Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Zweisimmen (BE); Neubau einer Selbstbedienungstankstelle in Blankenburg Mitwirkung und Anhörung vom 1. Mai 2001

Gesuchsteller:

Bundesamt für Armeematerial und Bauten (BAB)

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (MG; SR 510.10) und der Verordnung vom 13. Dezember 1999 über das Plangenehmigungsverfahren für militärische Bauten und Anlagen (MPV; SR 510.51).

Projektdossier:

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Projektbeschrieb Planbeilagen

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in VerbinAnhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) sind die betroffenen Fachbehörden des Bundes, die betroffenen Kantone und Gemeinden anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat sodann die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Zweisimmen schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeinde Zweisimmen vom 1. Mai bis 1. Juni 2001 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens 1. Juni 2001, bei der Gemeinde Zweisimmen, 3770 Zweisimmen zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen.

Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

1. Mai 2001

2001-0692

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

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