Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 13. November 2001

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 19991 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e): Formulierungstyp:

Linuron 50% WP

2. Handelsprodukte Calin

Schweizerische Zulassungsnummer: F-3504 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 86 00431 Vertreiber: Calliope S.A., route d'Artix, B.P.80, F-64150 Noguères

Linurac

Schweizerische Zulassungsnummer: F-3505 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 80 00607 Vertreiber: Agriphyt S.A., 17, rue des Glacis, F-59300 Valenciennes

Linural 50

Schweizerische Zulassungsnummer: F-3506 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 85 00244 Vertreiber: Tradi-Agri, 38, avenue Hoche, F-75008 Paris CEDEX 09

ML 50

Schweizerische Zulassungsnummer: A-2512 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 1151/0 Vertreiber: Afaplant, St.Peter Hauptstrasse 40, A-8042 Graz

1

SR 916.161

6116

2001-2557

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Weinbau Allg.

Gemüsebau Karotten, Knollensellerie

Knollenfenchel

Lauch gepflanzt

Zwiebel gesteckt

Feldbau Kartoffeln

Korn (Dinkel), Triticale, Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Auflagen und Bemerkungen

einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)

Aufwandmenge: 5 kg/ha 1 Anwendung: ab 4. Standjahr

Dicotyledonen (Unkräuter)

Aufwandmenge: 2­3 kg/ha 1 Anwendung: Auflaufen bis 2-4-6Blattstadium der Unkräuter Aufwandmenge: 1.6 kg/ha 2,3 Anwendung: 2 x 0.8 kg/ha

einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Dicotyledonen (Unkräuter) Aufwandmenge: 1.5 kg/ha 1 Anwendung: 10­14 Tage nach der Pflanzung Dicotyledonen (Unkräuter) Aufwandmenge: 2­3 kg/ha 1 Anwendung: nach dem Stecken, vor dem Auflaufen der Unkräuter einjährige Dicotyledonen (Unkräuter),

einjährige Dicotyledonen (Unkräuter),

Zierpflanzenbau Gladiole, Hyazinthe, einjährige Dicotyledonen Tulpe (Unkräuter),

Aufwandmenge: 1.5­2 kg/ha Anwendung: kurz vor dem Auflaufen Aufwandmenge: 1.1 kg/ha Anwendung: Vorauflauf

1

1,4

Aufwandmenge: 15 g/a Anwendung: leichte Böden Aufwandmenge: 20 g/a Anwendung: schwere Böden

Fischgift 1 Die Anwendungsvorschriften sind genau zu befolgen.

2 Splitanwendung (angegebenen Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).

3 Der Anwender ist über die Gefahr von Schäden bei ghesätem Fenchel oder schwachen Kulturen zu informieren.

4 In Tankmischung mit 2.5 l Trifluralin.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

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Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

27. November 2001

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

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