Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren nach den Artikeln 7 - 19 MPV1 betreffend Militärflugplatz Emmen: Sanierung und Anpassung der Flugzeughalle 4 vom 17. Juli 2001

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten (BAB), 3003 Bern vom 31. Januar 2001 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Sanierung und Anpassung der Flugzeughalle 4 auf dem Militärflugplatz Emmen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Baudirektion der Gemeinde Emmen, 6021 Emmenbrükke während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG2).

21. August 2001

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärische Plangenehmigungsverordnung vom 13. Dezember 1999 (SR 510.51) Militärgesetz vom 3. Februar 2000 (SR 510.10)

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2001-1435