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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.
(Vom 17. Juli 1917.)
Es werden neuerdings aufgeboten : 15 cm Hb.-Abt. 2, Stab 20. Aug. 9 M. nach Lys 15 cm Hb.-Bttr. 3 und 4 20. Aug. 9 M.
Lyss.
Lyss.
15 cm Hb.-Mun.-Kol. 3 und 4 17. Sept. 9 M.
15 cm Hb.-Lastw.-Kol. 2 24. Sept. 9 M.
Lyss.
Lw.-Drag.-Schw. 38 17. Sept. 10 M.
Biel.
Thun.
Lw.-Drag.-Schw. 39 17. Sept. 10 M.
Lst.-Kan.-Kp. 20 17. Sept. 4 A.
Lyss.
Lst.-Kan.-Kp. 27 17. Sept. 10 M.
Basel.
Liestal.
Lst.-Kan.-Det. Baselland .
17. Sept. 4 A.
(Vom 18. Juli 1917.)
Laut einer Mitteilung des Ministeriums des Äussern der Bepublik Ecuador ist das Konsulat Von Ecuador in Lugano aufgehoben worden.
Dem zum Konsul von Columbia in Zürich ernannten Herrn Karl L. H a r t m a n n wird das Exequatur erteilt.
(Vom 19. Juli 1917.)
Als Vertreter der Schweiz bei den Unterhandlungen über ein neues Handelsabkommen mit Deutschland hat der Bundesrat folgende Herren bezeichnet: Frey, Alfred, Nationalrat, in Zürich, Dr. Käppeli, Chef der Abteilung für Landwirtschaft, in Bern, .
Prof. Dr. Laur, in Brugg, Mosimann, Nationalrat, in La Chaux-de-Fonds, Schmidheiny, Nationalrat, in Heerbrugg.
Als Vertreter bei den am Montag, den 23. Juli, in Paris beginnenden wirtschaftlichen Unterhandlungen mit Frankreich wurden folgende Herren bezeichnet: Cailler, Nationalrat, in Broc, Grobet-Roussy, Generaldirektor der S. S. S., z. Z. in Bern, Prof. Dr. Laur, in Brugg; ferner als Spezialexperte Herr Heer, Seidenfabrikant.
(Vom 20. Juli 1917.)
Der Bundesrat hat dem Beschlüsse des Regierungsrates des Kantons Solothurn vom 6. Juli 1917 betreffend Schutz von Mietern
612 gegen Mietzinserhöhungen und Kündigungen die Genehmigung erteilt.
Dem Gesuche des Herrn Dr. Hans Sulzer, in Winterthur, um Entlassung als Mitglied des Verwaltungsrates der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt in Luzern wird entsprochen.
Zum Mitglied des Verwaltungsrates der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt in Luzern wird als Vertreter der Inhaber privater Betriebe, die obligatorisch Versicherte beschäftigen, ernannt: Herr Fritz F u n k , in Baden, Präsident des Arbeitgeberverbandes schweizerischer Maschinen- und Metallindustrieller.
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Bekanntmachungen von
Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes,
Kreisschreiben des
schweizerischen Volkswirtschaftsdepartements an die Kantonsregierungen betreffend die Abgabe von Brennstoffen für Motorfahrzeuge.
(Vom 17. Juli 1917.)
In der Beilage übermitteln wir Ihnen den Bundesratsbeschluss vom 14. Juli 1917 betreffend die Abgabe des Brennstoffes für Motorfahrzeuge..
Die Zufuhren von Benzin und Benzol sind in letzter Zeit sehr spärlich geworden, so dass wir genötigt waren, unsere Reserven anzugreifen, um der Nachfrage noch einigermassen gerecht werden zu können. Es besteht in den Produktionsländern selbst grosse Knappheit an diesen Brennstoffen und der Transport ist mit grossen Schwierigkeiten verbunden.
Unter diesen Umständen ist es dringend geboten, dass die noch vorhandenen Vorräte, sowie die beschränkten Quantitäten,, welche noch eingeführt werden können, für die notwendigsten Bedürfnisse erhalten bleiben und zwar vor allem zur Verwen-
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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.
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Bundesblatt
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Jahr
1917
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
30
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
25.07.1917
Date Data Seite
611-612
Page Pagina Ref. No
10 026 445
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