Bekanntmachungen der Gerichte
Einstellungsverfügung vom 13. November 2001 Der Auditor Div Ger 5 hat in Anwendung der Art. 116118 MStP verfügt: 1.
Das militärgerichtliche Verfahren gegen Sdt Thommen Remo, geb. 3. Mai 1977 in Basel, von Bennwil, des Kurt und Rita geb. Ackermann, ledig, Strassenbauer, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes, AHV-Nr. 882.77.234.119 betreffend Nichteinrücken in ADF 1999, 25.10.12.11.1999 mit seiner Einteilungseinheit wird ohne Straffolgen eingestellt.
2.
Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des Bundes.
3.
Dem Beschuldigten wird keine Entschädigung ausgerichtet.
4.
Mitteilung an: den Beschuldigten (durch Publikation im Bundesblatt) den Oberauditor
5.
Gegen diese Einstellungsverfügung können der Beschuldigte und der Oberauditor Rekurs an das Divisionsgericht erheben.
Der Rekurs ist innerhalb von 20 Tagen nach der Mitteilung dieser Verfügung schriftlich mit Antrag und Begründung zuhanden des Divisionsgerichts beim Auditor einzureichen.
Eine mündliche Verhandlung über den Rekurs findet nicht statt. Der Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet.
6.
Wird kein Rekurs erhoben oder der Rekurs abgewiesen, so wird die Einstellung des Verfahrens definitiv.
27. November 2001
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Der Auditor Divisionsgericht 5
2001-2537