Flughafen Samedan Erneuerung der Betriebskonzession und Genehmigung des Betriebsreglements

Mit Entscheid vom 27. August 2001 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) der Genossenschaft Flugplatz Oberengadin (GFO) die Konzession für den Betrieb des Flughafens Samedan für weitere 30 Jahre erteilt.

Gleichzeitig hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) das leicht geänderte Betriebsreglement genehmigt.

Der vollständige Wortlaut der Entscheide kann bezogen werden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 031 325 06 57, FAX 031 325 80 60, e-mail: info@bazl.admin.ch.

Gegen die Verfügungen oder gegen Teile davon kann innert 30 Tagen Verwaltungsbeschwerde erhoben werden bei der Rekurskommission des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Postfach 336 3000 Bern 14 Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen.

Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

Allfälligen Beschwerden gegen die Betriebskonzession wurde die aufschiebende Wirkung entzogen.

Da das Gesuch der Pflicht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit untersteht, können der Umweltverträglichkeitsbericht, die Stellungnahme des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) sowie der Entscheid beim kantonalen Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement in Chur und bei der Einwohnergemeinde Samedan während der Beschwerdefrist eingesehen werden.

11. September 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Bundesamt für Zivilluftfahrt

2001-1748

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