Franken 21 221 354 bewilligt worden. Diese Zahl allein gibt einen Begriff von der Tragweite der Aktion, zumal wenn man bedenkt, dass es sich um individuelle Hilfen handelt. Nicht nur an den Hochschulen, auch in ländlichen Gegenden hat das wissenschaftliche Leben einen spürbaren Auftrieb erhalten.

c. Der Publikationsbeitrag. Publikationsbeiträge werden an die Herausgabe von Einzelwerken, zur Veröffentlichung von Arbeiten in Zeitschriften und zur Unterstützung wissenschaftlicher Periodika bewilligt.

Autoren wertvoller, aber umfangreicher und mit teuren Abbildungen versehener Arbeiten haben oft Mühe, einen Verlag zu finden, da die Kosten für das einzelne Exemplar angesichts der meist geringen Auflage sehr hoch zu stehen kommen und aus der Veröffentlichung daher leicht ein Verlustgeschäft resultiert. Bis zur Gründung des Nationalfonds mussten deshalb wissenschaftlich bedeutsame Schriften ungedruckt bleiben, weil die erforderliche Druckunterstützung nirgends gefunden werden konnte.

In Zusammenarbeit mit den Verlegern hat sich für die Gewährung von Druckzuschüssen folgende Praxis herausgebildet: An die Veröffentlichung von Werken, deren Herstellungskosten sehr hoch sind, können Beiträge à fonds perdu zugesprochen werden, um den Ladenpreis auf ein tragbares Mass zu senken.

Ferner sieht der Nationalfonds die Möglichkeit vor, Verlagsunternehmen, besonders solchen, die ihr Kapital bereits zu einem sehr grossen Teil für die Veröffentlichung schwer verkäuflicher wissenschaftlicher Arbeiten eingesetzt haben, auch einen Beitrag an die Übernahme des Eisikos zu bewilligen ; ein solcher ist aber nach Massgabe des Verkaufes des betreffenden Werkes zurückzuerstatten.

Beide Arten von Hilfen können auch kombiniert werden; die Beiträge dürfen aber einzeln oder zusammen 4/5 der Herstellungskosten eines Werkes nicht überschreiten, da der Verlag am Eisiko und damit auch am Verkaufsinteresse beteiligt bleiben soll. Die Beiträge an die allgemeinen Kosten wissenschaftlicher Zeitschriften oder an den Druck einzelner Zeitschriftenartikel werden vom Nationalfonds stets à fonds perdu gewährt. Sie dürfen sich jedoch ebenfalls nicht auf mehr als 4/6 der Herstellungskosten belaufen.

Bis 31. Dezember 1958 sind vom Nationalfonds 201 Publikationsbeiträge in der Höhe
von insgesamt l 889 196 Franken bewilligt worden; von'diesem Betrag wurden 919 889 Franken à fonds perdu gewährt. 969 307 Franken entfallen auf rückzahlbare Beiträge. Die bis Ende des vergangenen Jahres eingegangenen Eückzahlungen beliefen sich auf 201 321.75 Franken. Die Bückerstattung von Beiträgen ist in den letzten Jahren angestiegen, was beweist, dass die unterstützten Publikationen eine immer grössere Verbreitung finden und die vom Nationalfonds befolgte Praxis sich bewährt.

Der Publikationsbeitrag kommt in erster Linie den Geisteswissenschaften zugute. Für den Geisteswissenschafter hat die Ermöglichung des Druckes eines Werkes ungefähr die gleiche Bedeutung wie für den Naturwissenschafter die , Beschaffung der unentbehrlichen Apparate.

1232 In diesem Zusammenhang verdient Erwähnung, dass der Nationalfonds seit jeher darauf bedacht war. die Geisteswissenschaften in gleicher Weise wie die Naturwissenschaften zu fördern, im Interesse eines gesunden Gleichgewichtes auf dem Gebiete der Grundlagenforschung und in der Erkenntnis, dass jede einseitige Begünstigung von Forschungsgebieten zu Schäden am Ganzen führen muss. Aus diesem Grunde hat er denn auch bisher etwa ein Drittel seiner Mittel für die Förderung der Geisteswissenschaften verausgabt.

Für alles Nähere über die bisherige Tätigkeit des Nationalfonds möchten wir auf die gedruckten Jahresberichte der Stiftung verweisen, die wir Ihnen in Ergänzung unseres Geschäftsberichtes gestützt auf Artikel 3 des Bundesbeschlusses jeweilen zugestellt haben. Diese Berichte enthalten insbesondere auch vollständige Verzeichnisse der vom Nationalfonds bewilligten Gesuche unter Angabe der Namen der Beitragsempfänger, der Höhe der gewährten Beiträge und der ihnen zugrunde liegenden Forschungsthemen.

m. Die Gründe für eine Erhöhung des Bandesbeitrages an den Nationalfonds A. Der zusätzliche Finanzbedarf für die Fortführung der bisherigen Aufgaben des Nationalfonds..- Der Nationalfonds besitzt ein Stiftungskapital von l 380 000 Franken, über das jedoch nur durch Beschhiss des Stiftungsrates und mit Zustimmung des Bundesrates verfügt werden kann. Von dem erwähnten Kapital entfällt l Million Franken auf eine Zuwendung des Bundes gemäss Artikel l, Absatz l des Bundesbeschlusses vom 21.März 1952 (AS 1952, 559).

Auf Grund von Artikel l, Absatz 2 des gleichen Erlasses richtet der Bund dem Nationalfonds einen jährlichen Beitrag aus. Dieser belief sich im Jahre 1952 auf 2 Millionen Franken, 1953 auf 3 Millionen Franken und beträgt seit 1954 4 Millionen Franken. Für ihre Tätigkeit ist die Stiftung auf diese Betriebsmittel angewiesen. Seit der Errichtung des Nationalfonds hat sich das Verhältnis zwischen den Bundesbeiträgen und den Zusprachen des Nationalfonds wie folgt entwickelt : Jahr

Bundesbeiträge Fr.

Zusprachen des Nationalfonds Fr.

Differenz Fr.

1952 2 000 000 606 000 + 1394 000 1953 .

3000000 3966287 -- 966287 1954 4000000 3695585 + 304415 1955 4000000 ,3605025 + 394974 1956 4 000 000 5182 462 -- 1182 462 1957 4000000 4600710 -- 600710 1958 4 000 000 5 030 756 -- l 030 756 1952-1958 25 000 000 26 686 825 -- l 686 825 Diese Zusammenstellung zeigt, dass in den drei vergangenen Jahren die Bundessubventionen zur Deckung der Zusprachen des Nationalfonds nicht mehr ausgereicht haben. Für die gesamte Periode von 1952-1958 ergibt sich ein Fehlbetrag von rund 1,7 Millionen Franken. Es ist darauf hinzuweisen, dass

1233 es sich dabei um ein buchungsmässiges Defizit handelt. Der Nationalfonds belastet nämlich die laufende Eechnung stets mit den gesamten zugesprochenen Beiträgen, auch wenn sich deren Auszahlung auf mehrere Jahre erstreckt.

Kassenmässig verfügt er also noch über eine gewisse Reserve. Eine vorzeitige Erschöpfung der Mittel konnte jedoch nur durch einschränkende Massnahmen verhindert werden. Der Nationalfonds sah sich gezwungen, an die Gesuche einen strengeren Maßstab anzulegen. Es hat sich nun aber gezeigt, dass es auch so ohne Erhöhung der jährlichen Bundesleistung in Zukunft nicht mehr möglich sein wird, den Beitragsgesuchen in ausreichendem Masse zu entsprechen. Die Folge wäre eine fühlbare Beeinträchtigung unserer Forschung zürn Schaden der wirtschaftlichen und geistigen Selbstbehauptung des Landes. Bei der geschilderten Entwicklung handelt es sich übrigens um eine Erscheinung, die auch in allen andern Staaten, die in ähnlicher Weise wie wir die Grundlagenforschung fördern, sehr ausgeprägt ist. Durchwegs zeigen die Kredite, die für reine Forschungszwecke aufgewendet werden müssen, eine ansteigende Kurve.

Ausser zur Fortführung seiner bisherigen Aufgaben benötigt der Nationalfonds aber zusätzliche Mittel, vor allem für die von ihm geplante Schaffung einer neuen Beitragskategorie, des sogenannten persönlichen Beitrages.

B. Der zusätzliche Finanzbedarf im Zusammenhang mit der Schaffung der Kategorie des «persönlichen Beitrages» (die Schaffung von Forschungsstellen). - Die starke Ausdehnung der wissenschaftlichen Entwicklung hat zu einem grossen Bedarf an ausgebildeten Forschern geführt. Die durch das Ausland offerierten Bedingungen und Möglichkeiten zur Fortsetzung der wissenschaftlichen Arbeit sind vielfach sehr verlockend und mit den in der Schweiz bestehenden Aussichten kaum vergleichbar. Die Gefahr besteht daher, dass in zunehmendem Masse begabte junge Schweizer Forscher abwandern und uns damit verloren gehen. Zwar wäre es sicher unrichtig, junge Wissenschafter daran zu hindern, sich an ausländischen Forschungsstätten weiterzubilden. Steht ein Forscher aber vor dem Entscheide, im Ausland zu verbleiben oder in die Heimat zurückzukehren, so sollte ihm der Entschluss zur Heimkehr durch Bereitstellung eines Arbeitsplatzes erleichtert werden. Die Erfahrung zeigt, dass der Zug zur Heimat gross
ist, wenn wenigstens einigermassen gesicherte Aussichten für ein Fortkommen bestehen. Aber auch jene Wissenschafter, die an unsern Hochschulen tätig sind und wegen ihrer Tüchtigkeit eine Förderung verdienen, sollten in vermehrtem Masse betreut werden können. Es liegt in der Natur der Dinge, dass die Gefahr einer Abwanderung vor allem bei den wissenschaftlichen und technischen Disziplinen im Vordergrund steht. Aber es gilt auch auf dem Gebiete der Geisteswissenschaften der Schweiz tüchtige Kräfte zu erhalten oder allenfalls wieder zu gewinnen.

Für die Erhaltung unseres Forschernachwuchses plant nun der Nationalfonds eine neue Aktion, nämlich die Errichtung von besonderen Forschungsstellen, vor allem an den Hochschulen. Gleichzeitig sollen auch die Forschungsarbeiten fest angestellter Hochschullehrer eine weitere Förderung erfahren. Zu

1284 diesem Zwecke sieht der Nationalfonds die Schaffung einer neuen Beitragskategorie, des sogenannten «persönlichen Beitrages» vor. In seiner Eingabe vom 30. Juli 1958 führt er hiezu im einzelnen folgendes aus : Bisher hat der Nationalfonds hur bestimmte Forschungsprojekte subventioniert oder Nachwuchsstipendiaten eine Weiterbildung während einer begrenzten Dauer ermöglicht. Durch eine Erweiterung des jährlichen Kredites soll er in die Lage versetzt werden, für wissenschaftlich ausgewiesene Persönlichkeiten auf allen Gebieten der Forschung permanente Stellen zu schaffen, um sie auf diese Weise persönlich zu fördern, der Forschung zu erhalten und eventuell durch Berufung aus dem Ausland zurückzugewinnen. Gleichzeitig soll die Forschungsarbeit von Wissenschaftern, die bereits eine feste Stelle innehaben, auf dem Wege der Besserstellung sowie Neuanstellung von wissenschaftlichen Hilfskräften erleichtert werden.

Der persönliche Beitrag ist und bleibt demnach stets an eine bestimmte Persönlichkeit gebunden. Er darf in keinem Fall zur Besetzung von Lehrstühlen oder zur anderweitigen Entlastung der Universitätskantone von ihren Verpflichtungen herangezogen werden. Der Beitrag zur Anschaffung von Forschungsgeräten erfolgt nach wie vor im Rahmen des Forschungsbeitrages und ist wie bisher durch ein gesondertes Gesuch zu verlangen. Der Ausbau von Instituten und Laboratorien, ihre reguläre Ausstattung, die Kosten für den regulären Betrieb, sind wie bisher Sache der kantonalen Regierungen bzw. des Schweizerischen Schulrates für die ETH bzw. des Hochschulrates der Handelshochschule St. Gallen.

Der persönliche Beitrag darf für folgende Zwecke verwendet werden : - Vorübergehende Entlastung der Mitglieder des Lehrkörpers der Hochschulen zur Durchführung von Forschungen an der eigenen Hochschule oder an einer anderen Forschungsstelle ; - Besoldung wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule für einen kürzeren oder längeren Zeitraum ; - Besoldurg selbständiger wissenschaftlicher Forscher an der Hochschule für einen kürzeren oder längeren Zeitraum; - Schaffung verbesserter Arbeitsbedingungen für Forscher, durch vorübergehende Einstellung von Hilfskräften für einen kürzeren oder längeren Zeitraum sowie durch Besserstellung von schon vorhandenen Hilfskräften.

Der Antrag für die Gewährung eines persönlichen
Beitrages kann von den Forschungskommissionen der Hochschulen der gesamtsohweizerischen wissenschaftlichen Körperschaften und des italienischen Landesteiles sowie von den Fakultäten, von den Erziehungsdirektoren oder aber auch vom Forschungsrat selbst gestellt werden. Der Antrag wird zunächst durch den Forschungsrat vorbehandelt, der sich mit der gebotenen Sorgfalt darüber informiert, ob die vorgeschlagene Persönlichkeit die vorgesehene Förderung verdient. Falls der Forschungsrat dem Antrag grundsätzlich zustimmen kann, überweist er ihn an die Fakultät oder an die Institution, an der die vorgeschlagene Persönlichkeit arbeiten soll. Der Geltungsbereich der persönlichen Beiträge soll nicht nur auf die Hochschulen beschränkt; bleiben, sondern ebensosehr auf unsere schweizerischen wissenschaftlichen Institutionen ausgedehnt werden, die nicht direkt mit den Hochschulen verbunden sind: z.B. Museon, Archive, biologische Stationen wie die Vogelwarte Sempach oder die Station an der Elfenbeinküste. Die vorgesehene Stellung des Empfängers eines persönlichen Beitrages innerhalb seiner Hochschule bzw. Institution wird von der Hochschule bzw. von der Institution in ihrer Stellungnahme zum Antrag bestimmt. Als Prinzip soll gelten: - der persönliche Beitrag soll sich den besonderen, an der betreffenden Hochschule oder Institution bestehenden Verhältnissen anpassen; - der persönliche Beitrag erlischt, wenn der Empfänger eine andere Berufung annimmt, bei dauernder Krankheit oder Todesfall;

1235 - wenn immer möglich soll der Empfänger des Beitrages in die Struktur der betreffenden Hochschule bzw. Institution eingegliedert werden, falls es nicht schon ihr Mitglied ist.

Nach Abklärung dieser Fragen wird der Antrag mit der Stellungnahme der Fakultät oder der Institution an den zuständigen Erziehungsdirektor weitergeleitet, der den Antrag mit seiner Stellungnahme wiederum dem Nationalen Forschungsrat zur endgültigen Entscheidung übermittelt.

Mit dem persönlichen Beitrag übernimmt der Nationalfonds, je nach Fall, Verpflichtungen auf längere Frist als drei Jahre. Massgebend für den Entschluss, diese Verpflichtungen einzugehen, sollen folgende Erwägungsgrundsätze sein: - die wissenschaftliche Qualität des Beitragsempfängers; - die Förderung der Forschung durch den Beitrag; - die Wahrung eines gut abgewogenen Gleichgewichtes unter den Hochschulen unseres Landes und die Berücksichtigung der besonderen Interessen der finanziell schlechter gestellten Hochschulen sowie des italienischen Landesteiles, der keine eigene Hochschule besitzt.

Es handelt sich also in keiner Weise um die Neubesetzung oder Schaffung von Lehrstühlen, sondern es geht ausschliesslich um die zusätzliche Schaffung besserer Forschungsbedingungen für ganz bestimmte, -wissenschaftlich besonders ausgewiesene Leute. Das Fachinteresse ist weniger wichtig als das Landesinteresse an der Erhaltung guter Wissenschafter an unseren Hochschulen und Institutionen. Durch die Crewinnung oder Erhaltung erstklassiger Kräfte werden aber auch die übrigen Fächer indirekt gefördert, denn die Ausstrahlung eines wirklich guten Forschers reicht immer weit über sein Spezialfach hinaus.

G. Die Höhe des zusätzlichen Finanzbedarf es. - Den zusätzlichen Bedarf für die Fortführung seiner bisherigen Aufgaben - Nachwuchsförderung, Gewährung von Forschungs- und Publikationsbeiträgen - berechnet der Nationalfonds auf etwa l Million Franken. Die Hälfte davon soll für die Vermehrung der Nachwuchsstipendien Verwendung finden. Schwieriger za übersehen ist die Belastung durch die Schaffung der neuen Kategorie des persönlichen Beitrages. Der Nationalfonds geht davon aus, dass im Einzelfall ein Gehalt sowie Aufwendungen für die Forschungskosten (Apparate, Bücher, Material und Mitarbeiter) zu übernehmen sind. Bei Zugrundelegung einer Jahresbesoldung von 18 000 bis 24 000 Franken und einem Zuschlag für Forschungskosten von 10 000 Franken - wobei aber in vielen Fällen auch wesentlich kleinere Beiträge in Frage kommen dürften - schätzt er die für die neue Aktion erforderlichen Mittel, auf jährlich ca. 2 Millionen Franken. Damit ergibt sich ein zusätzlicher Finanzbedarf von insgesamt 3 Millionen Franken. Der Nationalfonds ersucht daher um eine Erhöhung des gegenwärtigen jährlichen Bundesbeitrages von 4 Millionen auf 7 Millionen Franken.

IV. Würdigung der Eingabe des Nationalfonds

Die im Bahmen des Internationalen Geophysikalischen Jahres durchgeführten Unternehmungen, vor allem die von amerikanischer und russischer Seite veranstalteten Weltraumexperimente haben der Öffentlichkeit den hohen Stand der heutigen Wissenschaft vor Augen geführt. Dabei handelt es sich hier nur um besonders eindrückliche Versuche. Auf allen Gebieten der Wissen-

1286 schaffc sind grosse Fortschritte zu verzeichnen, und die Entwicklung geht in einer zuvor nie gekannten Easchheit weiter. Was gestern den Laien noch mit Staunen erfüllte, ist heute bereits überholt oder zur Selbstverständlichkeit geworden; man denke an die Fortschritte der Chemie, der Pharmazeutik, der Medizin, an die vielen technischen Umwälzungen und Erfindungen, an Eadio, Fernsehen u.a.m. Kein Land kann sich diesel Tatsache entziehen, und alle fortschrittlichen Staaten sind bestrebt, durch enorme Anstrengungen mit dem Tempo der wissenschaftlichen Forschung Schritt zu halten.

Die sichtbaren Erfolge stellen meist das letzte Glied einer wissenschaftlichen Entwicklung dar, die ihren Anfang in den Erkenntnissen der Grundlagenforschung hat. Die reine Forschung, die nicht nach unmittelbarem Nutzen strebt, ist gewissermassen der Nährboden, auf dem die Zweckforschung aufbauen kann. Während diese bei uns der Industrie überlassen ist und von ihr genügend gefördert wird, gehört die Grundlagenforschung in den Arbeitsbereich der Hochschulen und der wissenschaftlichen Institute. Sie gilt an den Hochschulen nicht als selbständiges Arbeitsgebiet, sondern sie ist mit dem Unterricht eng verbunden. In anderen Staaten sind unabhängig von den Hochschulen grosse Institute entstanden, in denen ausschliesslich Forschungen betrieben werden (z.B. die Max Planck-Institute in Deutschland). Für unser Land kommt die Schaffung solch reiner Forschungszentren nicht in Frage. Die bei uns bestehende enge Verbindung von Unterricht und Forschung hat nun aber den erheblichen Nachteil, dass die Dozenten durch Unterrichtsverpflichtungen oft derart belastet sind, dass für eigene Forschungsarbeiten nicht mehr genügend Zeit übrig bleibt. Die vom Nationalfonds vorgeschlagene neue Aktion des «persönlichen Beitrages» will diesen Zustand verbessern. Die Dozenten sollen durch Mitarbeiter und Hilfskräfte entlastet werden, damit sie mehr als bisher die Möglichkeit haben, sich für kürzere oder längere Zeit ganz Forschungsarbeiten zu widmen. Die Forschung in unserem Lande würde durch die Schaffung von Forschungsstellen einen weiteren Auftrieb erhalten. Eine solche Massnahme erscheint darüber hinaus geeignet, junge Wissenschafter vor der Abwanderung ins Ausland zurückzuhalten und bereits im Ausland weilende Forscher für unser Land zurückzugewinnen.
Der Einsatz von Bundesmitteln zur Errichtung von Forschungsstellen und zur vermehrten Betreuung anerkannter Wissenschafter lässt sich unter dem Gesichtspunkt einer zusätzlichen Forschungsförderung rechtfertigen. Die Kantone als Träger der Hochschulen sowie andere öffentliche oder private Körperschaften, die wissenschaftliche Institutionen unterhalten, sollen dadurch nicht entlastet werden. So muss es auch in Zukunft eine ausschliessliche Aufgabe der Kantone sein, den ordentlichen Lehrbetrieb und die normale Ausrüstung ihrer Hochschulen sicherzustellen sowie für die notwendigen baulichen Massnahmen aufzukommen. Die schon heute sehr hohen und immer noch rasch weiter ansteigenden Ansprüche, die der Unterhalt modern eingerichteter Hochschulen an die Kantone stellt, verunmöglichen es aber diesen, sich auch noch an Pro-

1237 jekten zur zusätzlichen Forschungsförderung finanziell zu beteiligen. Was sich im Interesse unseres Landes an solchen Massnahmen aufdrängt, lässt sich daher ohne Hilfe des Bundes einfach nicht verwirklichen.

Mit der Schaffung von Forschungsstellen bzw. der Kategorie des persönlichen Beitrages betritt der Nationalfonds völliges Neuland auf dem Gebiete ·der Wissenschaftsförderung. Die Frage, welche Forschungsstellen unter Wahrung eines gut abgewogenen Gleichgewichts unter den Hochschulen errichtet -werden sollen und die Auswahl der geeigneten Forscher werden zwar zweifellos nicht immer leicht zu entscheiden sein. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass auch die Erziehungsdirektionen der Hochschulkantone die Errichtung^von Forschungsstellen mit Sympathie begrüssen und von deren Notwendigkeit überzeugt sind.

Was die Eingliederung der Forscher in die Organisation der Hochschulen betrifft, so werden zwischen dem Nationalfonds und den kantonalen Behörden ·zu gegebener Zeit die erforderlichen Vereinbarungen zu treffen sein. In keiner Weise ist beabsichtigt, durch die Finanzierung der Forschungsstellen mit Mitteln ·des Nationalfonds in die innere Verfassung der einzelnen Hochschulen einzugreifen. Ihre Autonomie wird durch die Errichtung der geplanten Forschungsstellen nicht angetastet.

Ausser für die Schaffung von Forschungsstellen benötigt der Nationalfonds Auch noch zusätzliche Mittel für die Fortführung seiner bisherigen Aufgaben.

Durch die Bewilligung der Sonderkredite für die Förderung der Forschung und .Ausbildung auf dem Gebiete der Atomenergie gemäss den Bundesbeschlüssen -vom 19.März und 2. Oktober 1958 (AS 1958, 167 und AS Ì958, 774) hat und wird er keine fühlbare Entlastung erfahren. Der Grund liegt darin, dass bis' .anhin die Forschungen im Bereiche der Atomwissenschaft vor allem, mit Krediten der Studienkommission für Atomenergie unterstützt worden sind. Nur für ganz wenige Forschungsarbeiten hat der Nationalfonds seine ordentlichen Mittel einsetzen müssen.

In Würdigung all dieser Umstände betrachten' wir die vom Nationalfonds .·nachgesuchte Erhöhung des jährlichen Bundesbeitrages von 4 Millionen auf 7 Millionen Franken als angemessen. Die Bereitstellung vermehrter Bundes-mittel für alle Zweige der Grundlagenforschung erscheint heute im Interesse eines Gleichgewichtes der
wissenschaftlichen Forschung, die durch die Entwicklungen auf dem Gebiete der Atomwissenschaft gefährdet ist, besonders .-notwendig. Immerhin wird die Stiftung nicht sofort den gesamten zusätzlichen Betrag von drei Millionen Franken benötigen. Es ist vielmehr anzunehmen, dass · der Betrag von sieben Millionen erst nach einer gewissen Anlaufzeit Verwendung .finden kann. Für die neue Aktion des «persönlichen Beitrages» müssen zuerst die betreffenden qualifizierten Kandidaten ausfindig gemacht werden, und bis zum Beginn der Tätigkeit eines solchen Nachwuchsforschers werden noch zahlreiche Fragen abzuklären sein. Wir erachten es daher als angezeigt, für das ·erste Jahr, in dem der Ihnen unterbreitete Bundesbeschluss in Kraft tritt, einen

1238 Beitrag von 5 Millionen Franken vorzusehen, für das folgende Jahr 6 Millionen Franken und die volle Subvention von 7 Millionen Franken erst vom dritten Jahre an zu gewähren.

Die Erhöhung des Bundesbeitrages an den Nationalfonds bedingt eine Änderung des Bundesbeschlusses vom 21. März 1952. Da dieser Brlass allgemeinverbindlich erklärt worden war, ist auch für den neuen Beschluss die gleiche Form vorzusehen. Wir beabsichtigen ihn bei unbenutztem Ablauf der Beferendumsfrist rückwirkend auf den I.Januar 1959 in Kraft zu setzen, damit der Nationalfonds schon im laufenden Jahr in den Genuss eines erhöhten Beitrages gelangt.

Gestützt auf die obigen Ausführungen beehren wir uns, Ihnen den nachstehenden Beschlussesentwurf zur Annahme zu empfehlen. Gleichzeitig beantragen wir, das Postulat Nr. 7561 des Nationalrates vom 20. Juni 1958 betreffend Beiträge an den Nationalfonds als erfüllt abzuschreiben.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 27. April 1959.

Im Namen dos Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : P. Chaudet Der Bundeskanzler : Ch. Oser

1239 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Änderung des Bundesbeschlusses betreffend Gewährung von Bundesbeiträgen an die Stiftung «Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung»

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 27. April 1959, beschliesst: I.

Artikel l, Absatz 2 des Bundesbeschlusses vom 21.März 1952 1) betreffend Gewährung von Bundesbeiträgen an die Stiftung «Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung» wird aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt: Art.l, Abs.2 Ausserdem richtet er jährlich der Stiftung einen Beitrag aus. Dieser beträgt für das Jahr, in dem der vorliegende Beschluss in Kraft tritt, 5 000 000 Franken, für das folgende Jahr 6 000 000 · Franken und vom dritten Jahr an 7000000 Franken.

II.

· .

1 Dieser .Beschluss ist gemäss Artikel 3 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874 betreffend Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse zu veröffentlichen.

2 Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.

3 Er ist mit dem Vollzug beauftragt.

x

) AS 1952, 559.

4444

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erhöhung des jährlichen Bundesbeitrages an die Stiftung «Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung» (Vom 27. April 1959)

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Jahr

1959

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Volume Volume Heft

20

Cahier Numero Geschäftsnummer

7844

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.05.1959

Date Data Seite

1225-1239

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10 040 582

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