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Schweizerisches Bundesblatt.

44. Jahrgang. I.

Nr. 11.

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16. März 1892.

Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Waadt für die Korrektion und Verbauung des Flon und seiner Zuflüsse bei Lausanne.

(Vom 15. März 1892.)

Tit.

Die Regierung des Kantons Waadt hat mit Schreiben vom 17. Oktober 1891 an den Bundesrath zu Händen der Bundesversammlung ein Subventionsgesuch betreuend die Korrektion und Verbauung des Flon und seiner Zuflüsse bei Lausanne gerichtet.

Der erste Anstoß zu dem vorliegenden Korrektionsprojekte und dem darauf bezüglichen Subventionsgesuche war ein Hochgewitter, welches sich am 3. Oktober 1888 über das Einzugsgebiet des Flou ergoß. Im folgenden Jahre, nämlich am 2. Juni 1889, wiederholte sich das Ereigniß nochmals, aber viel heftiger, und richtete daher viel größere Verheerungen an, als das erstgenannte.

Infolge dieses letztern fand am 1. Juli 1889 längs dem ganzen Laufe des Flou seitens von Abgeordneten der waadtländischen Kegierung, sowie der städtischen Behörden von Lausanne ein Augenschein statt, an welchem auf Wunsch der Eegierung von Waadt auch unser Oberbauinspektorat Theil nahm, und worauf dann die ersten Grundzüge eines aufzustellenden Projektes besprochen wurden.

Da sich die Ausarbeitung desselben länger verzögerte, als man zuerst angenommen hatte, reichte das Baudepartement von Waadt das Gesuch ein, es möchte die sofortige Ausführung dringlicher Arbeiten Bundesblatt. 44, Jahrg. Bd. I.

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am Flon unterhalb und oberhalb Lausanne gestattet werden, deßgleichen auch an dem Zuflüsse ,,die Louve". Diese Bewilligunge wurde ertheilt und hiebei dem Baudepartement mitgetheilt, daß in der sofortigen Ausführung genannter Bauten kein Grund erblickt werden wolle, dieselben von einer eventuellen Subvention auszuschließen,, insofern dieselben so erstellt werden, daß sie als Bestandteile einer rationellen Korrektion angesehen werden können.

Unterm 17. Oktober 1891 stellte uns die Eegierung von Waadt das Gesammtprojekt zu mit einem Kostenvoranschlage von Fr 475,000.

Am 19. und 20. November fand hierauf ein neuer Augenschein seitens des eidgenössischen Oberbauinspektorates statt, bei welchem Anlaß noch einige wesentliche Ergänzungsarbeiten als nothwendig erkannt wurden.

Mit Schreiben vom 6. Februar 1892 erklärte sich die Eegierung von Waadt mit diesen Vervollständigungen einverstanden und sandte das umgearbeitete Projekt zurück mit einem auf Pr. 577,000 erhöhten K osten voranschlage.

Bevor wir nun in die Beurtheilung des Projektes eingehen, lassen wir hier eine kurze Beschreibung der Verhältnisse im Einzugsgebiete des Flon und seiner Zuflüsse, sowie eine kurze Schilderungdes Hochgewitters vom 2. Juni 1889 und des angerichteten Schadens vorangehen, wie solche aus den bei den Akten befindlichen Berichten des Gemeinderathes von Lausanne und der Botschaft zum Dekret des waadtländischen Großen Eathes zu entnehmen ist.

Der Plon und seine zwei in Frage kommenden Zuflüsse, die Louve und der Gallicien, entspringen am Südabhange des Joratmassives, welcher der Tertiärformation, mit ihren wechselnden Schichten von Molasse, Nagelfluh und Mergel, angehört.

Das erste Gewässer, der Flon, ist weitaus das größte und entspringt bei dem Orte ,,Les Sept-Fontainestt am Fuße der Wiesen des Chalet des Antets. Derselbe gräbt sich bald in das umliegende Gelände ein und bildet so eine tiefe Rinne, welche die Gemarchungen von Lausanne von denjenigen von Mont und Epalinges trennt. Weiter abwärts fließt der Flon längs dem schönen Walde von Sauvabelin bis Montmeillan und betritt unterhalb der Fabrik der Herren Duvillard das eigentliche überbaute Gebiet der Stadt Lausanne.

Auf der ganzen Strecke von n aux Eaux" bis unterhalb dem Bahnhof der Drahtseilbahn Lausanne-Ouchy ist der Plon vollständig eingewölbt und bildet den
Hauptabfuhrstrang für das Abwasser dieser Stadt. Unterhalb dieser Stelle wird der Lauf immer unregelmäßiger und werden viele Anbrücbe sichtbar. Die Sohle besteht öfters aus Molasse, streckenweise auch aus gröberem und feinerem Kies. Auf

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dieser Strecke, sowie auf der unmittelbar darauf folgenden befinden sich viele Wasserfassungen, welche ein weitverzweigtes Netz von Bewässerungskanälen speisen, das sich beidseitig weit hinausdehnt und eine überall intensive Kultivirung des Landes begünstigt.

Nun fließt der Flon unter dem großen Durchlasse der Eisenbahn Lausanne-Genf hindurch und weiter in vielgewundenera Laufe unter der Brücke der Kantonsstraße Lausanne-Morges und von dort in den Lemansee.

Oberhalb genannter Straße mündet der Gallicien iu den Plon.

Derselbe hat seinen Ursprung hei Champ-Mignon, fließt dann längs dem Dorfe Prilly vorbei, um nach einem viele Krümmungen bildenden Laufe, wie erwähnt, sich-mit dem Plon zu vereinigen.

Die Louve entspringt bei Grand Mont, bildet auf langer Strecke die Grenze der Gemeinde Lausanne und Mont und fließt dann durch das enge Thälchen, ,,la Pontaise" genannt, um endlich mitten in der Stadt in den gewölbten Theil des Flon sich zu ergießen.

Schon zu wiederholten Malen haben der Flon und seine Zuflüsse in Lausanne und Umgebung bedeutenden .Schaden verursacht. Das größte bekannte Hochwasser war, wie in den Chroniken erwähnt wird, dasjenige vom 9. Juli 1778, bei welchem die Mühle von Sauvabelin zerstört wurde. Ein ferneres ist dasjenige vom 4. September 1832, bei welchem in der Gerberei der Porte Saint-Martin 9 Personen umkamen Nun folgte eine Reihe von Jahren gänzlicher Kühe, bis am 3. Oktober 1888 eine außergewöhnliche Anschwellung des Flon stattfand, nach einer Reihe regnerischer Tage und heftigster Niederschläge (1. Oktober 15 mm., 2. Oktober 95 mm. und 3. Oktober 57 mm. in 8 Stunden). Dieses Hochwasser richtete im ganzen Gebiet des Flon bedeutenden Schaden an. Im obern Theile erfolgten Anbrüche und Abrutschungen ; die Gewölbe des Flon 'in der Stadt wurden beschädigt und unterhalb fanden Ueberschwemmungen und Uferbeschädigungen statt.

Von Seiten der städtischen Behörden von Lausanne wurden sofort die notwendigsten Wiederherstellungsarbeiten angeordnet und Vorbereitungen zu einer gründlichen und umfassenden Verbesserung des Zustandes an die Hand genommen.

Die Schäden an den Gewölben waren aber kaum ausgebessert und einzelne Arbeiten im obern Gebiete vorgenommen, sowie ein Programm für einen Augenschein des ganzen Flongebietes aufgestellt, als am 2. Juni 1889 unter dem Einfluß entgegengesetzter Winde neuerdings zwei starke Gewitter über das genannte Gebiet sich entladen, welche in einer Stunde den außerordentlichen Niederschlag

880 von 56 mm. ausschütteten und neue, beträchtlichere Verheerungen anrichteten.

Im obern Gebiete entstunden zahlreiche Eutschungen, bei ,,la Pierraz", bei der ,,Picholette", besonders aber längs den Wäldern von Murat und Sauvabelin unterhalb Montmeillan und Ermitage.

Die kleinen Brücken bei ,,la Picholette" und der Chokoladefabrik Kohler wurden weggerissen, das dortige Wehr umgangen; Ufermauern stürzten ein und an den Wegen in der unmittelbaren Nähe des Plon fanden zahlreiche Absitzungen statt.

Im Stadtgebiet selbst wurden die Fabriken der Herren Duvillard und Chavannes-Burnat unter Wasser gesetzt, die unterhalb befindliche Bracke du Vallon beschädigt, ebenso einzelne Strecken von Stützmauern.

In der Mühle G-relet und der Gerberei Mërin fanden Ueberschwemmungen statt, bei ersterer wurden viele Mehlsäcke durch dio Strömung weggerissen.

In dem überwölbten Theile des Flon entstanden, durch heruntergekommene Bretter, Wurzeln etc. gebildet, an drei Stellen Verstopfungen, so daß das Gewölbe beim Hause Jordan unter dem Druck des Wassers zersprang und die nächstliegenden Hänser unter Wasser gesetzt wurden.

Unterhalb der Stadt wurden säramtliche Wasserfassungen zerstört oder schwer beschädigt, ebenso die Einlaufe für die Bewässerungskanäle. Das rechte Widerlager der Brücke von Sévelin wurde vom Wasser umgangen und es bildete sich ein neues Bachbett daselbst, einen Theil der alten Straße nach Morges zerstörend.

Unterhalb der Brücke der Maladière grub sich der Flon ein ganz neues Bett bis zum See hinunter und ril.> bedeutende Strecken fruchtbaren Landes weg.

Dem Gesagten ist zu entnehmen, welch' bedeutenden Schaden ein einziges Hochwasser in dieser bevölkerten, fruchtbaren Gegend anrichten kann, und wie sehr es gerechtfertigt ist, Alles anzuwenden, um in Zukunft dieser Gefahr nach Möglichkeit zu begegnen.

Wie bei andern Wildbächen, so sind auch hier die Mittel hiezu klar vorgezeichnet, nämlich die Verbauung der Geschiebsquellen im obern Gebiete, im untern aber die unschädliche Abführung von Geschiebe und Wassermengen, sowie Verhinderung von Uferanbrüchen ; dies durch regelmäßige Korrektion des Bachlaufes.

Uebergehend zur Beschreibung der Verbauungsarbeiten, sind solche auszuführen am Plon in seinen drei Abtbeilungen, an der Louve und am Gallicien.

881 Z. Der Flon.

a. O b e r e r Lauf.

Von seinem Ursprung bis zur ,,Source dos Eaux a , Länge 6460 m., Betrag des Kostenvoranschlages Fr. 158,000 f r .M i t t l e r e r L a u f d u r c h d i e S t a d t h i n d u r c h (bereits eingewölbt), Länge 1445 m.

(Die Arbeiten auf diesem Theile, welche zu Fr. 220,000 veranschlagt sind, fallen zu alleinigen Lasten der Stadtverwaltung.)

c. U n t e r e r L a u f .

Von unterhalb den Depotplätzen der Bahn LausanneOuchy bis Lemansee, Länge 3500 m., die auszuführenden Bauten betragen Total für den Flon

,,

300,000

Fr. 458,000

Hiezu kommen noch folgende Zuflüsse: 11. Die Louve, welche in der Stadt selbst einmündet, nach Kostenvorauschlag

,,

89,000

III. Der Gallicien, welcher unterhalb der Stadt bei ,,LaTovaire a einmündet; die bezüglichen Arbeiten sind veranschlagt auf .

,,

30,000

Gesammtbetrag

Fr. 577,000

/. a. Oberer Lauf des Flon.

Dieser Titel zerfällt in 5 verschiedene Unterabteilungen, für welche folgende Kostensummen vorgesehen sind : a. Strecke zwischen der Vereinigung der beiden Bäche ,,du Martin" und ,,Vaugueny" Fr. 11,100 b. Strecke zwischen den Bächen ,,Yaugueny" und ,,la Clochatte" ;, 30,000 c. Strecke zwischen dem Bache ,,la Clochatte" und Montmeillan ,, 23,400 d. Sperre mit Rechen zum Herausziehen von Holz oberhalb der Fabrik Duvillard ,, 22,000 e. Strecke von der Fabrik Dnvillard bis zur ,,Source des Eaux" ,, 57,200 f. Unvorhergesehenes etc ,, 14,300 Total

Fr. 158,000

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In diesem ganzen Gebiete sind hauptsächlich Arbeiten zur Verhinderung von Uferanbrüchen vorgesehen, in beschränktem Maße auch Sohleinbauten gegen die fernere Vertiefung der Bachsohle, in ausgiebigster Weise aber Entwässerungen, wie dies bei einem von so vielen kleinen Wasseradern durchflossenen Terrain nothwendig ist.

Die bedeutendsten Arbeiten ersterer Art sind im untern Theüe des Bois Murât und dann im untern Laufe von Montmeillan abwärts, die der zweiten Art längs dem Bois Murât und dem Abhang von Montmeillan vorzunehmen.

Zu einer besondern Bemerkung veranlaßt uns die Sperre mit Eechen.

Obschon eine sorgfältige Verbauung des obersten Gebietes vorgesehen ist und ungeachtet einer gewissenhaften Aufsicht auch in forstlicher Beziehung besteht noch die Furcht, daß bei außerordentlichen Hochgewittern ganze Bäume herunterkommen könnten, welche im gewölbten Theile des Flon hängen bleiben und dort Ausbräche veranlassen würden, wie dies thatsächlich beim Hochgewitter vom 2. Juni 1889 vorgekommen ist.

Um dieser Gefahr zu begegnen, soll oberhalb dem Wehr der Fabrik Duvillard ein Becken angelegt und dessen unteres Ende mit einem eisernen Eechen versehen werden. Hier würde heruntergeschwemmtes Holz aufgehalten und herausgezogen werden können.

Indem dieser Ahlagerungsplatz in der unmittelbaren Nähe einer Fabrik eingerichtet wird und somit zu jeder Zeit unter Kontrole steht, so kann, wenn irgendwo, hier der angestrebte Zweck erreicht werden, d. h. bei Ausbruch eines Hochgewitters kann zum Voraus bezeichnete Mannschaft an den Eechen eilen und etwa angeschwemmtes Holz än's Land ziehen.

Endlich ist noch einer besonderen Stelle Erwähnung zu thun.

Auf der Strecke /wischen der Fabrik Duvillard und der ,,Source des Eaux" sollen Stützmauern erstellt und die Pundation durch ein fortlaufendes Sohlenpflaster geschützt werden; man erhält auf diese Weise eine Anlage, welche später nach Bedürfniß eingewölbt werden kann. Die Berechtigung einer solchen liegt nun sowohl in ihrer Stellung in unmittelbarster Nähe einer Stadt, wo man diese Ueberwölbung nothwendigerweise vorsehen muß, als in der Erwägung, daß man durch eine fortlaufende glatte Sohle in einem gleichen Profil den größten Abfluß erzielen kann, was hier von bedeutender Wichtigkeit ist.

Nun ist es aber selbstverständlich, daß die Ueberwölbung, wenn sie. ausgeführt wird, der Stadtverwaltung als solcher allein obliegt und nicht vom Bunde zn Subventioniren ist. Diesen Grundsatz haben

88Ì3 wir beim Pion überall angewandt, wo sich ähnliche Verhältnisse vorfinden. Eine einzige Ausnahme hievon wird sich, wie wir später sehen werden, bei der Louve erzeigen, wo die sofortige Erstellung eines Gewölbes der ungewöhnlich schlechten Bodenheschaffenheit wegen erfahrungsgemäß durchaus nothwendig ist.

1. b. Mittlerer Lauf des Flon.

Indem die Kosten der Arbeiten, welche auf dieser Strecke noch auszuführen sind, ausschließlich von der Stadt Lausanne bestritten werden, so haben wir uns mit denselben nicht weiter zu befassen.

Das. vorhandene Durchflußprofil ist so groß, daß erfahrungsgemäß die von oberhalb kommende Wassermenge unter allen Umständen frei abfließen kann.

L c. Unlerer Lauf des Flon.

Derselbe trennt sich in drei Unterabtheilungen, deren Kosten folgende sind : a. Strecke von den Depotplätzen der Bahn Lausanne-Ouchy bis ,,Sous Monbenon" Fr. 129,400 b. Strecke von ,,Sous Monbenon" bis zur Wasserfassung ,,da Capelard" ,, 73,600 c. Strecke von der Wasserfassung ,,du Capelard" bis zum Lemansee ,, 80,000 d. Unvorhergesehenes ,, 17,000 Gesammtbetrag

Pr. 300,000

Ad 1. a. ist zu bemerken, daß die dortigen Arbeiten, weil in unmittelbarer Nähe der Stadt, den gleichen Charakter haben, wie die schon beschriebenen auf der Strecke zwischen der Fabrik Duvillard und der ,,Source des Eaux", wobei hier noch auf möglichste Geradelegung des Bachlaufes gesehen werden soll.

Die spätere Einweihung fällt auch für diesen Theil ausschließlich 211 Lasten der Stadt Lausanne.

Ad L b. Auf der Strecke zwischen ,,Sous Monbenon" und der Wasserfassung ,,du Capelard" war ursprünglich ein Projekt in Aussicht genommen worden, welches beidseitige Einwuhrungen mit Abstürzen vorsah. Da aber die Kosten hiefür sehr hoch anstiegen, so wurde eine Vereinfachung desselben angestrebt, so zwar, daß der jetzige Bachlauf so viel wie möglich beibehalten würde mit jeweiliger Verbesserung der schärfsten Kurven.

Die Uferversicherung soll zumeist nur in den Konkaven erstellt wsrden, und beidseitig nur da, wo es die Verhältnisse erheischen.

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Der Flon fließt auf in Eede stehender Strecke überall in der tiefsten Partie des Thaies, so daß Ueberschwemmungen sich nur auf kurze Theile ausdehnen können.

Indem nun die Sohle des Oefteren bis auf die Molasse sich eingeschnitten hat, so ist auch eine rasche Vertiefung ausgeschlossen, man kann sich somit auF den Schutz der Ufer beschränken, wobei die bestehenden Wasserfassungen zugleich eine Regulirung des Gefälles bilden. Verstärkungen an denselben sind ebenfalls in Aussicht genommen.

Das Normalprofi] sieht eine Sohlenbreite von 6 m. vor mit einmaligen Böschungen von 1,75 m. senkrechter Höhe; die Fläche beträgt somit 13,80 m 3 und es vermag dieses Profil, bei Gefallen von 1,6 his 2% mehr als die erforderliche Wassermenge von rund 100 ms abzufahren.

Ad I. c. Auf der untersten Strecke von der Wasserfassung ,,du Capelard bis zum See fanden beim Hochgewitter vom 2. Juni 1889 ganz bedeutende Ueberschwemmungen, sowie Uferanbrüche statt; der Flon grub sich mancherorts sogar ein neues Bett ein, wie dies früher schon erwähnt wurde. Auf dieser Strecke ist es also nothwendig eine vollständige Korrektion, d. h. beidseitige regelmäßige Einwuhrungen, durchzuführen.

Bei Bestimmung des Normalprofils mußte man mit einer in Beziehung auf das Einzugsgebiet des Flon sehr bedeutenden Wassermenge rechnen.

Nach Angaben der Eegierung von Waadt betragt das Einzugsgebiet des Flon 2289 Hektaren 88 Aren oder rund 22,9 km 2 .

Hievon entfallen : a. auf den obern Lauf des Flon . .

989 Hektaren 56 Aren b. auf den untern Lauf des Plon . .

266 ,, 13 ,, c. auf die Louve : 707 ,, 38 ,, d. auf den Gallicien 326 ,, 81 ^ Total

2289 Hektaren 88 Aren

Eine Niederschlagsmenge von 56 mm. in der Stunde würde nun eine Wassermenge von 15,5 m 3 pro km 2 und Sekunde ausmachen, was ganz enorm ist.

Nun ist es aber natürlich, daß ein solcher Niederschlag auf dem ganzen Gebiete nicht in gleicher Intensität gefallen ist und daß forner ein bedeutender Theil des Wassers verdunstet oder versickert ist.

Nehmen wir an, daß bei der Wasserfassung 35 % der Gesammtwassermenge abzuführen sind, wobei zu berücksichtigen ist, daß beid-

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seitig noch Bewässerungskanäle vorhanden sind, welche einen, wenn auch kleinen Theil wegzuleiten vermögen, so erhalten wir noch 4,4 m 3 pro km 2 , somit für 22,9 km 2 rund 100 m3, was immerhin als eine sehr bedeutende Wassermenge für ein so kleines Gewässer bezeichnet werden muß.

In Voraussicht einer solchen Eventualität, die, wie aus den geschichtlichen Bemerkungen Anfangs dieser Botschaft hervorgeht, mehr als einmal vorkam, wurde nun das Normalprofil der untern Korrektion des Flon berechnet, und man erhält für das untere Bett desselben ein Doppelprofil von folgenden Dimensionen: Mittelprofil 6 m . Sohlbreite, einmalige Böschungen von l m. senkrechter Höhe, für das Hochwasserprofil heidseitige breite Rennen mit 10 °,o Anzug und Dämme von 1,8 m. senkrechter Höhe und l^maligen Böschungen.

"Wenn man das Minimalgefälle von 0,006 annimmt, so kann das vorgesehene Normalprofll eine Wassermenge von über 1 0 0 m 3 per Sekunde abführen, was nach obigen Angaben vollkommen genügen wird.

Die Straße von Lausanne nach Morges überschreitet den Flon in seinem untersten Laufe mittelst einer steinernen Brücke, .,Pont de la Maladiôre" genannt, welche aber eine zu enge Oeffnung hat.

unterhalb dieser Brücke befindet sich ein Wehr, welches das Wasser zur Bewässerung eines bedeutenden Theiles der Ebene von Vidy liefert, so daß die Bachsohle daselbst nicht gesenkt werden kann. Nach Aussage des Schleusenwärters staute sich nun bei der Ueberschwemmung vom 2. Juni 1889 das Wasser dort 0,9 m. über die Straße, so daß es unumgänglich nothwendig ist, eine neue Brücke mit hinreichendem Durchlaßprofil zu erstellen, wofür die Kosten im Gesammtvoranschlage vorgesehen sind.

H. Die Louve.

Von den an diesem Zuflüsse auszuführenden Arbeiten entfallen zwei kleine Strecken auf das Unternehmen der Korrektion des Flon, nämlich die erste von unterhalb der Mühle ,,des Oiseaux" bis oberhalb dem Schlachthause mit einer Länge von 157,25 m., die andere bei der Wäscherei Blanc mit einer Länge von 113,60 m.

Die ersterwähnten Arbeiten sind bereits erstellt worden, nachdem das Baudepartement von Waadt auf sein Gesuch hin dazu ermächtigt worden ist.

Dieselben bestehen in einem vollständigen Gewölbe mit durchgehender Sohlenversicherung, indem die Erfahrungen, welche bei dem Bau der Staatsstraße gemacht wurden, dahin gingen, daß ohne eine solche Bauart infolge des außergewöhnlich schlechten Terrains keine Sicherheit, weder für die Anlage selbst, noch für die umgebenden

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G-ebäulichkeiten geschaffen werden könne. Aus diesem Grunde situi wir der Ansicht, daß ausnahmsweise das Gewölbe hier als integrirender ßestandtheil der Korrektion betrachtet und bei der Subventiônirung mitberücksichtigt werden könne.

Die Kosten der schon ausgeführten Arbeiten belaufen sich auf Fr. 46,300 diejenigen der zweiten Strecke sind devisirt zu ...

,, 41,900 wozu als Abrundung noch kommen ,, 800 Im Ganzen also

Fr. 89,000

///. Der Gallicien.

Hier sind eine Keine von Arbeiten vorgesehen oberhalb und unterhalb dem Dorfe Prilly. Das Hochwasser hat mancherorts Beschädigungen am Bachbette angerichtet, so besonders längs dem Kirchhofe des Dorfes, wo ein gemauerter Kanal mit Sohlversicherung auf 270 m. Länge ausgeführt werden soll. Die Totalkosten dieser Arbeit sind auf Fr. 30,000 veranschlagt.

Bezüglich des vorliegenden Projektes finden wir uns zu besondern Bemerkungen nicht veranlaßt, indem unser Oberbauinspektorat, wie bereits erwähnt, schon während der Ausarbeitung desselben mitgewirkt hat.

In Betreff des Kostenvoranschlages haben wir hervorzuheben, dali die Kosten, welche sich lediglich auf Vervollständigungen im überwölbten Theil des Plon ijn Innern der Stadt Lausanne beziehen, bei der Subventiônirung nicht berücksichtigt worden sind, da wir fanden, daß dies ausschließlich Sache der städtischen Verwaltung sei.

Im Fernern bemerken wir noch, daß die Einheitspreise einzelner Strecken sehr hoch erscheinen können, so namentlich in den Partien am Flon, unmittelbar oberhalb und unterhalt der Stadt Lausanne, ebenso an der Louve. Es ist aber zu bedenken, daß diese Arbeiten meist in sehr schwierigen Terrainverhältnissen zu erstellen sind und daß man in der Nähe einer Stadt sich befindet, wo dieselben auch sorgfältiger ausgeführt werden müssen. Wir haben daher gefunden, daß wir diese Preise hier nicht beanstanden sollen, umsomehr als nur die wirklichen Ausgaben bei Ausbezahlung der Subvention berechnet werden.

Aus dem Bericht des Oberforstinspektorates geht hervor, daß das Gebiet des Flon oberhalb Lausanne gut bewaldet ist und daß daher neue Waldanlagen nicht nothwendig sind. Auch der Zustand der bestehenden Waldungen ist im großen Ganzen, besonders was die ausgedehnten, der Stadt Lausanne angehörenden Forste betrifft, ein befriedigender.

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Der Wald Murât im obera Korrektionsgebiete ist infolge einer vor Jahren stattgefundenen kahlen Abholzung und reicher Wassersickerungen stark verschlipft; die betreffende Gemeinde hat aber daselbst bereits ausgedehnte Kulturen ausgeführt und wird damit fortfahren, sobald das Terrain durch Entwässerung und durch Korrektion des Flon sich beruhigt haben wird. Gestützt hierauf sieht sich daher das schweizerische Industrie- und Landwirthschaftsdepartement, Abtheilung Forstwesen, zu keinen Anträgen betreffend forstliche Arbeiten im fraglichen Bachgebiete veranlaßt.

Zur Frage übergehend, ob die Arbeiten am Flon und seinen Zuflüssen gesetzesgemäß überhaupt subventionirt werden können, sind wir der Ansicht, daß nach dem Vorhergesagten dieselbe unbedingt zu bejahen ist, indem bei diesen Gewässern sehr wichtige öffentliche Interessen vorliegen.

Die Regierung des Kantons Waadt stellt in beiden vorgenannten Schreiben das Gesuch, es möchte bei Bewilligung einer Subvention das Maximum des im eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetze vorgesehenen Beitrages angenommen werden, nämlich 50 °/o.

Wenn wir auch zugeben, daß die Kosten dieser Verbauung und Korrektion sehr bedeutende sind und für die Interessenten eine nicht zu unterschätzende Last bilden, so finden wir doch, daß hier ein ausnahmsweiser Fall, wie ihn das Gesetz für eine Bewilligring' von 50 °/o vorsieht, nicht vorliegt, weil diese Kosten weder die Kräfte des Kantons noch diejenigen der Betheiligten übersteigen, und beantragen deßhalb, das Beitragsverhältniß für sämmtliche Arbeiten anf eO °/o anzusetzen, als denjenigen Prozentsatz, welcher gesetzesgemälS in der Regel nicht überschritten werden soll.

Somit erlauben wir uns, den nachfolgenden Entwurf eines Bundesbeschlusses den hohen eidgenössischen Käthen za unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen, und benutzen diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 15. März 1892.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Hanser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Waadt für die Korrektion und Verbauung des Flon und seiner Zuflüsse bei Lausanne.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. eines Gesuches der Regierung des Kantons Waadt vom 17. Oktober 1891, sowie eines Schreibens vom 6. Febru 1892; 2. einer Botschaft des Bundesrathes vom 15. März 1892; auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserhaupolizei im Hochgebirge, vom 22. Juni 1877, beschliesst: Art. 1. Dem Kanton Waadt wird für die Korrektion und Verbauung des Flou und seiner Zuflüsse bei Lausanne ein Bundesbeitrag augesichert.

Dieser Beitrag wird festgesetzt zu 40 °/o der wirklichen Kosten bis zum Maximum von Fr. 230.800, als 40 °/o der Voranschlagssumme von Fr. 577.000.

Art. 2. Die Ausführung der Arbeiten hat innerhalb fünf Jahren, vom Inkrafttreten der Beitragszusicherung (Art. 8) an gerechnet, stattzufinden.

889 Art. 3. Das Ausführungsprojekt und der. definitive Kostenvoranschlag bedürfen der Genehmigung des Bundesrathes.

Art. 4. Die Beitragszahlungen erfolgen im Verhältniß des Fortschreitens der Bauausführung auf Grund der von der Kantonsregierung eingereichten und vom schweizerischen Departement des Innern, Abtheilung Bauwesen, verifizierten Kostenausweise; jedoch wird das jährliche Maximum zu Fr. 50,000 und dessen erstmalige Anzahlung auf das Jahr '1894 angesetzt.

Bei Berechnung des Bundesbeitrages werden berücksichtigt die eigentlichen Baukosten, einschließlich Expropriationen und die unmittelbare Bauaufsicht, dann die Kosten der Anfertigung des Ausführungsprojektes und des speziellen Kostenvorauschlages, sowie die Aufnahme des Perimeters; dagegen sind nicht in Ansehlag zu bringen irgendwelche andere Präliminarien, die Funktionen von Behörden, Kommissionen und Beamtungen (von den Kantonen laut Art. 7 a des eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetzes zu bestellende Organe), auch nicht Geldbeschaffung und Verzinsung.

Art. 5. Dem schweizerischen Departement des Innern, Abtheilung Bauwesen, sind jährliche Bauprogramme zur Genehmigung einzusenden.

Art. (i. Der Bundesrath läßt die planmäßige Bauausführung und die Richtigkeit der Arbeits- und Kostenausweise kontroliren.

Die Kantonsregierung wird zu obigem Zwecke den Beauftragten des Bundesrathes die nöthige Auskunft und Hülfeleistung zukommen lassen.

Art. 8. Die Zusicherung des Bundesbeitrages tritt erst in Kraft, nachdem von Seite des Kantons Waadt die Ausführung dieser Korrektion und Verbauung gesichert sein wird.

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Für die Vorlegung der bezüglichen Ausweise wird der Regierung eine Frist von einem Jahr, vom Datum dieses Beschlusses an gerechnet, gesetzt. Der Bundesbeitrag fällt dahin, wenn der geforderte Ausweis nicht rechtzeitig geleistet wird.

Art. 9. Der Unterhalt der subventionirteu Arbeiten ist gemäß , dem eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetse vom Kanton Waadt zu besorgen und vom Bundesrathe zu überwachen.

Art. 10. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemeiu verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 11. Der Bundesrath ist mit Vollziehung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Waadt für die Korrektion und Verbauung des Flon und seiner Zuflüsse bei Lausanne. (Vom 15. März 1892.)

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16.03.1892

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