Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 13. November 2001

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 19991 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e): Formulierungstyp:

Propyzamid 50% WP

2. Handelsprodukte Kerb forestier

Schweizerische Zulassungsnummer: F-3520 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 97 0054 Vertreiber: Rohm and Haas France S.A., 185, rue de Bercy, F-75579 Paris CEDEX 09

Ronamid

Schweizerische Zulassungsnummer: I-3521 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4926 Vertreiber: Scam, Via Bellaria 164, I-41010 S.Maria di Mugano

Kerb 50 W

Schweizerische Zulassungsnummer: A-3514 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 1693/0 Vertreiber: Rohm and Haas Austria, Diefenbachgasse 35, A-1150 Wien

1

SR 916.161

2001-2558

6113

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Obstbau Beerenobst, einjährige Dicotyledonen Kernobst, Steinobst (Unkräuter), einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Beerenobst, gemeine Quecke Kernobst, Steinobst Weinbau Allg.

Allg.

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), gemeine Quecke

Gemüsebau Catalogna, Cicorino, einjährige Dicotyledonen Eissalat, Endivien, (Unkräuter), Kopfsalat, einjährige Monocotyledonen Kraussalat, Lattich, (Ungräser) Lollo Schnittzichorie, Zuckerhut Feldbau Raps

Zierpflanzenbau Ziergehölze (ausserhalb Forst) Ziergehölze (ausserhalb Forst)

Anwendung

Auflagen und Bemerkungen

Aufwandmenge: 2 kg/ha

Aufwandmenge: 4­5 kg/ha Anwendung: in 1000 Liter Wasser Aufwandmenge: 1.5­2 kg/ha Aufwandmenge: 4­5 kg/ha

Aufwandmenge: 2­3 kg/ha 1 Anwendung: vor der Saat, 24­5 cm tief einarbeiten; Herbst

einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 2 1­1.5 kg/ha Anwendung: in 500­1000 Liter Wasser.

Oktober­November; Raps: 4­6 Blatt Stadium

einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 2 kg/ha Anwendung: in 500­1000 Liter Wasser Aufwandmenge: 5 kg/ha Anwendung: in 500­1000 Liter Wasser

gemeine Quecke

3

1

Bei geringen Niederschlägen und in trockenen Gebieten muss «Kerb» in den Boden eingearbeitet werden.

Bei Umbruch von Raps wegen Auswinterung dürfen keine Getreidearten angebaut werden.

Kartoffeln, Rüben, Erbsen, Bohnen, Sommerraps und Mais sind für den Nachbau geeignet.

3 Anwendung frühestens 6 Monate nach der Pflanzung.

2

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

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Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten. Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

27. November 2001

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

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