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Schweizerisches Bundesblatt

XXIV. Jahrgang. III. Nr. ^6.

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^. August 1872.

Einrichtung und Geschäftsreglement des

Schweizerischen Generalkommissariates für die Weltausstellung in Wien im Jahre .l 8 7 3.

(Vom Bundesrathe erlassen am 29. Juli 1872.)

Das Generalkommissariat für die schweizerische Abtheilung der allgemeinen Ausstellung in Wien im Jahr 1873. tritt nach dem Beschluß des Bundesrathes ..m 1. August 1872 in Kraft.

Dieselbe besteht: Aus einem Generalkommifsär.

Aus dem Stellvertreter desselben.

.Aus einem ersten Sekretar.

Aus einem Architekten.

Aus denjenigen Unterkommifsären und Angestellten , welche der Geschäftsgang in seinem weitern Verlauf erheischen wird.

.Verrichtungen.

Das Generalkommissariat ist von genanntem Datum an mit der ..Besorgung aller Angelegenheiten beauftragt, die sich anf die Ausstellung beziehen und die nach den Beschlüssen der Bundesversammlung oder

des Bundesrathes Ausgabe des Bundes find. Jhm liegen ob: B...ndesbIa..t. Jahrg. XXtV. Bd. ltl.

.^

22 a. Die ......erpollständignng der Betheiligungslisten in den Kantonen lm Sinne einer möglichst kompleten Darstellung der schweizerischen Produktion.

b. Die Behandlung der Fragen, welche die Benuzung des ^Raume.^ und die Einrichtung der Ausstellung betreffen und die Entwerfung sämtlicher Bau- und Anordnungspläne.

..... Die Organisation d.er eidgenössischen Prüfung .der auszustellenden Gegenstände.

d. Die definitive Ausfertigung des Kataloges.

..... Die Besorgung des Hin- und Rüktransportes und der Transportversichexun.g .....^n der schweizerischen Ausgangsstati.^n bts Wien un..^ umgekehrt:^ diejenige der Feuerversicherung im Ausstellungsgebäude und der Viehassekuranz, .wenn dieselbe möglich ist.

f. Die Empsangnahme und die .Leitung der Jnstallation der ^..us^stellenden Gegenstände, die Kistenaufbewahrung und die .Leitung der Wiederverpakung.

.

^. Die^ Herstellung der Fundamentirungsarbeiten und sekundären Transmissionen für Maschinen ; die Ausführung ...ller baulichen und dekorativen Vorrichtungen ; diejenige der ^...lusstellungsbehälter, ^ehauschränke nnd Tifche, überhaupt der innern Einrichtung der schweizerischen Ausstellung.

h. Die Oberaufsieht und Leitung der schweizerischen Ausstellung während der eigentlichen Ausstellungsperiode ; die Fürsorge für Schuz und Erhaltung der Waaren.

i. Die Unterstellung, Unterhaltung und Besorgung des au.^estellten Viehs, so weit solche nicht von der österreichisehen Ansst^llu^sBehörde besorgt wird.

k.

Die. Besorgung des gesammten Rechnungswesens.

Der Generalkommissär perfügt i.ber die ...om Bundesrathe ^der^ :^om Departement des Jnnern gutgeheißenen Kredite, ^ersieht m.t seinem.

Visa ^die zu zahlenden Rechnungen und sammelt die Belege. Er hat in dringenden Einzelnfälle.n.eine Kompetenz bis znm Betrage von ^r. 500.

Endlich stellt er die Rechnung sür die von den Ausstellern zn leistenden Rükve.^ütn^en (Art. 2, a---c des Bundesbesehlusses vom 19. Jult

1.^72). ^)

^) ^er erwahnle Bunde.^bes.hluß ist säm...lll.hen .^antonsr^leruna.en., sowie

^llen ^....^stellung^^mite mitgeteilt worden.

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23 l.

Der G^neralkommissär m.acht ......orschläge über Erzielung eines

technischen Berichtes über die Ausstellung, wirkt bei dessen Abfassung leitend mit, und erstattet selbst am Schlusse seines Mandates e^en allgemeinen ...ldministrativbericht.

m. Er kontrolirt die mit Bnndessubsidien ausgestatteten Hand^ ^erker und Arbeiter, welche die Ausstellung besuchen^ und leistet denselben Hilfe für billige Unterkunft (Axt. 8 des Bundesbeschluß

vom 19. Juli 1872).

n. Der Verkauf ausgestellter Gegenstände ist nicht Sache des Kommissariates, sondern der Aussteller oder ihrer Agenten. Das .^om^ ..nissariat wird jedoch vom Standpunkte der guten Ordnung, so wi...

der Rüklieserung eine .allgemeine Aussiehtskontxole über die Ver.kä....^ führen.

Stellung zu Behardeu und .^stelleru.

Der Generalkommissär ist gegenüber der k. k. kommission in Wien, sowie gegenüber dem österreichischen Generaldirektor das Organ des Bundesrathes und der schweizerischen Zentralkommission. Es vertritt die schweizerischen Aussteller bei der k. k. .kommission und bei den .Kommissären anderer Staaten.

Er verkehrt direkt mit der k. k. kommission und den Ausstellung^ Organen anderer Staaten.

Er ist Referent in der schweizerischen Zentralkommission.

Er ist das Organ des Departements des Jnnern und dex Zentralkommission gegenüber den .^antonalkomite und befugt , den leztern auch .^on sich aus diejenigen Weisungen zu ertheilen, welche er ^um Gelingen Deiner Aufgabe nöthig findet.

Er verkehrt mit den Ausstellern, und zwar je nach Gutfinden direkt ....der durch Vermittlung der .^antonalkomite.

Er ist dem Departement des Jnnern unterstellt, und hat a. demselben regelmäßige geschäftliche Bericht^ zu erstatten^ b. ihm diejenigen Vorlagen zu machen, welche Entscheide des Deparlementes oder Beschlüsse des Bundesrathes erheischen, nament-

lich über

.^. Aenderungen in der Ausdehnung oder der bereits beschlossenen Organisation der schweizerischen Ausstellung; ^. Anstellung von Personen mit fir.en Gehalten ;

24 ^. Verträge, Akkorde und Massregeln von ^rosserer finanzieller Bedeutung , .^. über Differenzen wegen Zulassung von Ausstellern.

Die Delegixten, welche die .^antonalkomite für die Ausstellung ihrer Erzeugnisse ans den .^laz schiken werden, die Personen, welche mit der Ausstellung der .^unstgegenstände betraut sind, die Aussteller selbst und ihre Agenten, welche sich bei der Ordnung ihrer Brodukte.

betheiligen wollen, stehen im Jnnern der Ausstellung unter dem ..Generalkommissariat.

Der Generalkommissär wird die Bestrebungen der schweizerischen Jur.^mitglieder konzentriren und unterstüzen. Er ertheilt den fremden Preisrichtern die nothige Auskunft über schweizerische Ausstellungsgegenstände, und trägt dafür Sorge, dass in denjenigen Gruppen, in welchen die Schweiz nicht direkt durch Breisrichter vertreten ist, die schweigmischen Jnteressen gleichwohl wahrgenommen werden.

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Einrichtung und Geschäftsreglement des Schweizerischen Generalkommissariates für die Weltausstellung in Wien im Jahre 1873. (Vom Bundesrathe erlassen am 29. Juli 1872.)

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Jahr

1872

Année Anno Band

3

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36

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.08.1872

Date Data Seite

21-24

Page Pagina Ref. No

10 007 373

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