3 "Wahlen.

(Vom 31. August 1917.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Revisor II. Klasse der II. Abteilung der Oberzolldirektion : Masset, René, von Yverdon, bisher Kanzlist I. Klasse dieser Abteilung.

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Bekanntmachungen Ton

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Aktiengesellschaft Solothurn-Bern-Bahn hat das Gesuch gestellt, es möchte ihr bewilligt werden, die Strecke SolethurnZollikofen dieser Bahn in einer Baulänge von ca. 28 km, samt Zugehör und Betriebsmaterial, im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen, im MI. Range zu verpfänden, behufs Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 70.000, das zum Bau der Bahn verwendet worden ist.

Soweit die Bahn auf öffentlichen Strassen angelegt ist, ergreift das Pfandrecht nur den Oberbau und die elektrischen Leitungen, nicht aber auch den Strassengrund.

Die Linie ist im ersten Range für Fr. 1,250,000 und im II. Range für Fr. 150,000 verpfändet.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren öffentlich bekanntgemacht unter Ansetzung einer mit dem 12. September 1917 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem schweizerischen Postund Eisenbahndepartement, Eisenbahnabteilung, in Bern, schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 22. August 1917.

(2..)

Sekretariat des Schweiz. Eisenbahndepartements.

Ediktalzitation.

Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft in Anklagezustand versetzt und vor das Bundesstrafgericht verwiesen worden ist, wird davon in Kenntnis gesetzt, dass a. die Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht Montag den 10. September 1917, vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaal Nr. 61 des Bezirksgerichts Zürich (Badenerstrasse) stattfindet ; b. die Untersuchungsakten bis zum 8. September 1917 zu seiner Einsicht bei der Buudesgerichtskanzlei in Lausanne aufliegen ; c. ihm bis zum S.September 1917 Frist eingeräumt ist, um die Vorladung von Zeugen oder Sachverständigen zu beantragen, unter Bezeichnung der Punkte, über welche sie einvernommen werden sollen ; d. er einen Verteidiger beiziehen oder sich vom unterzeichneten Präsidenten bestellen lassen kann.

Gleichzeitig wird er aufgefordert, zur Hauptverhandlung persönlich zu erscheinen, mit der Androhung, dass im Falle Ausbleibens gegen ihn gemäss Art. 133 und 134 des Bundesstrafprozesses verfahren würde.

L a u s a n n e , den 23. August 1917.

Der Präsident des Bundesstrafgerichts-.

Merz.

Öffentlicher Erbenaufruf.

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nannten sind unbekannt.

Hinweis auf Art. 555 des schweizerischen Zivilgesetzbuches und die bezüglichen Einführungsbestimmungen, werden anmit alle diejenigen Drittpersonen, welche auf die Erbschaft des obgenannten Erblassers Josef Hürlimann Anspruch erheben zu können glauben, gerichtlich aufgefordert, unter Beilage eines zivilstandsamtlichen Erbenausweises, sieh bis und mit Dienstag, den 30. April 1918, bei der Gerichtskanzlei Zug mittels schriftlicher und mit Stempel versehener Eingabe zum Erbgange anzumelden, und zwar unter Androhung, dass erst später gemachte Erbansprüehe als verspätet zurückgewiesen und nicht mehr berücksichtigt würden.

Zug, den 24. März 1917.

(3-0 Auftrags des Kantonsgerichtes: Die Gerichtskanzlei.

Aufruf.

1 Gemäss Beschluss des Obergerichtes vom 27. August 1917 und in Anwendung der Art. 35 f. ZGB und Art. 5 des kantonalen Einführungsgesetzes zum ZGB wird hiermit der Vermisste selbst und ausser ihm jedermann, der Nachrichten über den Abwesenden geben kann, aufgefordert, sich bis zum 31. August 1 T r o g e n , den 28. August 1917.

(1.)

Oie Obergerichtskanzlei.

Verschollenerklärungen.

Das Obergericht hat mit Beschluss vom 27. August 1917 folgende Personen als verschollen erklärt: ausgewandert, seither nachrichtenlos abwesend und erfolglos ausgeschrieben.

und erfolglos ausgeschrieben. Die Verschollenerklärung wirkt auf d T r o g e n , den 28. August 1917.

(1.)

Die Obergerichtskanzlei.

Erlöschen des Patentes der Auswanderungsagentur Alessandro Bernasconi ,,II Ticino" in Chiasso.

Am 19. Februar 1917 ist das am 20. Mai 1912 Herrn Alessandro Bernasconi in Chiasso zum Betrieb der Auswanderungsagentur ,,H Ticino^ erteilte Patent erloschen und die genannte Agentur eingegangen.

Ansprüche, die nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern, Passagieren oder Rechtsnachfolgern von solchen an die für die Agentur Alessandro Bernasconi ,,II Ticino" in Chiasso deponierte Kaution geltend gemacht werden wollen, sind dem unterzeichneten Amte vor dem 19. Februar 1918 zur Kenntnis zu bringen.

B e r n , den 20. Februar 1917.

Schweiz.

(2..)

Auswanderungsamt.

Verschollenheitsruf.

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d der Nachrichten über die Abwesende geben kann, gerichtlich aufgefordert, bis und mit Mittwoch, den 31. Juli 1918 bei der Gerichtskanzlei Zug mündlich oder schriftlich sich zu melden.

Sollte während dieser Frist keinerlei Meldung eingehen, wird können alsdann die aus ihrem Tode abzuleitenden Rechte geltend gemacht werden, wie wenn der Tod bewiesen wäre (Art. 38 ZGB.).

Z u g , den 4. Juli 1917.

(3..).

Auftrags des Kantonsgerichtes: Die Gerichtskanzlei.

Verlassenschaften von Schweizern im Ausland.

Erbenermittlung.

1 Weitere Angaben über die Personalien fehlen gänzlich. Sie haben ein bedeutendes Vermögen hinterlassen.

Wer irgendwelche nähern Angaben machen kann, die zur Feststellung des Heimatortes dieser Erblasser oder zur Ermittlung der Erben führen könnten, wird ersucht, hiervon dem schweizerischen Justiz- und Polizeidepartement (Justizabteilung) Kenntnis zu geben.

B e r n , den l, September 1917.

[2.).

Schweig. Justin- und Polizeidepartement : Justizabteilung.

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1917

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4

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36

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05.09.1917

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3-7

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