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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1892 (I. Serie).

(Vom 7. Juni 1892.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren (I. Serie) für das Jahr 1892 zu unterbreiten:

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung, D. Bundeskanzlei.

1. Personal.

g. W e i b e l

Fr. 7000

Der Mehrbedarf von Fr. 7000 ist zum Theil längerem Kranksein eines Weibels zuzuschreiben, zum Theil rührt er daher, daß nunmehr auch die Besoldungen zweier neuer Weibel und zweier Weibelgehülfen für das neue Bundesrathhaus bestritten werden müssen.

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Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Departement des Auswärtigen.

Handelsabtheilung.

3. Handels- und Verkehrswesen

Fr. 15,000

Der in dea Voranschlag aufgenommene Kredit von Fr. 25,000 war schon Ende April erschöpft, und zwar infolge der ganz bedeutenden Mehrausgaben, namentlich an Druckkosten für die Vorarbeiten zu den Handelsvertragsunterhandlungen mit verschiedenen Staaten, welche neben den jährlich wiederkehrenden Ausgabepostea (Bundesbeiträge an den Vorort des schweizerischen Handels- und Industrievereins Fr. 10,000 und an die Société intercantonale des Industries du Jura Fr. 3000 etc.) aus diesem Kredite bestritten werden müssen. Die gleichen Gründe veranlaßten uns, schon im letzten Jahre mit einem Nachtragskreditbegehren an Sie zu gelangen, und wir haben bereits in unserer Büdgetbotschaft pro 1892 darauf hingedeutet, daß auch der Kredit für das laufende Jahr nicht ausreichen dürfte.

8. Geographische Ausstellung in Bern, 1891 . Fr. 8790. 33 In der Junisession letzten Jahres hat die Bundesversammlung beschlossen, die bei Anlaß des internationalen geographischen Kongresses von 1891 in Bern veranstaltete geographische Ausstellung mit einem Bundesbeitrag von Fr. 10,000 zu Subventioniren. Diese Summe hat zur Deckung der Gesammtkosten der Ausstellung, die Fr. 18,790. 33 betragen, nicht hingereicht, und die geographische Gesellschaft in Bern ist mit dem Gesuche an den Bundesrath gelangt, es möchte ihr zur Deckung des entstandenen Defizites eine Nachtragssubvention gewährt werden, da ihr keine Baarmittel zur Verfügung stehen, und sie sich deßhalb außer Stande befinde, die Ausstellungsrechnung abzuschließen. Mit Rücksicht auf diese Verhältnisse und im Hinblick auf den wissenschaftlichen Zweck, den der geographische Weltkongreß und die damit verbundene Ausstellung verfolgten, beantragen wir Ihnen, dem Gesuche zu entsprechen und der geographischen Gesellschaft in Bern als weiteren Beitrag an die Kosten der genannten Ausstellung die Summe von Fr. 8790. 33 auszurichten.

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Abtheilung Amt far geistiges Eigenthnm.

2. B e d i e n u n g und A u s h ü l f e

Fr. 3500

Die im ordentlichen Budget pro 1892 aufgenommene Summe von Fr. 3300 beruhte auf der Voraussetzung, daß eine Vermehrung des Personals im Laufe des Jahres nicht nothwendig sei. Allein, wie wir bereits im Geschäftsberichte pro 1891 haben durchblicken lassen, hat sich diese Voraussetzung als eine irrige erwiesen. Die Patentgesuche, welche im Jahre 1891 in der Zahl von 1556 einlangten gegenüber 1395 im Vorjahre, scheinen dieses Jahr auf 1900 ansteigen zu wollen, da die Durchschnittszahl der vier ersten Monate 160 per Monat beträgt.

Unter diesen Umständen kann die Vermehrung des Personals sowohl für die technische als die administrative Dienstabtheilung nicht länger hinausgeschoben werden, sofern ein normaler Geschäftsgang ermöglicht werden soll.

Der verlangte Kredit bezweckt nun eben die Ermöglichung einer Personalvermehrung, über welche wir uns übrigens vorbehalten, anläßlich der Budgetvorlage pro 1893 nähere Mittheilungen zu machen. Heute begnügen wir uns, darauf hinzuweisen, daß die Jahresrechnung 1891 des Amtes mit einem Einnahmenüberschuß von beinahe Fr. 35,000 abschließt, welche Summe im Jahre 1892 noch eine erhebliche Erhöhung aufweisen dürfte.

3. D r u c k der P a t e n t s c h r i f t e n

Fr. 16,000

Da die Patentgesuche die im Budget vorgesehene Anzahl voraussichtlieh um 400 überschreiten werden, so sind wir genöthigt, auch für den Druck der Patentschriften eine entsprechende Vermehrung in Aussicht zu nehmen. Der uns hiefür nothwendige Kredit beträgt, da die Erstellungskosten einer Patentschrift auf durchschnittlich Fr. 40 zu stehen kommen, Fr. 16,000. In Anbetracht, daß dieser Ausgabenvermehrung eine Erhöhung der Einnahmen in gleichem Maße gegenübersteht, wird der Rechnungsabschluß durch dieses Nachtragskreditbegehren nicht beeinflußt.

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B. Departement des Innern.

Abtheilung Inneres.

VI. Beiträge an Anstalten.

2. M e t e o r o l o g i s c h e C e n t r a l a n s t a l t .

.

Fr. 15,000

Die im Jahre 1882 von Weißbad aus auf die meteorologische Station auf dem Säntis errichtete Telegraphenlinie hat, soweit es den Theil zunächst der Station betrifft, schon seit längerer Zeit Schwierigkeiten verursacht, indem sie den Stürmen der Witterung nicht Trotz zu bieten vermochte und daher oft zerriß. Dies führte 1889 zu einer Verlegung jenes Theils der Linie. Allein das neue Tracé erwies sich bald als nor-h ungünstiger als das frühere, weil der Ansatz von Eis nun intensiver war und das Zerreißen des Drahtes gegenüber früher noch häufiger eintrat. Das Flicken desselben lag dem Beobachter auf der Station ob. Die Linie ist aber auf jener Strecke nur schwer und im Winter stellenweise nicht ohne Lebensgefahr zugänglich. Um ein Unglück zu verhüten, mußte daher auf Mittel und Wege gesonnen werden, dem unzulänglichen Zustande der Linie abzuhelfen.

Die Verhandlungen, welche Anfangs vorigen Jahres zu diesem Zwecke zwischen unsern Departementen des Innern und der Posten und Eisenhahnen eröffnet wurden, führten zunächst zur Konstatirung der absoluten Unhaltbarkeit des jetzigen Tracé. Eine Inspektion der Linie durch Telegrapheubeamte hat ergeben, daß von der Megglisalp an die meisten Teiegraphenstangen vom Schneedruck, von Lawinen oder Steinschlägen stark beschädigt sind und theilweise sammt dem Drahte am Boden lagen.

In Bezug auf die Frage sodann, wie dem dringenden Uebelstande abzuhelfen sei, sind beide Departemente darin übereingekommen, daß dies nur durch eine Kabellegung der Linie auf der gefährdeten Strecke geschehen könne, und zwar müsse dies vom Observatorium an bis zur Megglisalp auf eine Länge von 4000 m.

geschehen. Eine solche Sicherstellung der Linie ist mich dem Berichte des Post- und Eisenbahndepartements freilich mit Schwierigkeiten verbunden ; das Kabel ist vom Observatorium aus in die 30 rn. hohe Felswand einzulassen und mit einem Cementguß zu schützen. Vom Fuße der Felswand an, wo eine große Schneefläche beginnt, kann das Kabel in etwas Erdreich geborgen werden ; über das an die Schneefläche grenzende Karrenfeld sodann bis zur Megglisalp bedarf es der Versenkung des Kabels in Graben, die theils schon vorhanden, theils jedoch noch aufzuwerten sind. -- Die

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Setzungskosten beziffert, das genannte Departement in einem Berichte vom 20. Oktober 1891, unter der Voraussetzung, daß ein «inadriges Gummikabel mit Eisenarmatur zur Verwendung gelange, folgendermaßen : Anschaffung des Kabels Fr. 3500 Transport desselben auf die Verlegungsstelle . .

,, 2000 Zurichten des Grabens ,, 4000 Zudecken und Schützen des Kabels ,, 3000 Cernent, Sprengmaterial, Werkzeug ,, 1000 Aufsicht und Verschiedenes ,, 1000 Zusammen Fr. 14,500 Diese Kosten, welche von den Abgeordneten des Post- und Eisenbahndepartements bei der Sehlußbesprechung über die Angelegenheit auf Fr. 15,000 abgerundet worden sind, können weder von letzterm Departement selbst, noch von demjenigen des Innern aus den Krediten der laufenden Verwaltung bestritten werden.

Ebensowenig können wir den Kapitalfonds des Brunner'schen Legates zur Deckung benutzen, indem derselbe ausschließlich zur Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten aus dem Gebiete der Meteorologie bestimmt ist. (Vergi. Reglement vom 6. März 1889, Bundesbl.

1889, I, 549.) Wir sehen uns daher genöthigt, um die Bewilligung besonderer Mittel bei Ihnen einzukommen.

Die verlangte Summe mag zwar im Vergleich zur Länge des Kabels als eine hohe erscheinen; es ist jedoch nicht außer Acht zu lassen, daß die Ausgaben, welche nöthig wären, um eine Luftlinie über das in Frage stehende schwierige Terrain von nun an in betriebsfähigem Zustande zu erhalten, diejenigen der Verzinsung und Amortisation der 1 anbegehrten einmaligen Summe übersteigen.

Eine Legung des Kabels erscheint daher vom finanziellen Gesichtspunkte aus als empfehlenswerth. Die Arbeit soll, sobald die Verhältnisse auf dem Säntis es gestatten, in Angriff genommen und ausgeführt werden.

12. S c h w e i z e r i s c h e s L a n d e s m u s e u m

.

. Fr. 16,500

Wir sind schon anläßlich der Berichterstattung über die letztjährige Geschäftsführung in der Lage gewesen, Ihnen mitzutheilen, wie weit der am 10. Oktoker 1890 in Kraft getretene Bundesbeschluß betreffend die Errichtung eines schweizerischen Landesmuseums, zur Ausführung gelangt sei. Es ist dort (vgl. Bundesbl.

1892, I, 968 u. ff.) angegeben, wie die Aufsichtskommission zusammengesetzt worden und was für Aufgaben ihr zunächst obliegen.

617 Diese Behörde ist seither in Funktion getreten und wir sind auf Grundlage ihrer Vorarbeiten in der Ausführung jenes Bundesbeschlusses weitergeschritten, d. h. es ^wurden die von Zürich vorgelegten Pläne zum Museumsbau unter gewissen Vorbehalten genehmigt und am 4. März abbin eine Verordnung über die Verwaltung des Museums erlassen, welche die Aufgaben und Kompetenzen der Aufsichtskommission und des Konservators regelt. Durch Eingabe vom 15. Februar ist die Kommission im Weitern mit dem Gesuche eiugekommen, es möchte zur Wahl des letztgenannten Beamten geschritten werden. Zur Begründung dieses Begehrens brachte sie an, die Sammlung von Antiquitäten, welche der Bund zur Stunde besitze und die an Umfang und Bedeutung jede lokale Sammlung übertreffe, bedürfe im Hinblick auf die in nicht gar ferner Zeit bevorstehende Einordnung in das Museumagebäude schon jetzt einer genauen Katalogisirung. Ebenso bedürfe es der Aufstellung eines Planes für diese Einordnung. Hiezu gesellen sich als laufende Geschäfte die Begutachtung der jetzt zahlreich einlaufenden Kaufsofferten, die Besichtigung der angeboteneu Gegenstände und die Ueberwaehung der im In- und Auslnnde stattfindenden Auktionen. Endlich seien auch Schritte zu thun, um den in Art. 4 des zitirten Bundesbeschlusses vorgesehenen Verband der schweizerischen Alterthumssammlungen ins Leben zu rufen, um unnütze Konkurren/ zwischen diesen und dem Landeamuseum zu verhüten. Alles dieses hringe eine bedeutende Arbeit mit sich, zu deren Besorgung es schon jetzt einer fachmännischen Kraft bedürfe, die sich ihr ausschließlich zu widmen habe. Wir sind hierauf eingetreten und haben nach dem Vorschlage der Kommission Herrn Heinrich Angst, von Regensberg, britischen Konsul in Zürich, zum Konservator des Landesmuseums gewählt; mit Amtsantritt auf 1. April laufenden Jahres und einer jährlichen Besoldung von Fr. 6000.

Die in Vorstehendem dargelegte Organisirung der Museumsbehörde erfordert nun auch angemessene Geldmittel, die wir für das laufende Jahr folgendermaßen berechnen : 1. Sitzungen der Museumskommission Fr. 4,200 2. Besoldung des Direktors-Konservators ( a /4 von Fr. 6000) ,, 4,500 3. Besoldung des Sekretärs der Kommission . . ,, 1,000 4. Verwaltungskosten : a. Miethe, Heizung und Beleuchtung des Bureau Fr. 1125 Uebertrag Fr. 1125 Fr. 9,700

618 üebertrag b. Miethkosten und Feuerassekuranz für die einmagaziuirten Zimmer einrichtungen etc c. Büreaukosten filr die erste Installation, Schreibmaterial, Telephon, Depeschen, Porti, Packer etc. .

d. Reisen im Inland und ins Ausland zu Expertisen

Fr. 1125 .,

fl

Fr.

9,700

,, ,,

6,125 H75

600 2400

,, 2000

5. Unvorhergesehenes Total

Fr. 16,500

Nach Art. 9 des wiederholt angerufenen Bundesbeschiusses betreffend das schweizerische Landesmuseum sind diese Verwaltungskosten aus der Bundeskasse zu decken. Sie könnten übrigens nicht wohl dem auf Bundesbeschluß vom 30. Juni 1886 (A. S. IX. 62) beruhenden Kredite für Erhaltung und Erwerbung vaterländischer Alterthümer entnommen werden, weil derselbe dadurch für die Bedürfnisse seines Zweckes zu sehr reduzirt würde.

Es stellt sich ohnehin immer mehr heraus, daß er für die Aufgabe, der er dienen soll, ungenügend ist. Um diesen Uebelstand zu mildern, werden wir voraussichtlich in Zukunft für Beiträge an die Erhaltung von Bauten kunsthistorischen Werthes um besondere Kredite bei Ihnen einkommen. Für den dermaligen Zweck ersuchen wir um Bewilligung oben ausgesetzter Nachkreditsumme.

VII. Verschiedenes.

8. U n v o r h e r g e s e h e n e s 9. Dr. C. D e c u r t i n s r ä t o r o m a n i s c h e C h r e s t o mathie

Fr. 20UO Fr. 1000

Ad 8. Der ordentliche Kredit dieser Rubrik, welcher Fr. 2000 beträgt, ist zur Stunde durch mehrere größere unvorhergesehene Ausgaben bis auf eine kleine Summe aufgebraucht. Es sind jedoch noch mehrere bedeutende Ausgaben für Sitzungen von außerordentlichen Konferenzen, wie z. B. einer Expertenkommission für die Erstellung einer Schulwandkarte für die Schweiz etc. in Aussicht. Um den daherigen Bedürfnissen begegnen zu können, sehen wir uns in der Lage, um den angegebenen Zuschuß nachzusuchen.

619 Ad 9. Herr Nationalrath Dr. C. Decurtins in Truns hat uns unter Vorlage der ersten Lieferung eines von ihm herausgegebenen Werkes ,,Rätoromanische Chrestomathie" (Erlangen, Andreas Deichert, 1888) um Unterstützung der Herausgabe dieser Publikation angegangen und in seiner daherigen Eingabe Folgendes gesagt: ,,Seit fünfzehn Jahren war es mir eine Herzensangelegenheit, eifrigst zu sammeln, was an Denkmälern geistigen Lebens unter dem rätoromanischen Volke -- sei es in schriftliche» Aufzeichnungen, sei es in bloß mündlicher Ueberlieferung -- sich durch die Jahrhunderte in die Gegenwart herübergerettet hat : Volkslieder, Sagen, Märchen, Kinderspiele, Schauspiele u. s. w. Der Kreis der rätoromanischen Sprache wird immer enger, und täglich werden mit den alten Männern und Frauen, die in manchem Dorf noch allein diese Sprache kennen und reden, werthvolle Schätze alträtischer Poesie zu Grabe getragen. Was unter diesen Verhältnissen au liebevoll erhaltender Thätigkeit geleistet wird, bedarf dringend verständnißvoller Hülfe, es geschieht in zwölfter Stunde.

Meine Bemühungen sind nun zwar von schönem Erfolge begleitet gewesen, ich darf die größte Sammlung rätoromanischer Handschriften die meinige nennen. Aber es galt diese Sehätze auch weitern Kreisen und insbesondere der wissenschaftlichen Forschung zugänglich zu machen und daher wagte ich es, vor zwei Jahren die erste Lieferung einer rätoromanischen Chrestomathie erscheinen zu lassen. Das Absatzgebiet derartiger Werke ist ohnehin kein großes, in diesem Falle machte sich das um so fühlbarer, weil bei der Wiedergabe der Texte größte Genauigkeit erforderlich war, eine Anzahl von bisher nicht vorhandenen Lettern HU diesem Zwecke erst gegossen werden mußten ; die Druckkosteu schließlich also sich verhältnißmäßig hoch stellten. So genügte es nicht, daß der Herausgeber auf jedes Honorar von vornherein verzichtete; der Verleger erklärte, daß er nur in dem Falle die Edition fortsetzen könne, wenn staatlicherseits die Sache Unterstützung finde und von dieser Seite die Abnahme von je 100 Exemplaren der 5 Lieferungen, die das Ganze umfaßt, gezeichnet werden. Die Lieferung kostet Fr. 10 per Exemplar, also würde die Subvention der im Laufe von drei Jahren erscheinenden Chrestomathie Fr. 5000 betragen."· Das Werk soll eine Auswahl der werthvollsten Denkmäler der
rätoromanischen Sprache enthalten; beigefügt werden biographische Notizen über die Autoren und ein vollständiges romanischdeutsches Glossar der publizirten Texte.

Wir haben die vorliegende erste Lieferung der Publikation einem anerkannten Fachrnanne zur Begutachtung unterbreitet und von ihm ein Urtheil sowohl über den wissenschaftlichen Werth der

620 Arbeit, als über die Frage verlangt, ob sich unter den obwaltenden Umständen eine staatliche Subvention rechtfertigen lasse. Der daherige Bericht, den wir Ihren Kommissionen zur Verfügung halten, ist nach beiden Richtungen in empfehlendem Sinne ausgefallen.

Wir wären nun geneigt, die Herausgabe des Werkes durch die gewünschte Subscription zu ermöglichen und suchen zu diesem Zwecke vorläufig um die nöthige Summe zum Ankauf von 100 Exemplaren der erschienenen I.Lieferung nach. Für den Rest des nöthigen Kredites werden wir nach Maßgabe des Erscheinens der weitern Lieferungen bei Ihnen einkornrneu. Die ganze Subventionssurnme wird sich somit voraussichtlich auf mehrere Jahre vertheilen.

Abtheilung Bauwesen.

a. Oberbauinspektorat.

II. BUreaukosten

Fr. 1000

Ad c. In unserer Botschaft zum Budget pro 1892 hatten wir bemerkt, daß die genaue Aufnahme von Klußquerprofilen an der Rhone im Kanton Wallis unentbehrlich sei, wenn man sich Rechenschaft gehen wolle über die Wirkung, welche die nun beendigten Korrektionsarbeiten auf das Régime dieses Flusses ausgeübt haben und ist uns die hiefür erforderliche technische Aushülfe auch bewilligt worden.

Indem noch am Rheine bei Schaffhausen, an der Aare bei Hagneck, am Brenus bei Malvaglia und an der Rovana bei Campo ähnliche genaue Aufnahmen 1 theils schon gemacht, theils noch auszuführen sind, reicht der bereits bewilligte Kredit von Fr. 1500 für die hiezu erforderlichen MeUgehülfen und Arbeiter nicht aus, daher wir im Palle sind, für diese zur technisch richtigen Beurtheilung dieser Fragen durchaus nothweudigen Untersuchungen um einen Nachtragskredit einzukommen von Fr. 1000.

IV. Beiträge an Kantone fUr öffentliche Werke . . Fr. 125,000 35. Korrektion der Maggia von o b e r h a l b der Brücke von Ascona bis z u m Langenaee.

(Bundesbeschlüsse vom 12. Dezember 1890 und 19. Dezember 1891.)

l Jnhresrate, jährliches Maximum Fr. 80,000 Durch Bundesbeschluß vom 19. Dezember 1891 wurde das Maximum der durch denjenigen vom 12. Dezember 1890 normirten Jahresraten von Fr. 50,000 auf Fr. 80,000 erhöht und deren erst-

621

malige Auszahlung statt wie zuerst beschlossen, um l Jahr vorgerückt, d. h. auf 1892 angesetzt.

Das Budget pro 1892 war bereits von der Bundesversammlung endgültig festgestellt, als vorerwähnter Beschluß gefaßt wurde.

Der diesjährige Beitrag für diesen Gegenstand konnte daher nicht mehr aufgenommen werden und müssen wir zur Auszahlung desselben, um Bewilligung eines bezüglichen Nachtragskredites einkommen.

36. V e r b a u u n g und K o r r e k t i o n des B ä r s c h n e r b a c h e s u n d s e i n e r o b e r n Z u f l ü s s e . (Bundesbeschluß v o m 23. Dezember 1891.)

l Jahresrate, jährliches Maximum Fr. 45,000 Gemäß Art. 4 des vorerwähnten Bundesbeschlusses soll die Auszahlung der Jahresraten in obigem Betrage für dieses Verbauungs- und Korrektionswerk erstmuls im Jahre 1892 stattfinden.

Da nun aber, wie für die Korrektion der Maggia, dieser Beschluß erfolgt ist, nachdem das diesjährige Budget von den h. eidgenössischen Käthen genehmigt worden war, so konnte in demselben das Betreffuiß pro 1892 nicht mehr berücksichtigt werden, daher wir im Falle sind, zur Bestreitung des auszurichtenden Betrages ein Nachtragskreditbegehren zur Genehmigung einzureichen.

b. Direktion der eidgenössischen Bauten.

IV. Hochbauten.

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten

. . . . Fr. 48,200

1. Dem zahlreichen Arbeiterpersonal in der Pulverfabrik in Worblaufen konnte bis dahin kein geeignetes Lokal zur Einnahme der Mahlzeiten angewiesen werden. Um diesem Bedürfnisse abzuhelfen und um auch den diesbezüglichen Vorschriften des Fabrikgesetzes nachzukommen, wurde das frühere Salpetermagazin als Speiselokal eingerichtet Fr.

1,500 2. Im Gebäude für die Rohwolltröckne der Pulverfabrik in Worblaufen mußten verschiedene im Interesse der Fabrikation liegende Ergänzungen ausgeführt werden, deren Kosten sich beliefen auf ,, 1,300 3. Unterm 25. Juni 1890 haben Sie beschlossen, es sei die dem Staate Wallis und der Einwohner-, sowie der Bürgergemeinde von Sitten gemeinsam anüe bertrag

Fr.

2,800

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Uebertrag Fr.

gehörende Liegenschaft ,,Nouveau Collège et Lycée cantonal à SioQtt durch den Bund anzukaufen und zu einem Post- und Telegraphengebäude umzubauen. Die Bewilligung des zu letzterm Zwecke nothwendigen Kredites sei, da das Gebäude auf den 1. Juli 1892 in den Besitz der Eidgenossenschaft übergehen werde, bei Anlaß der Budgetvorlage pro 1892 nachzusuchen.

Wir sind nun erst jetet in der Lage, um den erforderlichen Kredit einzukommen, indem sich die betheiligten Verwaltungen erst in der jüngsten Zeit über die Vertheilung der Lokale und die Ausdehnung des Umbaues haben einigen können.

Nach dem vorliegenden Projekt werden im Hochparterre des Hauptgebäudes die südlich und östlich an das Vestibüle angrenzenden Räumlichkeiten zu einem einzigen großen Postbüreaulokal vereinigt, während das Vestibüle als Schalterhalle eingerichtet und mittelst mehrerer Guichets mit dem Postbureau in Verbindung gebracht wird. Im Tiefpavterre wird ein geräumiges Lokal für die Faktoren eingerichtet, das mit dem Postbureau durch eine eigene Treppe verbunden und auch zur Spedition der ankommenden und abgehenden Poststücke zu dienen haben wird. Die beiden an der Lausanne-Straße gelegenen Lokalitäten im Hochparterre sollen einstweilen als Magazine vermiethet werden. Das Telegraphenbüreau wird im Hochparterre des Anbaues untergebracht, wozu im gleichen Stock des Hauptgebäudes noch ein Nachtdienstzimmer und ein Laboratorium und im Tiefparterre die nöthigen Magazine hinzugeschlagen werden. Für das Depeschenaufgabelokal ist ein eigener Anbau mit besonderm Zugang von der Lausanne-Straße projektirt.

Im ersten Obergeschoß des Hauptgebäudes mit Anbau werden 2 Wohnungen von je 5 Zimmern und \ Küche und im zweiten und dritten Obergeschoß je 2 Wohnungen von 4 Zimmern mit Küche eingerichtet werden, woau noch die nöthigen Dependenzen im Souterrain und Dachraum hinzukommen.

Hand in Hand mit diesen Aeuderungen gehen verschiedene Renovirunasarbeiten im Innern und am Uebertrag

Er.

2,800

2,800

623 Uebertrag Fr. 2,800 Aeußern des Gebäudes, die Verbesserung der Abortverhältnisse und die Erneuerung des großen Oberlichtes im Hauptgebäude, sowie die Erhöhung des Anbaues und Ersetzung der Asphalteindeckung desselben durch Holzcement.

Ferner soll an Stelle der alten verfallenen Remise eine neue Remise für Postfuhrwerke und Telegraphen- und Telephon-Material erstellt, der sehr geräumige Hof korrigirt und ein Theil desselben als Gemüsegarten für die Mietwohnungen hergerichtet werden.

Die Kosten für den Gesammtumbau und die Erstellung der neuen Remise werden sich nach detaillirter Kostenberechnung belaufen a u f . . . . . .

,, 45,400 Fr. 48,200 c. Neubauten

Fr. 405,372. 02

Wie dem letztjährigen Rechnungsberichte zu entnehmen ist, konnten aus den in demselben angeführten Gründen verschiedene Neubauten im abgelaufenen Jahre nicht gänzlich vollendet werden, infolge dessen die nicht zur Verwendung gekommenen Kreditrestanzen auf das Budget pro 1892 übertragen werden müssen.

Der Kürze halber und um mehrmalige Wiederholungen zu vermeiden, führen wir diese Bauten in nachstehender Weise auf:

Bundesblatt. 44. Jahrg. Bd. III.

42

624 Büdgetkredit pro 1891.

Fr.

Auf das Verausgabt Budget pro im Jahre 1892 zu übertragen.

1891.

Fr.

Fr.

1. Sanitätsdepotgebäude in In-

104,000

2. Bauten bei den Zeughäusern in Kriens 3. Zeughaus Nr. 2 in Schwyz 4. Dependenzgebäude bei der Kaserne in Heriaau . . .

5. Patronen- und Explosivstoffmagazine 6. Zollgebäude in Damvant .

7.

,, ,, Réclère . .

8.

,, ,, Ecrenaz . .

9.

,, ,, Anières . .

10. Post- und Telegraphengebäude i n Thun . . . .

Postund Telegraphenge11.

bäude i n Liestal . . . .

60,925. 84

43,074. 16

191,100 178,800.

12,300.

100,000 39,073. 35 60,926. 65 60,000

49,756. 53 10,243. 47

70,000 30,000 29,000 28,000 50,000

44,565.

25,435.

23,916. 20 6,083. 80 14,463. 50 14,536. 50 11,948. 10 16,051. 90 41,861.

8,139. -- --

227,000 165,214. 16

61,785. 84

188,500 118,204. 30

70,295. 70

Die im Jahre 1891 nicht zur Auszahlung gelaugte Restanz von Fr. 31,223. 45 für die neue Pferderegieanstalt auf der Kalbei'weide in Thun nehmen wir vorläufig nicht auf, da wir mit einem diesbezüglichen Nachtragskreditbegehren bis nach Fertigstellung der Abrechnungen zuzuwarten wünschen.

12. Durch Bundesbeschluß vom 6. Dezember 1889 bewilligten Sie für die Erstellung eines Gebäudes für die eidgenössische Anstalt zur Prüfung von Baumaterialien in Zürich Fr. 192,000 und den 26. Juni 1891 ,, 10,000 Fr. 202,000 als Mehrbetrag für einen Bauplatz an der Leonhardstraße, da infolge Einsprache der Gemeinde Oberstraß Uebertrag Fr. 202,000 Fr. 328,872.02

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Uebertrag von der ursprünglich bestimmten Baustelle abstrahirt werden mußte.

Im abgelaufenen Jahre gelangten

Fr. 202,000 Fr. 328,872.02

,, 170,000

zur Auszahlung und es bleiben somit noch . .

verfügbar, um deren Einstellung in das Budget pro 1892 wir hiemit ersuchen.

13. Zur Erleichterung des Verkehrs in der Pulverfabrik in Worblaufen war es nothwendig, die große Lastwaage zwischen das Materialmagazin und den Ruthenschuppen zu verlegen. Das dadurch frei gewordene Waaghaus konnte in vorteilhafter Weise zu andern Zwecken für die Pulverfabrikation verwendet werden. Die Kosten beziffern sich auf

,,

32,000. --

,,

2,000.--

14. Der Betrieb der Pulverfabrikation in Worblaufen erforderte die Anschaffung von weitern Bottichen für das Schießwoll-Kochhaus, infolge dessen dieses Gebäude vergrößert werden mußte, was eine Ausgabe veranlaßte von ,, 15. Zur Unterbringung desZollbüreau und einer Grenzwächterwohnung in Altnau, Kanton Thurgau, ist die Erstellung eines Zollgebäudes dringendes Bedürfniß geworden. Die Kosten für einen Neubau incl. Bauplatz belaufen sich auf ,, 16. Für das Post- und Telegraphengebäude in Zürich wurde zur Erlangung von Projekten ein Wettbewerb eröffnet. Die Kosten für die Vorarbeiten, die zu ertheilenden Preise, Entschädigungen an das Preisgericht etc. werden sich belaufen auf circa ,,

15,000. --

17. Das Nämliche ist der Fall für das in Neuenburg zu erstellende Post- und Telegraphengebäude.

Die Auslagen werden ungefähr betragen. . . .

10,000. --

,,

1,800. --

15,700. --

Fr. 405,372.02

626 V. Straßen- und Wasserbauten.

a. Straßenbauten

Fr. 7634. --

1. In der Pulverfabrik in Lavaux mußten verschiedene Verstärkungen am Kugelfang der Chronographenstation ausgeführt werden.

Diese Arbeiten verursachten eine Ausgabe von .

Fr. 1640. -- 2. In der Pulverfabrik in Worblaufen mußten nachgenannte dringende Arbeiten vorgenommen werden : a. Korrektion der Zufahrt beim obern Einfahrtsthor Fr. 430 b. Theilweise Erneuerung der Einfriedigung längs des Areals . .

,, 1238 c. Anlage einer Rollbahn zwischen dem Maschinengebäude und dem Pulverkochhaus ,, 1346 d. Für die Ableitung der zur Pulverfabrikation nöthigen Säuren waren anfänglich Cementröhren eingelegt worden. Dieselben wurden jedoch von den Säuren derart angegriffen, daß sie nach kurzer Zeit wieder entfernt und durch ein wiederstandsfähigeres Material ersetzt werden mußten. Die daherigen Kosten belaufen sich auf ,, 2980 ,, 5994. -- Fr. 7634. -- b. Wasserbauten

Fr. 5299. 72

Für die Korrektion der Thur längs des Exerzierfeldea in Frauenfeld und für die damit im Zusammenhang stehende Binnenkanalanlage waren im Budget pro 1891 Fr. 35,052. -- hingestellt. Es gelangten jedoch nur . . . .

,, 29,752. 28 zur Auszahlung, so daß wir behufs Vollendung von noch rückständigen Arbeiten um Uebertragung der Restanz von Fr. 5,299. 72 ersuchen müssen.

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627 IX. Miethzinse für die Centralverwaltung und Verschiedenes

Fr. 4000

Im .dießjährigen Budget ist für die in der alten Blindenanstalt gemietheten Lokale ein Betrag von Fr. 20,000 als Miethzins vom 1. Mai 1891 bis 1. Mai 1892 eingestellt. Da nun für einen Theil dieser Räumlichkeiten das Miethverhältniß erst auf 1. November 1892 aufgehoben werden kann, so wird auf diesen Zeitpunkt ein Zins fällig von Fr. 4000.

D. Militärdepartement.

II. Terwaltung.

A. Verwaltungspersonal.

1. Waffenchef der Infanterie.

e. Büreau-Aushiilfe Die ausnahmsweise Vermehrung von Schulen und Kursen im laufenden Jahre und die infolge davon außerordentlich zunehmende Arbeit nöthigen den Waffenchef der Infanterie, bei der ohnehin geringen Zahl von Beamten seiner Abtheilung, einen weitem Aushülfsarbeiter das ganze Jahr hindurch zu beschäftigen, wofür der für 1892 bewilligte Kredit von Fr. 3500 nicht ganz ausreicht, indem nach Abzug der Besoldung des Kopisten mit Fr. 2000 der Rest von Fr. 1500 es nicht mehr ermöglicht, einen weitern Angestellten mit dem bescheidenen Taggeld von Fr. 5 das ganze Jahr zu behalten, was jedoch durch die Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 300 der Fall wäre.

Fr.

300

,,

5000

9. Oberkriegskommissariat.

IV. B e k l e i d u n g s w e s e n .

h. Modelle Laut Beschluß der Kommission für Feststellung der Packung sind im Laufe des Sommers 1892 abschließende Versuche mit Packungen, Einzelkochgeschirren und Feldflaschen vorzunehmen. Für diese Versuche mit 32 Musterpackungen nach zwei verschiedenen Systemen, circa 320 Einzelkochgeschirren, zur Hälfte aus Stahl, zur Hälfte aus Aluminium, und Uebertrag

Fr. 5300

628 Uebertrag 640 Feldflaschen, zur Hälfte aus Stahl, verzinnt oder emaillirt, und zur Hälfte aus Aluminium, bedürfen wir voraussichtlich obgenannte Summe.

VI. I n v e n t a r k o n t r o l e .

b. Gehülfe Da die Funktionen des Inventarkontroleurs dem Inhaber der Stelle abgenommen und dem Gehülfen übertragen werden mußten, so sind wir im Falle, die Besoldung dieses Letztern von Fr. 3200 auf Fr. 3800 zu erhöhen und die Differenz von Fr. 600 für das Jahr 1892 hier in Rechnung zu stellen.

11. Armeekorpskommandanten und Oberst-Divisionäre

.

Im dießj ährigen Budget ist für die Armeekorpskommandanten eine Bureau-Entschädigung in gleichem Betrag wie für die Divisionäre angenommen worden, nämlich Fr. 1800. An der Hand der Instruktion für die Armeekorpskommandanten läßt sich indessen mit geringer Mühe nachweisen, daß die Geschäftslast dieser hohen Truppenführer eine größere ist, als diejenige, welche den Divisionskommandanten obliegt. Es ist deßhalb den vier Armeekorpskommandanten eine weitere Entschädigung von Fr. 300 zuerkannt worden, wofür wir andurch einen Nachtragskredit im Betrage von Fr. 1200 verlangen.

Ferner muß die Büreaukosten-Entschädigung für den Kommandanten der' Gotthardbefestigung hier eingestellt werden mit Fr. 1800.

Total

Fr. 5300

,,

600

,,

3000

Fr. 8900

B. Instruktionspersonal.

5. S a n i t ä t .

b. Ein Instruktor I. Klasse Die Hälfte einer Jahresbesoldung. Die Begründung ist gegeben im Bundesbeschluß vom 29. Januar 1892 (A. 8. laufender Band, S. 653). Es hat ein sehr geeigneter Aspirant seine Lehr- und Probezeit begonnen, dessen endgültige Ernennung mit gleicher Besoldung wie seine Kollegen voraussichtlich auf 1. Juli erfolgen kann>

Total

Fr. 2250

Fr. 2250

629

D. Bekleidung.

VII. A r b e i t s k l e i d e r f ü r S p e z i a i w a f f e n . . .

1. 200 Paar Zwilchgamaschen . . . Fr. '300 2. 200 Paar Hosenschoner ,, 200 3. 200 Geschützbedienungskleider für Festungsartillerie ,, 3000 4. 100 Mützen für Festungsartillerie . ,, 450

F r . 3950

Fr. 3950 Ad l und 2. Um die Hosen der Rekruten im Instruktionsdienste vor allzu früher Abnützung zu bewahren, was namentlich in den untern Partien infolge Aufkrempeins bei nasser Witterung der Fall ist, haben wir einstweilen, behufs Vornahme von Versuchen, die Anschaffung von 200 Paar Zwilchgamaschen und 200 Paar Hosenschonern angeordnet.

Ad 3 und 4. Wir benöthigen auf 1. Juli 1892 für Andermatt 200 Geschützbedienungskleider.

Der Bestand an Mützen ist nur noch 221 Stück ; es müssen daher wenigstens 100 Stück sofort beschafft werden, um den nöthigen Normalbestand zu erreichen.

VIII. S i g n a l p f e i f e n f ü r d i e I n f a n t e r i e Unteroffiziere Der im Budget angenommene Ansatz von 95 Rp.

per Pfeife ist zu niedrig ; die Mehrkosten zufolge Verwendung bessern Materials betragen circa 14 Rp. per Stück. Wir bedürfen deßhalb eines Zuschusses von rund Fr. 1500 Total

,,

Fr.

1500

5450

J. Kriegsmaterial.

2. N e u a n s c h a f f u n g e n .

a. Stäbe.

4. Büreaukisten für die Armeekorpsstäbe . . .

Fr. 4000

Zu den Fourgons für Armeekorpsstäbe bedürfen wir noch 20 weitere Büreaukisten komplet, welche im Budget pro 1892 nicht vorgesehen sind, à Fr. 200 = Fr. 4000.

630

K. Militäranstalten und Festungswerke.

IV. S i c h e r u n g des G o t t h a v d , z u r V e r f ü g u n g d e s B e f e s t i g u n g s b U r e a u F r . 150,000 Den 22. April 1892 ermächtigten wir das Militärdepartement, zur Ergänzung der Befestigungsanlagen bei Airolo, unterhalb Stuei, eine Flankirgallerie zu erbauen, nach den eingereichten Plänen und nach Kostenvoranschlag im Betrage von Fr. 264,000, unter der Bedingung jedoch, daß ein Nachtragskreditgesuch der nächsten Bundesversammlung vorzulegen sei. Wir stellen hiermit dieses Gesuch.

Die Verausgabung der Fr. 264,000 wird sich auf zwei Jahre vertheilen, und zwar Fr. 150,000 auf das Jahr 1892, welche unter obiger Rubrik aufgenommen werden. Die im Jahre 1893 zur Verwendung kommende Summe werden wir im gewöhnlichen Budget pro 1893 aufnehmen.

V. M a g a z i n b a u am G o t t h a r d ,, 100,000 Mittelst Sehlußnahme vom 30. Oktober 1891 haben wir das Militärdepartement ermächtigt, für die Truppen der Gotthardvertheidigung in Gesehenen ein Verpflegungsmagazin durch das eidgenössische Befestigungsbüreau erstellen zu lassen und hiefür einen Betrag von Fr. 200,000 verausgaben zu dürfen. Wir stellen hiermit das Gesuch um einen Nachtragskredit für die Hälfte dieser Summe, welche im laufenden Jahre zur Verwendung kommen wird. Die andere Hälfte werden wir in das Budget für das Jahr 1893 einstellen Total Fr. 250,000

III. Pulveryerwaltnng.

9. I n v e n t a r a n s c h a f f u n g e n

Fr. 7500

Der büdgetirte Kredit von Fr. 10,000 ist durch die bisherigen Ausgaben nahezu erschöpft. Für die Weißpulver-Fabrikation stehen aber noch weitere Anschaffungen von Maschinen und Geräthen in Aussicht, deren Kosten voraussichtlich dem Betrag des gestellten Nachtragskreditbegehrens entsprechen werden.

631

VII. Waffenfabrik.

3. In v e n t a r an s c h a f f u n g e n

Fr. 10,000

Die elektrische Kraftübertragung, im Jahre 1891 begonnen, gelangt erst im Jahre 1892 zum Ausbaue, und es bleiben noch zu bezahlen : 2 Dynamo-Maschinen, Vorgelege und Zubehör . Fr. 6,500 Ferner bedarf die Waffenfabrik für Ergänzung verschiedener Einrichtungen ,, 3,125 und für eine Schreibmaschine für das KorrespondenzBureau ,, 375 Fr. 10,000 «

E. Finanz- und Zolldepartement.

Finanzyerwaltun g.

l. FinanzbUreau.

g. K a n z l e i g e h ü l f e

Fr. 1600

Infolge andauernder Krankheit des Registrators und des hohen Alters des Kanzlisten (79 Jahre) mußte für theilweisen Ersatz dieser Beamten gesorgt werden, welcher für das laufende Jahr eine das Büget übersteigende Ausgabe von obigem Betrage nach sich zieht und um deren Bewilligung hiermit nachgesucht wird.

VI. Liegenschaften.

F. L i e g e n s c h a f t s a n k ä u f e . . Fr. 73,500 1. Postremise in Zürich Fr. 13,500 Die Erstellung einer Remise für die Unterbringung der R e s e r v e - Postfuhrwerke in Zürich ist ein dringendes Bedürfniß.

Die Postverwaltung hat sich angelegen sein lassen, passende Räume für die miethweise Unterbringung des Reserve-Fuhrwesenmaterials in Zürich ausfindig zu machen. Es ist ihr dies jedoch nicht gelungen, und da die in passender Lage befindlichen Bauplätze immer mehr mit Wohnhäusern überbaut werden, so wird auch in Zukunft die Möglichkeit der Miethe einer größern Remise in Zürich nicht vorhanden sein.

632 Es könnte vielleicht die Frage aufgeworfen werden, weßhalb nicht bei dem von den eidgenössischen Käthen bewilligten Neubau eines Postgebäudes in Zürich auf die Anweisung des nöthigen Raumes zur Unterbringung der Postfuhrwerke Bedacht genommen worden sei. Dem gegenüber muß hier erwähnt werden, daß bei der Planaufstellung für das neue Postgebäude in Zürich ein gedeckter Hofraum für die Remisirung der im täglichen Gebrauche befindlichen Fuhrwerke, als Personenwagen, Fourgons, Faktorenund andere Handkarren, vorgesehen wurde.

Von der Beanspruchung eines großem Raumes zur Unterbringung der Reserve-Postfuhrwerke wurde jedoch absichtlich, in Anbetracht der Kostspieligkeit des Bauterrains, Umgang genommen.

Wir fügen noch bei, daß auch die Telegraphenvenvaltung filidie Unterbringung ihres Materials in Zürich eines Raumes von 100 m 2 im Erdgeschoß und 70 in 2 in der obern Abtheilung bedarf.

Diesem Bedürfnisse würde beim Bau einer Postremise thunlichst Rechnung getragen.

Von Herrn Ingenieur Kühn in Zürich wird uns in geeigneter Lage, unmittelbar beim Güterbahnhof, an der Leonhard- und Ackerstraße in Außorsihl, ein Bauplatz von 383,5 m 2 zum annehmbaren Preise von Fr. 33. 35 per m 2 angeboten. Die Postverwaltung hat unter Vorbehalt der Erlangung des nöthigen Nachkredites einen Kaufvertrag mit dem Eigenthümer abgeschlossen.

Für die Erwerbung des Platzes, inklusive Beitrag an die Straßenanlage und an die Fertigungskosten, ersuchen wir um Bewilligung eines Kredites von Fr. 13,500.

2. Postgebäude in Sitten, I. Rate Fr. 60,000 Infolge Bundesbeschluß vom 25. Juni 1890 (A. S. XI, S. 654) ·wurde vom Staate Wallis, der Einwohner- und der Burgergemeinde von Sitten die denselben gemeinsam angehörende Liegenschaft des ,,Nouveau Collège et Lycée cantonal1* in Sitten, bestehend aus Hauptgebäude, Remise, Hof und Garten um den Preis von Fr. 180,000 angekauft; da diese Summe in Raten von je Fr. 60,000 in den Jahren 1892, 1893 und 1894 zahlbar ist, so wird das erste Betreffniß hier eingestellt.

F. Industrie- und Landwirthschaftsdepartement.

Abtheilung Forstwesen, Jagd und Fischerei.

I. 1. b. B e s o l d u n g e n .

Adjunkt

Fr. 2000

633

Die Geschäfte dieser Abtheilung haben bezüglich des Forstwesens und der Fischerei so sehr zugenommen, daß es den gegenwärtigen 3 Beamten nicht mehr möglich ist, die laufenden Geschäfte mit der wünschbaren Beförderlichkeit zur Erledigung zu bringen.

Es betrifft dies namentlich die vom Bund unterstützten Aufforstungen und Verbaue, die den Inspektor und dessen Adjunkten immer mehr in Anspruch nehmen. Wir haben daher die Kreirung einer zweiten Adjunktenstelle in Aussicht genommen und gedenken dieselbe, in Anbetracht des dringenden Bedürfnisses, bereits mit i. Juli zu besetzen. Bei einem Antrittsgehalt des neuen Beamten von Fr. 4000 bedürfen wir pro 1892 eines Nachtragskredites in obigem Betrage von Fr. 2000.

I. 2.

Reisekosten

Fr. 1000

Der neue Beamte wird namentlich auch zu Inspektionsreisen verwendet werden und ist daher eine Erhöhung des Kredites für Reisekosten um den Betrag von Fr. 1000 nothwendig.

G. Post- und Eisenbahndepartement.

Eisenbahnwesen.

V. A u s h ü l f e und K o p i a t u r e n

Fr. 1000

Anläßlich der am 19. Februar d. J. vorgenommenen Vertheilung der im alten Bundesrathhause infolge des Bezuges des neuen Verwaltungsgebäudes verfügbar gewordenen Lokalitäten sahen wir uns veranlaßt, das Bureau für Rechnungswesen und Statistik des Eisenbahndeparteraentes außerhalb des alten Verwaltungsgebäudes, Wallgasse 4, unterzubringen. Diese räumliche Trennung von den andern Abtheilungen des Departementes bringt derjenigen für Rechnungswesen und Statistik eine Vermehrung der Arbeiten, indem namentlich von einer großen Zahl von Aktenstücken, die beim Departement zu verbleiben haben, von denen aber auch die getrennte Abtheilung Kenntniß haben muß, Abschriften angefertigt werden müssen. Ferner sind bei dem regen Verkehr des Bureau für Rechnungswesen und Statistik mit dem Departernente und seinen Abtheilungen häufige Botendienste unvermeidlich, für welche das vorhandene, ohnehin genügend beschäftigte Personal nicht sollte in Anspruch genommen werden müssen. Zur Besorgung einerseits dieser Botendienste und anderseits der angedeuteten vermehrten schriftlichen Arbeiten sollte dem Departement ein weiterer Gehülfe zugetheilt werden, für den zunächst eine Jahresbesoldung von Fr. 1800 in Aussicht zu nehmen wäre.

634

Um die Einstellung dieser nothwendigen Aushülfe schon auf 1. Juni zu ermöglichen, gestatten wir uns, um die Bewilligung eines Nachtragskredites im verhältnißmäßigen Betrage von Fr. 1000 für den Rest des laufenden Jahres nachzusuchen.

Postverwaltung.

VII. d.

Bahnpostwagen

Fr. 21,000

Die bisherige genieinsame Benutzung der Gepäckwagen für den Post- und Bahndienst auf der Seethalbahn hat sich als unzureichend erwiesen. Infolge dessen macht sich das Bedürfniß geltend, für den Posttransport auf dieser Linie eigene Wagen in Kurs zu setzen. Die vorhandenen Bahnpostwagen, welche mit der Westinghousebremse und Dampfheizung versehen sein müssen, sind für die Seethalbahn mit theilweisem Straßenbahnbetrieb zu schwer und mit zu großem Radstand versehen.

Wir sind somit genöthigt, für diese Linie eigene Bahopostwagen zu bauen, und nehmen hiefür die Erstellung von 3 Stück, à Fr. 7000, somit eine Ausgabe von Fr. 21,000 in Aussicht.

VIII. T r a n s p o r t k o s t e n

Fr. 70,000

Auf Grund der bisherigen Bestimmungen der Instruktion für die Postillone (Postamtsblatt 1881, Nr. 8) wurden ihnen alljährlich von der Postverwaltung für gute Leistungen Dienstprämien im Betrage von 10, 20, 30 oder 40 Franken verabreicht.

Im Jahr 1891 wurden diesfalls unter Rubrik VIII. c. Fr. 11,820 verrechnet.

Wir haben in Aussicht genommen, an Stelle dieser Dienstprämien L ö h n u n g s z u l a g e n an die Postillone zu verabfolgen.

Diese Zulagen würden bemessen auf Grund der Bedeutung de» Dienstes, der Qualifikation der Dienstbesorgung und des Dienstalters des Postillons. Die Zulage könnte für einen Postillon jährlich bis Fr. 160 betragen. Die daherige Mehrausgabe würde auf Grund der Prämienberechtigten vom Jahr 1891 jährlich Fr. 62,520 oder, mit Inbegriff der Ausgaben für die im Jahr 1892 wegen Errichtung neuer Postkurse nöthig werdenden Postillone, rund Fr. 70,000 betragen.

Die Postverwaltung würde nicht ermangeln, Vorsorge zu treffen, daß die bisherige Löhnung der Postillone durch die Postpferdhalter infolge der von der Verwaltung bewilligten Zulagen in keiner

635

·j

Weise geschmälert werde. Jedenfalls wird sie aber, durch dea bereits vorbereiteten Erlaß einer neuen Instruktion für die Postpferdhalter, Minimalsätze für die Löhnung der Postillone aufstellen.

Wir empfehlen Ihnen dringend die Bewilligung des nachgesuchten Kredites, weil dieselbe es ermöglichen wird, eine große Anzahl von Leuten, welche, obschon sie Privatbedienstete der Postpferdhalter sind, nichtsdestoweniger eine große Aufgabe im Postdienst erfüllen, die in den meisten Fällen nothwendige ökonomische Besserstellung zu gewähren und in ihnen vermehrtes Interesse am Postdienst und vermehrte Bereitwilligkeit für gute Leistungen und unklagbares Verhalten zu wecken.

Die bisherigen Postillonsdienstprämien werden unter Ziffer 4 der Unterrubrik c (Außergewöhnliche Transportkosten) verrechnet.

Nach Bewilligung des nachgesuchten weitern Kredites würde aber die Ausgabe auf circa Fr. 82,000 steigen und daher, von 1893 an, unter eine eigene (neue) Unterrubrik einzureihen sein.

Genehmigen Sie, Tit., die erneuerte Versicherung unserer besonderen Hochachtung.

B e r n , den 7. Juni 1892.

Im Namen des Schweiz, Bundesrathea, Der Bundespräsident:

Hanser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Ringier.

636 (Entwurf.)

Buudesbeschluß betreffend

Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrath filr das Jahr 1892 (I. Serie).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 7. Juni 1892, beschließt: Es werden dem Bundesrathe für das Jahr 1892 folgende Nachtragskredite bewilligt : Zweiter Abschnitt.

D. Bundeskanzlei.

1. Personal.

Fr.

7,000. --

g. Weibel

Dritter Abschnitt.

A. Departement des Auswärtigen.

Handelsabtheilung.

Fr.

3. Handels- und Verkehrswesen . 15,000. -- 8. Geographische Ausstellungin Bern, 1891 8,790. 33 Uebertrag

23,790. 33

7,000. --

637

Uebertrag

Fr.

23,790. 33

Fr.

7,000. --

Abtheilung Amt fUr geistiges Eigenthum.

2. Bedienung und Aushülfe . . . 3,500. -- 3. Druck der Patentschriften. . . 16,000. -- 43,290. 33 B. Departement des Innern.

Abtheilung Inneres.

VI. B e i t r ä g e an A n s t a l t e n .

2. Meteorologische Centralanstalt .

12. Schweizerisches Landesmuseum VII. V e r s c h i e d e n e s .

8. Unvorhergesehenes 9. Dr. C. Decurtins, Rätoromanische Chrestomatie

Fr.

15,000. -- 16,500. -- 2,000. -- 1,000. --

Abtheilung Bauwesen.

a. Oberbauinspektorat.

II.Büreaukosten . . . .

IV. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke.

35. Korrektion der Maggia von oberhalb der Brücke von Ascona bis zum Langensee 36. Verbauung und Korrektion des Bärschnerbaches und seiner Zuflüsse

45,000. --

b. Direktion der eidg. Bauten.

IV. H o c h b a u t e n .

b. Umbau- u. Erweiterungsarbeiten c. Neubauten

48,200. -- 405,372. 02

Uebertrag

1,000. --

80,000. --

614,072. 02

50,290. 33

638

Fr.

50,290. 33

Fr.

Uebertrag 614,072. 02 V. S t r a ß e n - u n d W a s s e r b a u t e n .

a. Straßenbauten 7,634. -- b. Wasserbauten 5,299. 72 IX. M i e t h z i n s e für die C e n tral V e r w a l t u n g und Verschiedenes 4,000. --

631,005. 74

D. Militärdepartement.

A.

B.

D.

J.

K.

II. V e r w a l t u n g .

Verwaltungspersonal Instruktionspersonal Bekleidung Kriegsmaterial Militäranstalten und Festungswerke III. P u l v e r v e r w a l t u n g .

V I LWaffeufabrik . . . .

Fr.

8,900 2,250 5,450 4,000 250,000 7,500 10,000

288,100. --

E. Finanz- und Zolldepartement.

Finanzverwaltung.

I. F i n a n z b ü r e a u .

g. Kanzleiaushülfe VI. L i e g e n s c h a f t e n .

F. Liegenschaftsankäufe.

1. Postremise in Zürich 2. Postgebäude in Sitten, I. Rate . .

Fr.

1,600

.

13,500 60,000 75,100. --

F. Industrie- und Landwirthschaftsdepartement.

Abtheilung Forstwesen, Jagd und Fischerei.

Fr.

I. 1. b. Besoldungen, Adjunkt . . . . 2000 I. 2. Reisekosten 1000 3,000. -- Uebertrag

1,047,496. 07

639 Uebertrag

Fr.

1,047,496. 07

O. Post- und Eisenbahndepartement.

Eisenbahnwesen.

V. Aushülfe und Kopiaturen . . . .

Postverwaltüng.

VII. d. Bahnpostwagen Yffl. Transportkosten

Fr.

1,000

21,000 70,000 92,000. -- 1,139,496. 07

Bundesblatt. 44. Jalirg. Bd. III.

43

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1892 (I. Serie). (Vom 7. Juni 1892.)

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1892

Année Anno Band

3

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24

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.06.1892

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612-639

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10 015 743

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