Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Notifikation Die III. Ausserordentliche Kammer der Eidgenössischen AHV/IV-Rekurskommission für die im Ausland wohnenden Personen hat mit Urteil vom 24. November 2000, welches nicht auf dem ordentlichen Weg eröffnet werden kann, i. Sa. Alfons Schatt, geboren am 17. November 1956, zuletzt wohnhaft gewesen an folgender Adresse: P.O. Box 141, ES-43860 L'Ametlla de Mar, Tarragona, und zur Zeit unbekannten Aufenthalts, gegen die IV-Stelle für Versicherte im Ausland, Genf, betreffend Invalidenrente erkannt: 1.

Die Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland vom 22. September 1998 wird abgewiesen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben erhoben, und es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

3.

Dieses Urteil wird im Bundesblatt auszugsweise bekanntgemacht; der IVStelle für Versicherte im Ausland und dem Bundesamt für Sozialversicherung wurde es auf dem ordentlichen Weg eröffnet.

Gegen dieses Urteil kann innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung der vorliegenden Notifikation beim Eidgenössischen Versicherungsgericht, Adligenswilerstrasse 24, 6006 Luzern, Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

23. Januar 2001

Eidgenössische AHV/IV-Rekurskommission für die im Ausland wohnenden Personen Die Präsidentin der III. Ausserordentlichen Kammer: C. Schmidhalter

2001-0046

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