Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren nach den Artikeln 7 - 19 MPV1 betreffend Sanierung und Ausbau der Kaserne Liestal, Waffenplatz Liestal (BL) vom 13. Juli 2001

Gestützt auf das Gesuch des Hochbauamtes des Kantons Basel-Landschaft vom 24. Februar 2000 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Sanierung und den Ausbau der Kaserne Liestal unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Stadtverwaltung Liestal, Rathausstrasse 36, 4410 Liestal, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG2).

31. Juli 2001

1 2

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärische Plangenehmigungsverordnung vom 13. Dezember 1999 (SR 510.51) Militärgesetz vom 3. Februar 2000 (SR 510.10)

2001-1422

3683