Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden Gegenstand des Zweiten Zusatzprotokolls ist die interterritoriale Zusammenarbeit.

Darunter wird die Zusammenarbeit zwischen nicht aneinandergrenzenden Gebietskörperschaften verstanden.

Vernehmlassungsfrist: 31. August 2001 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: EDA, Direktion für Völkerrecht, 3003 Bern, Tel. 031 322 30 54, Fax 031 323 16 47, E-Mail: fabrizio.taschetta@eda.admin.ch

8. Mai 2001

2001-0725

Bundeskanzlei

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