Flughafen Zürich Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau der Schalldämpferanlage sowie die Erneuerung der Standplatzfläche

Gesuchstellerin:

Unique (Flughafen Zürich AG), Postfach, 8058 Zürich

Bauherrin:

SR Technics AG, Zürich-Flughafen, vertreten durch Avireal AG, Postfach, 8058 Zürich - Neubau von 2 polyvalenten Schallschutzanlagen für Triebwerk-Standläufe an Stelle der bisherigen Schalldämpfer, - Erneuerung der Standplatzfläche.

Alles vor den bestehenden Hangars Werft 1 - 3 im Flughafenareal, Gemeinde Kloten.

Gegenstand:

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37 ­ 37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0).

Das Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

Anhörung:

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hört den Kanton Zürich und die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen mit dem Bericht über die Umweltverträglichkeit können vom 21. September bis zum 22. Oktober 2001 an folgenden Stellen eingesehen werden: - Flughafen Zürich, Unique Airport Conference Center Bürogebäude Parkhaus A; - Bausekretariat der Stadt Kloten, Kirchgasse 7, 8302 Kloten, - Bauamt Opfikon, Oberhauserstr. 27, 8152 Opfikon.

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Prozess Anlagen, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern.

Hinweise: - Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Plangenehmigung nicht Beschwerde führen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

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2001-1834

- Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das UVEK diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

18. September 2001

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

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