Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 3557/99 Widersprechende Bico Birchler & Co. AG, Biltnerstrasse, 8718 Schänis, CH-Marke Nr. 365 000 BICO gegen Widerspruchsgegner AGOSTINI Athos, Strada Statale 301, n. 7, I-23030 Livigno (Sondrio), IR-Marke Nr. 708 687 BICA (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 3. Mai 2001 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3557 wird gutgeheissen.

3.

Nach Eintritt der Rechtskraft der Verfügung wird der Schutz der IR-Marke Nr. 708 687 ,,BICA" (fig.) in der Schweiz für ,,meubles" (Klasse 20) und für alle eingetragenen Waren der Klasse 24 definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Der Widerspruchsgegner hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich und dem Widerspruchsgegner durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

15. Mai 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2001-0820

1699