Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 5009 Widersprechende Allergan, Inc., 2525 Dupont Drive, Irvine (CA 92715), USA, CH-Marke Nr. 389 981 ALLERGAN gegen Widerspruchsgegnerin International Company (Anstalt), 6, Josef Rheinbergerstrasse, FL-9490 Vaduz, Fürstentum LichtenVWHLQ ,50DUNH 1U $//(5* 12/ Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 2. November 2001 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin ist vom Verfahren auszuschliessen.

2.

Der Widerspruch 5009/01 wird infolge Rückzugs des Widerspruchs durch die Widersprechende als erledigt abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühr von Fr. 800.­ verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

5.

Dieser Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet. Gegenüber dem Widerspruchsgegner erfolgt die Eröffnung durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

2. November 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2001-2408