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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 18. August 1917.)

Der Verordnung des Gemeinderates von Bümpliz vom 15. August 1917 betreffend Schutz von Mietern gegen Mietzinserhöhungen und Kündigungen wird die Genehmigung erteilt.

(Vom 21. August 1917.)

Herr Maxime de Stoutz, von Genf, Legationssekretär II. Klasse, wird zum Legationssekretär I. Klasse befördert.

Die Herren Gesandtschaftsattaches John Gignoux, von Genf, Th. von Sonnenberg, von Luzern, und Etienne Lardy, von Neuenburg, werden zu Gesandtschaftssekretären II. Klasse ernannt.

Zum Gesandtschaftssekretär H. Klasse wird ernannt: Herr Dr. jur. Walter Thurnheer, von Berneck, bisher Mitarbeiter des politischen Departements.

Als Mitglied der eidgenössischen Pensionskommission wird gewählt : Sanitätshauptmann Dr. Fritz de Quervain, Professor der Chirurgie, in Basel, zurzeit in Lac Champex (Hôtel des Alpes).

Als Präsident der eidgenössischen Pensionskommission wird Herr Oberstlieutenant Vincent Gottofrey, Bundesrichter, in Lausanne, bezeichnet.

Der dritte Geschäftsbericht der Darlehenskasse der schweizerischen Eidgenossenschaft für die Zeit vom 1. Juli 1916 bis 30. Juni 1917 nebst der darin enthaltenen Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz der Darlehenskasse auf 30. Juni 1917 wird genehmigt, und es wird der Verwaltung dieser Kasse für ihre Geschäftsführung während des obgenannten Zeitraumes Entlastung erteilt.

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(Vom 24. August 1917.)

Die Zahl der von der Schweiz zu bezeichnenden Vertreter im permanenten Schiedsgerichtshof im Haag wird von drei auf vier erhöht.

Als viertes Mitglied wird bezeichnet : Herr Minister G. Carlin.

Dem vom Grossen Rat des Kantons Neuenburg am 31. Mai 1917 erlassenen Forstgesetz wird die Genehmigung erteilt.

Der Verordnung des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen vom 15. August 1917 betreffend Mieterschutz wird die Genehmigung erteilt.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Kreisschreiben des

schweizerischen Volkswirtschaftsdepartements an die Kantonsregierungen betreffend Obstversorgung und Obsthandel.

(Vom 20. August 1917.)

Hochgeachtete Herren !

Wie wir Ihnen bereits in unserm Kreisschreiben vom 13. Juni dieses Jahres in Aussicht gestellt haben, ist die Verfügung des schweizerischen Volkswirtschaftsdepartements vom 11. Juni mit Rücksicht auf den Handel in Spätobst durch eine neue Verfügung vom 20. dies ersetzt worden. Der Überblick über die Ergebnisse der diesjährigen Obsternte ermöglichte nun den Erlass neuer Bestimmungen. Wie üblich wurde vorher die eidgenössische Kommission für Obstversorgung und Obsthandel begrüsst.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Bundesblatt

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Jahr

1917

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

35

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.08.1917

Date Data Seite

686-687

Page Pagina Ref. No

10 026 468

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