Bundesbeschluss

Entwurf

über die Gewährung einer Finanzhilfe des Bundes an die Stiftung des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums in den Jahren 2002 bis 2005 vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, und auf Artikel 2 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom ... 2 über die Beteiligung und Finanzhilfe an die Stiftung des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. Februar 20013, beschliesst:

Art. 1 1 Ein Ausgabenplafond in Höhe von 3 856 000 Franken wird für die Bereitstellung einer Finanzhilfe an die Stiftung des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums (MICR) in den Jahren 2002 bis 2005 gewährt.

2

Die jährliche Finanzhilfe beträgt maximal 964 000 Franken.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

11356

1 2 3

SR 101 SR ...; AS ... (BBl 2001 1581) BBl 2001 1561

1582

2001-0273