Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 4184 Widersprechende Marquard Media AG, Baarerstrasse 22, 6300 Zug, CH-Marke Nr.

427 381 ,,JOY" gegen Widerspruchsgegnerin UNIVERSAL S.P.A., Via de Nicola 26, I-10036 Settimo Torinese (TO), Italien, IR-Marke Nr. 722 733 ,,JOY" (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 5. Dezember 2001 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 4184 wird gutgeheissen.

3.

Die IR-Marke Nr. 722 733 ,,JOY" (fig.) wird für die Waren ,,articles en papier et en carton, calendriers et écriteaux, catalogues et périodiques imprimés, matériel didactique imprimé" (Klasse 16) in der Schweiz definitiv nicht zum Markenschutz zugelassen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von Fr. 800.­ verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von Fr. 1800.­ (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Veröffentlichung im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

5. Dezember 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2001-2760

6371