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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Erneueru der Konzession für eine Eisenbahn von ReinachMenziken nach Münster.

(Vom 30. Oktober 1900.)

Tit.

Durch Bundesbeschluß vom 24. Juni 1899 (E. A. S. XV, 478 ff.) wurde den Herren Th. Schmidlin, Direktor der Seethalbahn in Hochdorf, und Bertrand Weber, Fabrikant in Menziken, handelnd ersterer als Präsident, letzterer als Aktuar eines Eisenbahnkomitees Reinach-Menziken-Münster, zu Händen einer zu bildenden Aktiengesellschaft die K o n z e s s i o n für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von R e i n a c h - M e n z i k e n nach M ü n s t e r erteilt und im Artikel 5 die Frist zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen nebst Gesellschaftsstatuten auf 12 Monate, vom Datum des Konzessionsaktes an gerechnet, festgesetzt. Da diese Frist ablief, ohne daß die erwähnten Vorlagen, noch ein Fristverlängerungsgesuch eingereicht wurden, so erlosch die Konzession am 24. Juni 1900.

Mittelst Eingabe vom 1. August 1900 teilte das Komitee dem Eisenbahndepartement zu Händen des Bundesrates mit, die Finanzierung des Unternehmens sei aus verschiedenen Gründen, namentlich wegen des teuren Geldmarktes nicht möglich gewesen und es sei leider auch übersehen worden, daß die Frist zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen am 24. Juni 1900 ablief.

187 Das Komitee stelle nun das Gesuch, es möchte die Konzession erneuert und gleichzeitig die in Artikel 5 vorgesehene Frist, in Anbetracht der schwierigen Zeitverhältnisse, auf die Dauer von zwei Jahren erstreckt werden.

Das Gesuch wurde den Regierungen der Kantone Aargau und Luzern zur Vernehmlassung mitgeteilt. Beide Behörden erklärten, keine Einwendungen zu erheben. Auch unserseits besteht kein Hindernis, dem Gesuche zu entsprechen.

Wir beehren uns daher, Ihnen die Annahme des nachstehenden Beschlußentwurfes zu empfehlen und benützen den Anlaß, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 30. Oktober 1900.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates,.

Der Bundespräsident:

Hauser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Erneuerung der Konzession für eine Eisenbahn von Reinach-Menziken nach Münster.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. eines Gesuches des Eisenbahnkomitees Reinach - MenzikenMünster vom 1. August 1900; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 30. Oktober 1900, beschließt: 1. Die durch Bundesbeschluß vom 24. Juni 1899 (E. A. 8.

XV, 478 ff.) dem Eisenbahnkomitee Reinach-Menziken-Münster zu Händen einer zu bildenden Aktiengesellschaft erteilte, am 24. Juni 1900 erloschene Konzession für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Reinach-Menziken nach Münster wird unter den gleichen Bedingungen, jedoch mit der Änderung erneuert, daß die vorschriftsmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen nebst den Gesellschaftsstatuten binnen einer Frist von 24 Monaten, vom Datuni des gegenwärtigen Beschlusses an gerechnet, einzureichen sind.

2. Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

-Sa-o-s*-

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Erneuerung der Konzession für eine Eisenbahn von Reinach-Menziken nach Münster. (Vom 30. Oktober 1900.)

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31.10.1900

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