Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 3720 Widersprechende/r Husky of Tostock, GB-London SW7, CH-Marke Nr. 378 155 "HUSKY" gegen Widerspruchsgegner/in Husky Oy, FI-94200 Kemi, IR-Marke Nr.

711 993 "HUSKY" (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 11. Mai 2001 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3720 wird infolge Markenlöschung als erledigt abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Dieser Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet. (Der Widerspruchsgegnerin wird der Entscheid durch Veröffentlichung im Bundesblatt eröffnet.)

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

22. Mai 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2038

2001-0900