Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Schulen
Entwurf
vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 des Bundesgesetzes vom ... 1 über die Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Schulen, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. August 20012, beschliesst:
Art. 1 1
Für die Finanzierung der Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Schulen wird ein Verpflichtungskredit von 100 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
11594
1 2
SR ...; AS ... (BBl 2001 5978) BBl 2001 5957
2001-1390
5981