250 (Vom 8. April 1892.)

Departement des Auswärtigen.

Gesandtschaftssekretär : Herr Dr. jur. Guillaume Du Pasquier, von Neuen bürg.

Attaché: ,, Cölestin Hornstein, von Fontenais (Bern).

(Vom 12. April 1892.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Telegraphist in ChauxHerr Franz Joseph Werner, von Unterde-Fonds : eggen (St. Gallen), zur Zeit Telegraphenaspirant in Ragaz.

#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen un audern Verwaltungsstellen des Bundes.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat.

1892.

1891.

Zu- oder Abnahme.

Januar bis Ende Februar .

März Januar bis Ende März

861 875 1736

855 1032 1887

+ 6 --157 -- 151

B e r n , den 12. April 1892.

[B. B. 92.1. 914.]

Eidg. Auswanderungsbüreau, Administrative Sektion.

251

Tarifentscheide des

Zolldepartements in den Monaten Februar und März 1892.

Tarif- Zollansatz nummer. Fr. Cts.

10. -- Bernsteinöl; zu streichen: ,,Thé Béraud".

13.

20.

21.

46.

93.

118.

119.

155.

162.

163.

164.

165.

166.

173.'

190.

197.

198.

45. -- _i^-| Je nach Verpackung : Thé Béraud, Thé Chambard.

100. -- J Benzidinsulfat.

Beim Tarifentscheid ,,Speckstein"1 ist das Wort ,,Talk" zu streichen.

8. -- Der Tarifentscheid ,,Korbflaschen mit Geflecht aus ungeschälten, ungespaltenen Ruthen, Schilf 6. -- oder Strohtt ist zu streichen und durch folgenden Entscheid zu ersetzen: Korbflaschen mit rohem, nicht bemaltem etc.

Geflecht aus ungespaltenen Ruthen, Schilf oder Stroh.

6. -- Zu streichen : Besen von Reis- und Sorghostroh, mit · unbemalten Stielen (s. Nr. 620 hienach) ; Holzschuhe, roh, nicht in Verbindung mit andern Materialien.

16.

25.

Je nach Beschaffenheit: Uhrenkasten aus Holz.

38.

50.

30.

Zu streichen : ,,Besen von Reis- und Sorghostroh, mit bemalten Stielen"1 (s. Nr. 620 hienach).

12.

Anstatt ,,Packkörbe* ist zu lesen ,,Backkörbe".

Zugeschnittenes Fleckleder, in Abaatzform oder 16.

in gleichmäßigen kleinen, viereckigen Stücken.

40.

Schuhwaaren aus Rinds-, Pferde- und Wildl e d e r , welche ganz oder theilweise m i t d e r 60.

g l e i c h e n L e d e r s o r t e a u s g e f ü t t e r t sind (z. B. bei Stiefeln die Schäfte etc.), fallen noch unter den Begriff von groben Schuhwaaren, Tarifnummer 197 zu Fr. 40 ; alle Schuhwaaren aber, die

--. 60 --. 60

252 Tarif- Zollansatz, nummer. Fr. Cts.

204.

40. --

206.

211.

215.

1. -- 25. -- . 6. --

229.

50. --

240.

4. --

250.

4. --

ganz oder theilweise mit f e i n e r n L e d e r s o r t e n (Ziegen-, Schaf-, Kalbsleder etc.) o d e r mit G e w e b e n (aus Leinen, Baumwolle etc.) a u s g e f ü t t e r t sind, gehören zu deu f e i n e n Schuhwaaren, Tarifnummer 198 zu Fr. 60.

Der Tarifentscheid ,,Schuhwaaren aus Holz etc."

ist wie folgt zu ergänzen : ,,Schuhwaaren aus Holz, in Verbindung mit andern Materialien (vergi, ad 155); Schuhwaaren aus Stroh etc."

Zeitungskataloge, ohne Agenda (vergi. Nr. 485).

Zu streichen: ,,sog. Aristons" (zu vgl. Nr. 229).

Akkumulatoren (Elektrizitätssammler) aller Art und Bestandteile zu solchen, wie Bleiplatten; Bleirahmen, Plattengitter und Plattensysteme etc., Telephonapparate und Bestandteile von solchen, wie Hörrohre (Telephonhülsen), Kästchen etc.

Als e l e k t r i s c h e L a m p e n , verzollbar zu Fr. 6 per q. nach Nr. 215 des Tarifes, sind zuzulassen : Glüh- und Bogenlampen, mit oder ohne Fassung, ferner Ausschalter und Umschalter aller Art, Bleisicherungen (auf Stein, Porzellan oder Schiefer), Bogenlichtwiderstände, mit oder ohne Regulirvorrichtung, Hand- und automatische Regulatoren für Nebenschluß und Hauptstrom, Glühlichtarrnaturen (Fassungen), Strommeldeapparate , Stromrichtungsan/eiger etc. (_vergl.

Nr. 715).

Als ,,Musikwerke" im Gegensalz zu ,,Musikinstrumenten" (Nr. 210/211 des Gebrauchstarifs) sind alle musikalischen Gegenstände zu betrachte^ welche auf bloß mechanischem Wege und ohne künstlerische Behandlung Melodien hervorbringen, wie z. B. Musikdosen, Orchestrions, Drehorgeln, sog. Aristons etc.

Der Tarifentscheid ,,Bleiplatten (Bleirahmen), durchlöchert, für elektrische Akkumulatoren" 1 ist zu streichen (vergi. Nr. 215).

Kassakontroiapparate mit mechanischer Vorrichtung zur automatischen Ausstellung gedruckter Quittungen.

253 Tarif- Zollansatz mimmer. Fr. Cts.

291.

292.

10. -- ~\ Zu streichen: ,,Ambose mit glatter Kopffläche un 12.

J d "»i* glatten Hörnern."

291.

10. --

291.

292.

10. -- ) Der Tarifentscheid -Feilen bis und mit 25 cm.

12.

/ Hiebflächenlänge11 ist zu streichen (vgl. Nr. 292).

292.

12. --

Feilen bis und mit 25 cm. Hiebflächenlänge.

332.

354.

frei.

2. --

398.

15. --

482.

485.

494.

25. -- 35. -- 12. --

Nematolith.

Cementplatten mit Glasoberfläche (sog. Vitritplatten).

Beim Tarifentscheid ,,Tafeltrauben, getrocknete" ist in der Parenthese das Wort ,,etc." zu streichen.

Eisenbahnbillets, bedruckte.

Zeitungskataloge, mit Agenda.

Drei- und mehrfach gezwirnte, gebleichte Baumwollgarne in Strängen.

p'*^' 549.

eÄ 535.

552.

618.

620.

631.

637.

Fertige Ambose, auch mit glatter Kopffläche und mit glatten Hörnern ; Eisenwaaren, gemeine, auch gescheuert, d. i. bloß durch Bürsten, Rollen mit Sägspänen etc. im Faß abgerieben.

45.

l Bänder und Posamentirwaaren, auch in Ver50. -- } bindung mit echtem oder unechtem Gold- oder "657= ) Silberfaden1. 50

Der Tarifentscheid ,,Cocosfasern, rohe, gedreht" ist zu streichen (vgl. Nr. 618).

24. -- Netze aller Art.

--. 30 Cocosfasern, roh oder bloß gedreht.

15. -- Besen aus Reisstroh, Sorgho etc. mit oder ohne Stiel.

300. -- Unter die Position ,,Spitzenkleider und gestickte Kleider aller Arta fallen nur Roben und Ueberkleider für Damen und Kinder, mit Ausschluß der Leibwäsche, Halstücher, Schürzen u. dgl.

200. -- Der Tarifentscheid ,,Schweißblätter aller Art, genäht oder ungenäht, auch aus Kautschuk* ist zu streichen (vgl. Nr. 714).

254 TarifZollansatz nimm er. Fr. Cts.

657.

25. --

Als Zuchtstiere verzollbar zu Fr. 25 per Stück sind alle männlichen, nicht verschnittenen (kastrirten) Thiere des Rindviehgeschlechts (Mastkälber und Kälber ausgenommen) zu behandeln, ohne Rücksicht darauf, ob dieselben geschaufelt oder nicht geschaufelt sind.

713.

50. --

Der Tarifentscheid ,,Spazierstöckett ist zu streichen (vgl. Nr. 714).

714.

30. --

Schweißblätter aller Art, genäht oder angenäht; Spazierstöcke; der Tarifentscheid ,,Flaschenverschlüsse aus Draht, mit Steingutstöpsel und Gummiring ( Drahtbügel Verschlüsse ) c t ist zu streichen und durch folgenden Entscheid zu ersetzen : Flaschen Verschlüsse, mechanische, aller Art .mit Bügel- oder Schraubengewind Verschluß, auch in Verbindung mit Holz, Kork, Kautschuk, Porzellan oder Steingut.

715.

25. --

Als f e r t i g e L a m p e n b e s t a n d t h e i l e, verzollbar zu Fr. 25. -- sind bloß solche Gegenstände zu verzollen, welche sich ihrer Beschaffenheit zufolge unzweideutig als Lampenbestandtheile qualifiziren.

Gegenstände bezüglich welcher die Möglichkeit besteht, daß sie nicht ausschließlich zur Verfertigung von Lampen dienen, sind nach Material und Beschaffenheit zu verzollen, als Bisenguß-, Zinkwaaren etc. Als solche Gegen. stände stellen sich dar: Ketten und Kettenglieder aus Metall, Gewichtshülsen, Gegengewichte zur Beschwerung der Büchsen von Zuglampen (auch zu Gewichtuhren, Aufzügen für Blumenvasen etc.

verwendbar) ; nicht mentirle Wandarme aus Metall (auch verwendbar als Kleiderhaken etc.) ; Füße aus Metall, ohne Behälter für Beleuchtungsmaterial (auch verwendbar zu Tafelaufsätzen, Fruchtschalen) etc. (vgl. au«h Nr. 215).

255 TarifZollansatz nummer. Fr. Cts.

S c h i r m f u t t e r a l e unterliegen der Verzollung nach Material und Beschaffenheit, z. B.: Schirmfutterale aus Baumwolle als Baumwollkonfektion Nr. 625 zu Fr. 65 ; solche aus Leinen als Leinenkonfektion Nr. 627 zu Fr. 70; solche aus Papier als Buchbinderarbeiten Nr. 485 zu Fr. 35 etc. etc.

NB. Die Einfuhr von Speiseessig und Essigsäure (Nr. 375/6 des Gebrauchstarif es) wird beschränkt auf die Hauptzollämter Buchs, Romanshorn, Schaffhausen Bahnhof, Basel badische Bahu, Basel Centralbahn, Pruntrut, Verrières, Vallorbes Bahnhof, Genf Bahnhof, Luino -und Chiasso Bahnhof.

Berichtigung.

456.

7. -- K u n s t w e i n in F ä s s e r n . Der Zollansatz ist bei dieser Position irrthümlich zu Fr. 7 angegeben ; derselbe beträgt Fr. 12 (zwölf Franken) per 100 kg. brutto.

Bekanntmachung.

Es wird hiemit bekannt gegeben, daß infolge Bundesrathsbeschluß vom 5. April abbin das in Troinex (Kt. Genf) bestehende Nebenzollamt nach Pierre-Grand in das daselbst neu errichtete Zollhaus verlegt worden ist. Gleichzeitig ist an der Kreuzung der Straßen von Collonges nach Veyrier und von Bossey nach Troinex ein Zollbezugsposten errichtet worden, dessen Bedienung dem Nebenzollamt Pierre-Grand übertragen ist.

B e r n , den 12. April 1892.

Schweiz. Oberzolldirektion.

256

13. Wochenbülletin über die Ehen, Geburten und. Sterbefälle in den Städten Groß-Zürlch (96,839 Einw.), Groß-Genf (78,106 Einw.), Basel (73,958 Einw.), Bern (47,270 Einw.), Lausanne (35,124 Einw.), St. Gallen (30,160 Einw.), Chaux-de-Fonds (27,094 Einw.), Luzern (21,461 Einw.), Blei (16,937 Einw.), Wlnterthur (16,837 Einw.), Neuenburg (16,659 Einw.), Herlsau (13,783 Einw.), Schaffhausen (12,566 Einw.), Freiburg (12,546 Einw.), Locle (11,602 Einw.), deren Gesammtwohnbevölkerung auf die Mitte des Jahres 1892 berechnet, 510,942 beträgt. Man ging bei dieser Berechnung von der Annahme aus, daß die Bevölkerung sich während der letzten Jahre in dem gleichen Maße vermehrt habe, wie während der Periode 1880--1888.

13. Woche, vom 27. März bis zum 2. April 1892.

Während dieser Woche sind dem eidg. statistischen Bureau von den Civilstandsbeamten der 15 obgenannten Städte 103 Ehen, 303 Geburten (mit Einschluß der Todtgeburten) und 207 Todesfälle angezeigt worden. Außerdem von auswärts: 27 Sterbefälle.

Die nachfolgende Zusammenstellung gibt uns die Zahl der ehelichen und unehelichen Geburten, der Todtgeburten und der Kindersterblichkeit an.

Vom 27. März bis zum 2. April.

Lebendgeburten.

Todtgeburten.

Gesto rbene

i

(ohne die T Jdtgeburten)

»on 0--1 Jähr von 1--4 Jahres Ehe- Unehe- Ehe- Unehe- Ehe- Unelie-lj Ehe- Unehelich«. liche. liche. liche. liehe. liche. |l liehe. liche.

Der Wohnbevölkerung angehörend . . . . 248 3 24 12 8 1 Auswärtige 7 Zusammen 256 ?

31 13 In einer Gehär- oder Krankenanstalt Gehorene oder Gestorbene 20 1 . 2 18 Wovon Auswärtige . .

7 1 6 Unter der Gesammtzs hl wa ren v« rkostg eldet

28

3

1

29 4 1 1

3 2

13 2 15

^2

2 2 2 2 l

Nach dem Alter ausgeschieden, vertheilen sich die Sterbefalle (mit Ausschluß der Todtgeburten) wie folgt: Vom 27. März bis zum 2. April.

Männlich Weiblich Zusammen

0-1 lahr.

80 Unbel--i 5--19 20--39 40--59 60-79 Vonmihr kanntes lahrin. Jahrin. Jihrin. lahrin. lahrin. und lahrin. Alter.

16 16

10 7

8

17

4

10

32

17

12

32

27 38

~elT

26

7

35 61

8

~7s

-- --

257 Auf ein Jahr und 1000 Einwohner berechnet, ergibt sich für obgenannte 15 Städte (mit Ausschluß der Sterbefälle der von auswärts gekommenen und hier nicht zur Wohnbevölkerung gezählten Personen) folgende Totalsterblichkeltsziffer : Während der an folgenden Tagen zu Ende gegangenen Woche

am ,, ,, ,,

2. April 26. März 19. » 12. ,,

Während der entsprechenden Woche imJahree 1891 1890

18S2 21,1 Sterbefalle auf 1000 Einwohner ,, 22,2 ,, ,, ,, 20,7 ,, ,, ,, ,, 21,6 - ,, ,, ,,

1892.

1891.

18 »0.

Vom 27. März Vom 29. März Vom 30. M8n bis 2. April.

bis 4. April.

bis 6. April.

Wovon Wovon Wovon Total. Aus- Totil. Aus- Total. Auswärtige.

wärtige.

wärtige.1

Todesursachen.

1. Pocken 4.

5 6 7.

8

. .

1

2

Diphtheritis und Group Keuchhusten . .

Rothlauf . .

Typhus abdominalis . .

Kindbettfieber .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

3 2

1

--

9. Durchfall der kleinen Kinder 10. Lungentuberkulose . . . .

11. Akute Krankheiten der Lunge 12. Organische Herzfehler . . .

13. Schlagflnß

8 35 37 18 14

3 6

14. Gewaltsamer Tod: Unfall . .

15.

,, ,, Selbstmord 16.

,, ,, Mord . .

Unbestimmte Todesursache .

3 3 -- --

1 1 -- --

18. Angeborene Lebensschwäche

8

20. Andere Todesursachen . . .

91 -- 234*

17.

,,

25,6 22,3 21,» 20)8 25,9 21,T 27,. 28,o

,,

21. Ohne ärztliche Todesbescheinigung .

Zusammen

1

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3 3 8 5 1 2 1

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2

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4 41 40 5 15

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7 45 38 9 6

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2

6 2 -- --

18 10

1 1

15 4

1

109 -- 280

12 -- 34

87

14 --

235

--

30

* Wovon 2 Fälle in Petit-Saconnex.

Alkoholismus ist angegeben als Grand- oder concomitirende Ursache des Todes in 7 Fällen (5 mHnnlich und 2 weiblich). -- Influenza: ZUrich, je 1 Fall Grundursache und concomitirende Ursache and Basel 1. Fall (concom.),

Laut Angabe hatte in 52 Fällen eine Sektion stattgefunden.

Bei den Todesfällen infolge von infektiösen und tuberkulösen Krankheiten liegen folgende Angaben über die Wohnungsverhältnisse vor: Bandesblatt. 44. Jahrg. Bd. II.

18

258 Günstige Verhältnisse.

Ungünstige Verhältnisse.

Unbekannt oder Sterbefalle Im Spital.

Keine Angaben.

In 10 Fällen.

In 12 Fällen.

In 19 Fällen.

In 11 Fällen.

Die gemeldeten Mängel werden den Gegenstand einer monatlichen oder vierteljährlichen Veröffentlichung bilden.

Nach dem Alter, Geschlecht und den Ortschaften ausgeschieden, vertheilen sich die Sterbefälle infolge von akuten Krankheiten der Lunge, Lungenschwindsucht, andern tuberkulösen Krankheiten, infektiösen Krankheiten und Durchfall der kleinen Kinder (mit Einschluß der von auswärts Gekommenen) wie folgt : Sterbefälle Infolge von akuten Krankheiten Lungenandern tuberkulösen infektiösen der Athmungsorgane. Schwindsucht.

Krankheiten.

Krankheiten.

(Nr. l bie 8.)

Groß-Zürich *) .

Groß-Genf**) .

Basel Bern Lausanne St. Gallen Chanx-de-Fouds .

. .

. .

. .

. .

Neuenbnrg . . . .

Winterthur . . . .

Biel Herisau Schaff hausen. . . .

Freiburg Locle

6 4 4 7 2 2 2 1 3 2 1 1 2

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"1 (D

5 8 7 5 4 2

2 2

2 2 2

1 1 1 1

Durchfall der kleinen Kinder

1

1

T§ J.-S gg ea

1 1 1 1

11gl a o

von 6--8 Monaten.

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gs U'ä

17

nnt«r 1 Monat.

Abate Krankheiten !

der Lnnge.

Städte.

18

20

Infittisse Ertnk- !

heilen.

2 Ohne Angabe des Alters -- Total 17

Andere tuberkulöse Krankheiten.

j

Von 0 bis 1 Jahr 1 4 Jahren 5 19 n 20 39 n 40 59 D 60 79 »

Männlich. Wiiblich. Mannlith. Weiblich. Männlich. Wiiblich. Männlich Weiblich :-- 1 5 2 -- -- -- 1 .1 3 2 5 -- -- 2 1 1 3 --1 -- 1 9 4 1 --1 5 1 3 5 8 -- 2 1 4 8 2

1 1

1

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1

--

*) Zurich und seine 9 AnBgeme nden.

**) Genf mit Plainpalaia, E»ni-\ 'ives t nd Fe tit-S« ionnei

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1

2 1

Sa c»1 aS

--

259 Morbidi tat.

Vom 27. März bis zum 2. April 1892 sind folgende Fälle von ansteckenden Krankheiten angezeigt worden:

1. Pocken und modiflzirte Blattern.

Basel-Stadt: l Fall. -- Bern (Kanton): 10 Fälle, wovon je 4 in Pruntrut und Miécourt und je l in Courchavon und Courgenay. -- Waadi (Kanton): 2 Fälle, je l in Nyon und Vallorbes. -- Solothurn (Kanton) : l Fall in Meltingen.

2. Masern.

Groß-Zilrich: 5 Fälle. -- Neuenburg (Kanton): 7 Fälle in Chaux-de-Fonds.

3. Scharlach.

Schaffhausen (Kanton) : 2 Fälle in Hemishofen. -- Groß-ZUrlch : 4 Fälle. -- Basel-Stadt: l Fall. -- Bern: 3 Fälle. -- Neuenburg (Eanton): l Fall in Fleurier. -- Waadt (Kanton): l Fall. -- Groß-Genf: l Fall.

4. Diphtheritis und Croup.

GroB-ZOrlch: 4 Fälle. -- Basel-Stadt: 3 Fälle. -- Bern: 2 Fälle, wovon l von auswärts. -- Waadt (Kanton): 9 Fälle. -- Groß-Genf: 2 Fälle.

5. Keuchhusten.

Groß-ZUrich: l Fall. -- Basel-Stadt: 2 Fälle.

6. Varioellen.

Groß-ZUrlch : 2 Fälle. -- Basel-Stadt: 9 Fälle. -- Waadt (Eanton): 4 Fälle.

7. Hothlauf.

Schaffhausen (Kanton) : l Fall in Unterhallau. -- Groß-ZUrlch: 4 Fälle. -- Basel-Stadt: 4 Fälle. -- Groß-Genf: l Fall.

8. Typhus.

Basel-Stadt: l Fall. -- Bern: 4 Fälle.

9. Infektiöses Kindbettfleber.

Schaffhausen (Kanton): l Fall in Büttenhart.

Gesammtbestand der Kranken und Aufnahmen in 69 Krankenanstalten der Schweiz.

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Aufnahmen vom 27. März bis 2. April 1892.

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Influenza: 7 Fälle, wovon 6 in Altststten und 1 io Heiden.

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n S

Unfälle.

Andere tuberkulöse Krankheiten.

Aknter Gelenkrheumatismus.

Akute Krankheiten der Athmungsnrgane.

Andere infektiöse Krankheiten.

Diphtheritis und Croup.

-- -- --

Alle Übrigen Krankheiten.

--

1 7 3 2 -- -- -- --

rii

*3 S

Akute Darmkrankheiten.

--

Typhus abdomi nalis.

-- -- --

1

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Freiburg . . . 151 Solothurn . . 173 Baselstadt . . 471 Basel lau d . . 102 49 Schaffhansen .

74 Appenzell A.-Rh.

1^1 10 Appenzell i.-Mn.

St Gallen . . 377 124 Granbünden Aargau . . . 149 96 Thurgan . . .

69 Tessin. . . .

Waadt . . . 413 11 Wallis . . .

Neuenbnrg . . 227 Genf . . . . 406 Total . . . . 4786 A -nnnnnnll

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Rothlauf.

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Scharlach.

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Masern.

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. . . 597 . . . 1048 52 . . .

Kantone.

Zürich Bern .

Luzern Uri Schwyz

A u t" n li la m e il.

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11 105 28 175 10 -- 1 -- 3 --1 2 1 13 2 3 29 3 31 7 86 2 13 1 17 3 17

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7 3 2 2 4 --7 8 95

86 371 ' 13 116.

22 153 22 103!

13 68 74 412 4 15 50 244' 407 73 865') 4773

261

Angaben über

die Wohnungsverhältnisse der Kranken, welche in den acht letzten Monaten des Jahres 1891 (3. Mai 1891 bis 2. Januar 1892) an tuberkulösen oder infektiösen Krankheiten gestorben sind.

(Siehe Bundesbl. 1891, I, 472, und III, 305.)

Die Ausscheidung der Sterbckarten nach den Wohnungsverhältnissen der Personen, welche einer tuberkulösen oder infektiösen Krankheit erlagen, haben folgende Ergebnisse zu Tage gefördert:

1 Städte.

Gesammtzahl der Sterbefälle infolge

Wolmungsverbältiiisse <

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unbekannt

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tuber- infek- tuber- infek-1: tuber- ' infek- tuber- ! infek- tuber- infekkulöser tiöser culose tiöse , kulöse tiöse kulöse tiöse kulöse tiöse Krankheiten. (rankheiten. Krankheiten.

: Zürich . . .

: Genf . . . .

'· Basel . . . .

Bern . . . .

1 Lausanne . .

St. Gallen . .

, Chaux-de-Fouds 1 Luzern . . .

Neuenbnrg . .

Winterthur Biel . . . .

Herisau . . .

Schaffhansen .

Preihurg . .

Lode . . . .

Total

246 109 215 112 164 43 159 40

93 95 58 50 49 49 49 19 24 35 12 1317

23 33 25 15 20 9 29 13 15 12 20

87 38 55

35 18 32 19 17 6 19 15 7 14 13 5

26' 15 11 6 5 7 10 4u !

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43 18 20 16 19 14 11 10 g 5 16 3 3 10 4

518 380 121 | 201

:

:

18 10 4 5 4 5 6 2 6 -- 8 2 4 3 9 ,

Krankheiten.

73 86 56 79 43 38 11 12 17 19 8 4 2 5 1

86 : 454

o/o 28.8 23.1 ;i 15.8 16.e 27.8 .

15.7

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Total 1891 2122 1046 539 213 ,. 350 | 206 °/o 25.4 20.4i 16.6 19:7 °/0 ^~23T~ 17.6

Krankheiten,

53 " 43 45 73 25 33 27 29 11 13 18 U 1 17 7 11 4 17 8 6 6 10 3 5 -- 5 1 7 -- r ÏJ 209

: 282

12 42 3 2

3 3 8 2 10 1 5 2 3 5 1 102

34.6 40.8 36.1

21.4 19.7 20.9

738

495

386

241

34.8 36.U . 23.8 23.o 35.6 28 u !

262 Die vorstehenden Zahlen besitzen nur eicen relativen Wertb und sollen deßhalb nicht etwa als eine Statistik im eigentlichen Sinne des Wortes, sondern nur als die Präliminarien zu einer Untersuchung der Wohnuugsverhältnisse betrachtet werden. Die Würdigung einer Wohnung in sanitarischer Beziehung ist eine ganz individuelle; der Arzt beurtheilt derartige Verhältnisse gleich, wie er z. B. den Einfluß der Trunksucht auf den Verlauf der Krankheiten heurtheilt. Indeß sind die vorstehenden Aufschlüsse, sofern sie gewisse ThalSachen feststellen, nicht ganz ohne Werth. Die Herren Aerzte fangen an, sich daran zu gewöhnen, ihre Aufmerksamkeit auch den verhütbaren Todesursachen zu schenken, unter welchen bekanntlich die ungesunden Wohnunger, eine ziemlich große Rolle spielen. Die Sterbekarten, welche über die Wohnnngsverhältnisse der Verstorbenen gar nichts verlauten lassen, werden immer seltener, diejenigen aher, welche sich auch über die sekundären mitwirkenden Ursachen nnd Zustände aussprechen (zu denen wir auch außer den Wohnungsverhältnissen z. B. die schlechte Ernährung zählen), vermehren sich fön während.

Diejenigen Behörden und Beamten, welche sich mit dem Gesundheitswesen zu beschäftigen hahen, können hieraus ersehen, wie sie sich über die Beschaffenheit der Wohnräume Auskunft verschaffen können, nnd gestützt auf die erhaltenen Aufschlüsse wird es ihnen möglich sein, Verbesserungen anzustreben. Die uns in der Sterbekarte gemachten Mittheilungen beweisen, daß die soeben angedeutete Aufgabe eine sehr große und schwierige ist, da man wohl annehmen darf, daß die Mehrzahl der in einem Spital Verstorbenen den ärmeren Volksklassen angehörten und ihre Wohnungen in hygienischer Beziehung viel zu wünschen übrig ließen. Wie schon früher, lassen wir einige aufs Gerathewohl herausgegriffene Angaben unverändert folgen. Dieselben zeigen uns, wie sehr eine fortwährende Beaufsichtigung nnd Sanirung der Wohnungen Seitens der Sanitätsbehörden vonnöthen wäre.

Une chambre unique pour cinq personnes. -- Wohnung schlecht ventilirt und übervölkert. -- Locaux sans soleil et mal ventilés; misère profonde. -- Dichtes Zusammenwohnen, Nordseite, klein, nicht reinlich gehalten, schmutzige Wohnung, in der oft gekocht wird. -- flofzimmer schmutzig. -- Wohnverhältnisse recht schlecht. -- Une seule chambre étroite servant de
cuisine et de chambre à coucher. -- Appartement très sombre, sans soleil. -- Schlecht ventilirbare Schlafräume. -- Locaux humides, manquant d'air et de soleil. -- Habitation et conditions sociales déplorables. -- Lebte in großer Noth und früher in einer schlechten Wohnung. -- Encombrement et entassement do gens dans une seule chambre. -- Vater starb an Phthisis. Enge, dumpfe Wohnung. Viel Schnratz; traurige erbärmliche Verhältnisse. -- Habitation en sous-sol humide. -- Sehr ärmliche Verhältnisse. Es mangelt an Allem.

Tuberkulose hereditär. -- Parterre etwas feucht; Mangel an Lüftung; sehr mangelhafte Reinhaltung des Kindes; künstliche Ernährung. -- Malade négligé dans une alcôve au rez-de-chaussée ; l'enfant était dans une chamhiv, où l'on faisait la cuisine et où couchait toute la famille. On fit appeler le médecin seulement à la période ultime. -- Luft durch verschiedene Fabriketahlissemente nnd Metzgerei verdorben. -- Canalisation en réparation. -- Wohnverhältnisse mangelhaft in allen Beziehungen. -- Mauvaise odeur. -- Wohn Verhältnisse schlecht; Zimmer ohne Sonne. -- Zimmer ohne direktes

263 Licht, resp. Luft, Hinterhaus, Parterre. -- Une seule chambre de petite dimension. -- Wohnung sehr klein, schlecht; schmale feuchte, unge pflasterte Straße mit sehr viel Wagen ver kehr. -- Misère, mauvais logement, mauvaise nourriture. -- Ungünstige Wohn- und Nährverhältnisse. -- Wohnung und Ernährung schlecht. -- Feuchte schattige Wohnung, schlechte Nahrung. -- Mauvaise liygiène, locaux restreints, nourriture insuffisante. -- Sehr schlechte und traurige Wohnungsverhältnisse. -- Nourriture insuffisante, mauvaise hygiène, alcoolisme. -- Schweineställe in der Nähe (Typhusfall). -- Infiltration da cimetière. -- Appartement sale et peu aéré. -- Dunkles, unsonniges Zimmer.

-- Ungünstige Wohnung und mangelhafte Pflege. -- Entassement de la famille dans deux petites chambres; humidité des caves et entassement d'ordures « dans les dites caves.-- Petite chambre étroite, insalubre; pas de lieux d'aisances.-- Wohnung äußerst mangelhaft, feucht, niedrig ; Ventilation unmöglich. Hinterhaus. -- Wohnung schlecht; Küche in der Wohnstube, in sehr ärmlichen Verhältnissen. Wohn- und Schlafräume eng, dunkel und sohlecht ventilirt. Zwei Jahre vorher starh der Mann an Phthisis in der gleichen Wohnung. -- Wohnräume ungünstig, nur ein kleines, wenig luftiges Zimmer zum Wohnen nud Schlafen. -- Atmosphère infectée par les émanations d'une écurie de chevaux située dessous le logement. -- Phthisiker erkrankte in einer früheren Wohnung, in welcher vorher schon ein Ehepaar phthisisch zu Grunde gegangen. -- Schlechte Verhältnisse in Nahrung und Wohnung. -- Ziemlich feuchte Wohnung, auf der Schattenseite gelegen. Elend. -- Mansardenwohnung in jeder Beziehung schlecht. --Wohn-und Schlafräume eng, schlecht ventilirt und geheizt. Das Kind (Masernfall) war verkostgeldet bei alten unverständigen Leuten. -- Zu kleine Wohnung, zu große Nähe des Abtrittes und schlechte Heizung. -- Wohnung eng, Eltern und 5 Kinder in einem Zimmer. -- Lehensverhältnisse und Wohnung der traurigsten Art. -- L'appartement consiste en quatre pièces; trois chambres et une cuisine. Les trois chambres n'ont jamais de soleil, les fenêtres donnent an nord. Le chauffage se faisait, au commencement de la maladie (Scarlatine) de l'enfant, au moyen d'un petit fourneau en fonte, qui répandait une forte odeur d'oxyde do carbone. Le hâtiment est neuf. Deux des parois
de l'appartement sont visiblement humides. -- Sauf des lieux d'aisance qui répandent dans le logement une odeur infecte, le reste de l'habitation est sain. -- L'habitation est très malsaine, humide, trop exiguë. Famille dans une misère profonde. -- Wohnverhältnisse ungünstig (viele Kinder in armer Familie), kleine, schlecht ventilirte Zimmer. -- Wohnuugsverhältnisse ungenügend, 3 Personen in einem kleinen Zimmer sich Tags über aufhaltend und darin Nachts schlafend. -- Avant sa maladie le jeune homme (phthisique) couchait dans une étroite alcôve donnant sur la cuisine et sur une cour postérieure. Dans ce cas, on a la plupart des causes nocives de l'habitation, soit: local trop petit, air vicié par la cuisine, etc.

Bekanntmachung.

Reproduzirt.

Seine Majestät der König von Belgien hat mit Beschluß vom 14. Dezember 1874 einen jährliehen Preis von Fr. 25,000 behufs Aufmunterung y.u wissenschaftlichen Arbeiten ausgesetzt.

264

Im Jahr 1897 soll der Preis, welcher für die internationale oder gemischte Bewerbung bestimmt ist, demjenigen Werke zuerkannt werden, welches folgende Aufgabe am besten behandelt: ,,Es sind die meteorologischen, hydrologischen und geologischen Verhältnisse der Aequatorialgegenden Afrika's vom sanitarischen Standpunkte aus darzulegen.

,,Aus dem gegenwärtigen Stand unserer Kenntnisse in diesen Dingen sind die diesen Gegenden eigentümlichen Gesundheitsregelu abzuleiten, und es ist, gestützt auf Beobachtungen, diejenige Lebensweise, Nahrung, Beschäftigung, sowie Art der Bekleidung und Wohnung auseinanderzusetzen, welche zur Erhaltung von Gesundheit und Kraft als die geeignetste erscheint.

,,Diefür die Aequatorialgegenden Afrika's eigenthümlichen Krankheiten sind in symptomatischer, ätiologischer und pathologischer Hinsicht zu beschreiben; ebenso ist ihre Behandlung sowohl vom prophylaktischen als vom therapeutischen Standpunkt aus anzugeben.

Die bei der Wahl und dem Gebrauch der Arzneimittel, sowie bei der Errichtung von Spitälern und Gesundheitsstationen zu befolgenden Grundsätze sind namhaft zu machen.

,,Bei ihren wissenschaftlichen Untersuchungen sowohl als bui ihren praktischen Schlußfolgerungen haben die Bewerber insbesondere die Existenzbedingungen für Europäer in den verschiedenen Gegenden des Congo-Beckens in Betracht zu ziehen."

Zur Bewerbung werden sowohl geschriebene als gedruckte Werke zugelassen.

Die neue Ausgabe eines schon gedruckten Werkes kann nur dann daran theilnehrnen, wenn dasselbe erhebliche Abänderungen und Erweiterungen enthält und, wie die andern Werke, während der für die Bewerbung eingeräumten Frist, d. h. in einem der Jahre 1893, 1894, 1895 oder 1896, erschienen ist.

Die Werke dürfen in einer der folgenden Sprachen geschrieben sein : französich, flämisch, englisch, deutsch, italienisch und spanisch.

Die Ausländer, welche an der Bewerbung Thèil zu nehmen wünschen, haben ihre geschriebenen oder gedruckten Werke vor dem 1. Januar 1897 dem Ministerium des Innern und des Unterrichts in Brüssel einzusenden.

Falls ein geschriebenes Werk den Preis erhält, muß dasselbe im Laufe des Jahres, welches auf die Preisertheilung folgt, veröffentlicht werden.

Die Beurtheilung der eingegangenen Arbeiten wird einer von S. M. dem König von Belgien ernannten Jury zugewiesen; dieselbe

265 besteht aus sieben Mitgliedern, nämlich aus drei Belgiern und vier Ausländern von verschiedener Nationalität.

B e r n , den 8. Oktober 1891.

Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Beprodnzirt.

Da Druckschriften, welche zur Vertheilung an die Mitglieder der Bundesversammlung bestimmt sind, meistens in ungenügender Anzahl eingesandt werden, indem Naehforderungen, sowie der Bedarf des Archivs etc. unberücksichtigt gelassen werden, so wird wiederholt daran erinnert, daß für solche Schriften eine Auflage von mindestens 250 Exemplaren erforderlich (wo der deutsche und französische Text existirt, 250 deutsche und 150 französische'), und daß bei direkter Vertheilung, d. h. ohne die Vermittlung unseres Sekretariates für Drucksachen, ein etwelcher Reservevorrath an letzteres eingesandt werden sollte. Besser ist jedoch die Vermittlung durch genanntes Sekretariat.

B e r n , den 22. Dezember 1881.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes.

A» 83, vom 5. April 1892.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile von Versicherungsgesellschaften. Handelsregistereinträge. Wochensituation der schweizerischen Emissionsbanken. Situation ausländischer Banken.

Telegramme.

JV» 84, vom 6. April 1892.

Abhanden gekommene Weithtitel. Handelsregistereinträge.

Toggenburgerbank in Lichtensteig. Einnahmen der Zollverwaltung.

Ausfuhr nach den Vereinigten Staaten.

266

j\» 85, vom 6. April 1892.

Zweites Blatt.

Konkurse. Erfindungspatentliste und Liste der Muster und Modelle für die zweite Hälfte März. Fabrik- und Handelsmarken.

Situation ausländischer Banken.

As 86, Tom 7. April 1892.

Abhanden gekommene Werthtitel.

Solothurner Kantonalbank in Solothurn.

Viehversicherungsbank pro 1891.

Handelsregistereinträge.

Bilanz der Sächsischen

Ai 87, vom 8. April 1892.

Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken.

in Basel. Italienische Weine.

Bank

As 88, vom 9. April 1892.

Konkurse. Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Skandinavische Textilindustrie und Holzschnitzerei. Algerischer Tabakzoll.

Generalkonsulat der Vereinigten Staaten in St. Gallen. Situation ausländischer Banken.

As 89, vom 11. April 1892.

Abhanden gekommene Werthtitel.

Handelsregistereinträge.

Gold-und Silberwaarenkontrole. Crédit Gruyérieo à Bulle. Handelsvertragsunterhandlungen der Schweiz mit Italien. Situation ausländischer Banken.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1892

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

15

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.04.1892

Date Data Seite

250-266

Page Pagina Ref. No

10 015 669

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