Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 3331 Widersprechende/r Ratti S.p.A., I-22100 Como, IR-Marke Nr. 156 907 «DIVA CRAVATTE» (fig.) gegen Preziosi Dattagli Di Tomassini Paola, I-62014 Corridonia (MC), IR-Marke Nr. 725 059 «DIVA» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 20. September 2001 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 4281 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Marke Nr. 725 059 «DIVA» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz für die Klasse 25 definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die Widerspruchsgebühr (800 Franken) zurückzuerstatten.

6.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von insgesamt 1000 Franken zu bezahlen.

7.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

20. September 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2001-1900

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