Bundesbeschluss über die Kredite des Bundes nach den Artikeln 6 und 16 des Forschungsgesetzes für die Jahre 20002003 vom 28. September 1999
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 25. November 19981, beschliesst: Art. 1 Für die Unterstützung der folgenden Forschungsstätten, wissenschaftlichen Hilfsdienste und der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit nach Artikel 16 des Forschungsgesetzes vom 7. Oktober 19832 in den Jahren 20002003 wird ein Verpflichtungskredit von 111,7 Millionen Franken bewilligt: a.
Schweizerisches Institut für experimentelle Krebsforschung (ISREC);
b.
Schweizerisches Institut für angewandte Krebsforschung (SIAK);
c.
Übrige Forschungsstätten und wissenschaftliche Hilfsdienste;
d.
Internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit;
e.
Beteiligung an internationalen Grossforschungseinrichtungen.
Art. 2
Elektronische und mikrotechnische Forschung
Für die Unterstützung des Schweizerischen Forschungszentrums für Mikrotechnik in Neuenburg (Centre Suisse d'Electronique et de Microtechnique SA, CSEM) und der Fondation Suisse pour la recherche en microtechnique (FSRM) in den Jahren 20002003 wird ein Zahlungsrahmen von 82,2 Millionen Franken bewilligt.
Art. 3
Stiftung Wissenschaft und Gesellschaft
Für die Unterstützung der privatrechtlichen Stiftung Wissenschaft und Gesellschaft nach Artikel 6 Absatz 3 des Forschungsgesetzes vom 7. Oktober 19833 in den Jahren 20002003 wird ein Zahlungsrahmen von 4 Millionen Franken bewilligt. Voraussetzung für diese Unterstützung ist die breit abgestützte Vertretung der Gesellschaft im Stiftungsrat.
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BBl 1999 297 SR 420.1; AS 2000 1858 SR 420.1; AS 2000 1858
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Kredite des Bundes nach dem Forschungsgesetz für die Jahre 20002003. BB
Art. 4 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 28. September 1999
Nationalrat, 23. September 1999
Der Präsident: Rhinow Der Sekretär: Lanz
Die Präsidentin: Heberlein Der Protokollführer: Anliker
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