Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 3979 Widersprechende/r Lingner-Produktion GmbH, Herrmannstrasse 7, D ­ 77815 Bühl, Schweizer Marke Nr. 450 616 ,,DR. BEST SENSORTOP" gegen Widerspruchsgegner/in bellmira Cosmetic GmbH., 33, Otto-Schott-Strasse, D ­7877 Wertheim, IR-Marke Nr718 506 ,,FARMER'S BEST" Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 9. Mai 2001 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3979 wird als erledigt abgechrieben.

3.

Die am 14. Februar 2000 gegen die Marke IR 718 506 ,,Farmer's Best" erlassene provisorische Schutzverweigerung wird nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung zurückgezogen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von verbleibt dem Institut.

5.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

22. Mai 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2001-0920

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