Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Schulen

Entwurf

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 des Bundesgesetzes vom ... 1 über die Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Schulen, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. August 20012, beschliesst:

Art. 1 1

Für die Finanzierung der Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Schulen wird ein Verpflichtungskredit von 100 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

11594

1 2

SR ...; AS ... (BBl 2001 5978) BBl 2001 5957

2001-1390

5981