Ablauf der Referendumsfrist: 7. April 2002 (1. Arbeitstag: 8. April 2002)

Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG) Änderung vom 14. Dezember 2001

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht vom 26. März 20011 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Juni 20012, beschliesst: I Das Mehrwertsteuergesetz vom 2. September 19993 wird wie folgt geändert: Art. 18 Ziff. 11 Von der Steuer sind ausgenommen: 11. die folgenden Umsätze im Bereich der Erziehung und Bildung mit Ausnahme der in diesem Zusammenhang erbrachten gastgewerblichen und Beherbergungsleistungen: a. die Umsätze im Bereich der Erziehung von Kindern und Jugendlichen, des Unterrichts, der Ausbildung, Fortbildung und der beruflichen Umschulung einschliesslich des von Privatlehrern oder Privatschulen erteilten Unterrichts, b. die Umsätze aus Kursen, Vorträgen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder bildender Art; die Referententätigkeit ist von der Steuer ausgenommen, unabhängig davon, ob das Honorar dem Unterrichtenden oder seinem Arbeitgeber ausgerichtet wird, c. die Umsätze aus im Bildungsbereich durchgeführten Prüfungen, d. Organisationsdienstleistungen (mit Einschluss der damit zusammenhängenden Nebenleistungen) der Mitglieder einer Einrichtung, welche von der Steuer ausgenommene Umsätze nach den Buchstaben a­c erbringt, an diese Einrichtung,

1 2 3

BBl 2001 3171 BBl 2001 5982 SR 641.20

6514

2001-0994

Mehrwertsteuergesetz

e.

Organisationsdienstleistungen (mit Einschluss der damit zusammenhängenden Nebenleistungen) an Dienststellen von Bund, Kantonen und Gemeinden, welche von der Steuer ausgenommene Leistungen nach den Buchstaben a­c entgeltlich oder unentgeltlich erbringen;

II 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Nationalrat, 14. Dezember 2001

Ständerat, 14. Dezember 2001

Die Präsidentin: Liliane Maury Pasquier Der Protokollführer: Christophe Thomann

Der Präsident: Anton Cottier Der Sekretär: Christoph Lanz

Datum der Veröffentlichung: 28. Dezember 20014 Ablauf der Referendumsfrist: 7. April 2002 (1. Arbeitstag: 8. April 2002)

11476

4

BBl 2001 ...

6515