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Bundesbeschluss betreffend

Genehmigung der Geschäftsführung und der Rechnungen der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1916.

(Vom 28. Juni 1917.)

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. des Berichtes der Generaldirektion der schweizerischen Bundeshahnen über die Geschäftsführung und die Rechnungen des Jahres 1916, vom 30. März 1917, nebst Beilagen ; 2. des Berichtes und Antrages des Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen vom 7. Mai 1917; 3. einer Botschaft des Bundesrates vom 16. Mai 1917, beschliesst: I. Die Rechnungen des Jahres 1916 und die Bilanz auf den 31. Dezember 1916 der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen werden genehmigt.

II. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 1916 mit einem Passivsaldo von Fr. 44 533 033. 22 wird genehmigt. Dieser Saldo wird auf neue Rechnung vorgetragen, in der Meinung, dass über seine Deckung später zu entscheiden sei.

DI. Die Geschäftsführung der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen des Jahres 1916 wird genehmigt.

Also beschlossen vom Nationalrate, B e r n , den 8. Juni 1917.

Der Präsident: Dr. A. Büeler.

Der Protokollführer : Schatzmann.

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Also beschlossen vom Ständerate, B e r n , den 28. Juni

1917.

Der Vizepräsident: H. Bolli.

Der Protokollführer: David.

Der schweizerische Bundesrat beschliesst: Aufnahme des vorstehenden Bundesbeschlusses in das Bundesblatt.

B e r n , den 28. Juni 1917.

Im Auftrag des Schweiz. Bundesrates, Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

Schweizerische Bundesversammlung.

Am 26. Juni hielt im Nationalrat Herr Präsident Dr. Bileler folgenden Nachruf: Meine Herren Nationalräte !

Herr Nationalrat Dr. Hermann Heller in Luzern ist durch den Tod unserm Rate entrissen worden.

Er starb an einem Schlaganfalle in den Abendstunden des 25. Juni im Wylerbad bei Samen, wo er zur Linderung seines Leidens weilte.

Mit Nationalrat Dr. Heller steigt ein Mann ins Grab, der bis vor wenig Jahren in der Eidgenossenschaft als Mitglied unseres Rates, als hoher Truppeaführer, in seinem Heimatkanton als Führer der radikalen Partei und besonders in der Stadt Luzern als lang-

551 jähriger Stadt- und Ortsbürgerpräsident eine hervorragende Stellung einnahm. Geboren den 28. Januar 1850 in Luzern, bekleidete er nach glänzender Absolvierung seiner juristischen Studien von 1877--1891 das Amt eines Präsidenten des Bezirksgerichtes Luzern. Im letztern Jahre wurde er zum Stadtpräsidenten von Luzern gewählt. Volle 25 Jahre stund er an der Spitze dieser Stadt; die während dieser Zeit einen ungewöhnlich raschen und glänzenden Aufschwung nahm. Im Jahre 1877 trat er in den grossen Rat ein, den er im Jahre 1900 präsidierte.

Seine Wahl als Mitglied des" Nationalrates erfolgte im Jahre 1891, zu dessen Präsidium er im Jahre 1900 berufen wurde.

Lange Jahre war er Vorsitzender der radikal demokratischen Fraktion.

Auch als Militär leistete er dem Vaterlande treffliche Dienste.

Im Jahre 1906 wurde er zum Oberstdivisionär ernannt und demselben das Kommando der Gotthardbefestigungen übertragen, 1902 dasjenige der IV. Division.

Die glänzende Stellung welche Nationalrat Dr. Heller auf bürgerlichem und militärischem Gebiete einnahm ist schon an für sich ein Beweis seiner ausserordentlichen Gaben des Geistes und des Charakters, zu denen sich das strengste Pflichtbewusstsein und ein eiserner Arbeitswille gesellte. Im Nationalrate stund derselbe Jahre lang in einer einflussreichen führenden Stellung.

An den meisten grossen wirtschaftlichen und politischen Fragen beteiligte er sich in hervorragender Weise, seine Voten in politischen Fragen oft etwas temperamentvoll zeugten stets von gründlichem Studium, scharfem Verstande und gewandter Dialektik.

Er gehörte auch dem Verwaltungsrate der schweizerischen Bundesbahnen an, war auch Mitglied des Bankrates und des Bankausschusses der schweizerischen Nationalbank, sowie Präsident des Lokalkomitees der Zweiganstalt Luzern.

Den Hauptteil seiner rastlosen Arbeit widmete er der unter seiner Verwaltung prächtig emporblühenden Stadt Luzern und der Ortsbürgerverwaltung, deren Präsident er ebenfalls von 1891 bis zu seinem Tode war.

Mit weitem Blicke, dabei doch vorsichtig und sparsam wusste er in seiner geliebten Vaterstadt mit massigen Mitteln Grosses zu leisten. Freund und Feind anerkannten bei seinem 25jährigen Jubiläum als Stadtpräsident von Luzern dankbar seine hohen Verdienste um deren Verwaltung und Leitung.

In seinem Privatleben war Herr Nationalrat Dr. Heller integer vitae, im Verkehr mit hoch und nieder leutselig und dienst-

552 fertig und von verbindlichen Umgangsformen, in seiner Familie ein musterhafter Gatte und Vater. Wir entbieten seiner verehrten Gemahlin und seinen Kindern, Stadt und Kanton Luzern unser tiefes Beileid.

Wir alle werden dem geehrten Kollegen ein treues, ehrendes Andenken bewahren.

Im Ständerat gedachte Herr Vizepräsident Bolli des verstorbenen Kollegen mit folgenden Worten: Meine Herren Ständeräte !

Bevor wir zur Anhandnahme unserer heutigen Verhandlungsgegenstände schreiten, liegt es uns ob, eines Mitgliedes der Bundesversammlung zu gedenken, das in diesen Tagen aus dem Leben geschieden ist.

Nationalrat Dr. juris Hermann Heller von Luzern ist im Wylerbad, wo er Erholung suchte oder doch Milderung seiner Leiden erhoffte, letzten Montag abend von seinem langen schweren Leiden durch einen Schlaganfall erlöst worden. Nationalrat Hermann Heller wurde in Luzern geboren am 28. Januar 1850. Nachdem er seine heimatlichen Schulanstalten durchlaufen hatte, widmete er sich dem Studium der Rechtswissenschaften.

Nach der Rückkehr in seine Heimat folgte er der sein ganzes Leben lang ihn erfüllenden Liebe und Leidenschaft für den Staat und wurde schon 1877 als Vertreter der Stadt Luzern in den Grossen Rat des Kantons Luzern gewählt, dem er seither in führender Stellung angehörte und dessen Präsident er im Jahr 1900 war. Ebenfalls seit 1877 widmete er sich als Präsident des Bezirksgerichtes L u z e r n dem Richterberufe. Als aber im Jahre 1891 durch die Wahl des Herrn Friedrich Wüest zum Gotthardbahndirektor die Stelle eines S t a d t p r ä s i d e n t e n von L u z e r n frei wurde, da berief ihn das Vertrauen seiner Mitbürger auf diesen wichtigen Posten, auf dem er während 25 Jahren, in treuer Arbeit, mit Weitblick und grosser Umsicht sein Hauptlebenswerk getan hat. Die Entwicklung der Stadt Luzern in diesem Vierteljahrhundert ist enge verknüpft mit dem Namen Hermann Heller. Der Verwaltung seiner heimatlichen O r t s b ü r g e r g e m e i n d e L u z e r n gehörte Heller seit 1887 an; seit 1891 bis zu seinem Tode war er deren Präsident.

Aber auch dem s c h w e i z e r i s c h e n Vaterlande hat Dr.

Hermann Heller an hervorragenden Stellen seine Dienste geleistet.

$53 Er erreichte im H e e r e als K o m m a n d a n t der G o t t h a r d b e f e s t i g u n g im Jahre 1900 den Rang eines O b e r s t d i v i sion är s und kommandierte 1902 die damalige 4. Division.

An der Entwicklung, Neuordnung und Stärkung unserer W e h r k r a f t hat er allezeit regen Anteil genommen und dafür seine Kraft und sein Ansehen eingesetzt.

Im Jahre 1891 trat er in den N a t i o n a l r a t ein als Vertreter der liberalen Partei des Kantons Luzern. 1899 war er P r ä s i d e n t des Nationalrates. Das Zutrauen seiner Gesinnungsfreunde übertrug ihm während einer Reihe von Jahren die Führung der parlamentarischen Gruppe der Mehrheitspartei, und mit seinem gesinnungstreuen und doch versöhnlichen Wesen hat Heller das Seinige dazu beigetragen, dass im Verkehr der verschiedenen Parteien unnötige Schärfe vermieden und die Gemeinsamkeit der Entwicklungsziele des gesamten Landes im Widerstreit der Auffassungen doch nicht aus den Augen verloren wurde.

Noch zu anderen Stellen auf dem Boden des Bundesstaates wurde der Verstorbene berufen. Er war M i t g l i e d d e s Kreisr a t e s V der B u n d e s b a h n e n und ebenso Mitglied des Bankrates und des Bankausschusses der N a t i o n a l b a n k und Präsident ·des Lokalkomitees der Zweiganstalt der Nationalbank in Luzern.

Ein reiches Leben mit dem voll zugemessenen köstlichen Gute wirksamer Arbeit und Mühe war dem Verstorbenen beschieden.

Meine Herren Ständeräte, ich lade Sie ein, im Gedenken an den Verstorbenen, Herrn Nationalrat Dr. Hermann Heller, sich von Ihren Sitzen zu erheben.

Die Session ist am 29. Juni geschlossen worden und soll am 17. September fortgesetzt werden.

Die Übersicht der Verhandlungen wird demnächst dem Bundesblatte beigelegt werden.

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1917

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04.07.1917

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549-553

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