Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 3721 Widersprechende L'Oréal, Société anonym., F ­ 75008 Paris, IR - Marke Nr. 578 932 ,,SENSIUM" gegen Barthes Anne., F ­ 75007 Paris, IR - Marke Nr. 710 651 ,,SENS" Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 10. September 2001 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3721 wird gutgeheissen.

3.

Der IR - Marke Nr. 710 651 ,,SENS" wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung für alle eingetragenen Waren der Klassen 3 und 5 der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von Fr. 1800.- zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

10. September 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2001-1830

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