Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 3372/1999 Widersprechende Pharmacia & Upjohn AB, S-11287 Stockholm, CH-Marke Nr.

P283 865 DALACIN gegen Widerspruchsgegnerin Yamanouchi Europe B. V., NL-2353 EW Leiderdorp, IR-Marke Nr. 700 862 XALAZIN Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 31. Oktober 2001 folgendes verfügt: 1.

Die Sistierung des Widerspruchsverfahrens Nr. 3372/1999 wird aufgehoben.

2.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren Nr. 3372/1999 ausgeschlossen.

3.

Der Widerspruch Nr. 3372/1999 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1000 Franken und die Verfahrenskosten von 800 Franken, insgesamt ausmachend 1800 Franken, zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet. Der Widerspruchsgegnerin wird dieser Entscheid durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

31. Oktober 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2001-2395

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