Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 3868/99 Widersprechende/r Eidgenössische Technische Hochschule, 8092 Zürich, notorische Marke ETH gegen Widerspruchsgegner/in ETH Umwelttechnik, D-22927 Grosshansdorf, IR-Marke Nr. 715 550 ETH Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. Januar 2001 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 3868/99 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

2.

Die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, somit 400 Franken wird der Widersprechenden zurückerstattet. Die andere Hälfte verbleibt dem Institut.

3.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

4.

Diese Verfügung ist den Parteien schriftlich zu eröffnen. (Gegenüber der Widerspruchsgegnerin erfolgt die Eröffnung durch Publikation im Bundesblatt.)

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

13. Februar 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2001-0189

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