Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 3512 Widersprechende Janssen Pharmaceutica N.V., B-2340 Beerse, IR - Marke Nr. 695 047 ,,ARNEZAL" gegen Harras-Apotheke Inh. Dr. Karl Heinz Sensc., D ­ 81373 München IR - Marke Nr. 705 701 ,,ARNISAL" Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 10. September 2001 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3512 wird gutgeheissen .

3.

Der IR - Marke Nr. 705 701 ,,ARNISAL" wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat er Widersprechenden eine Parteientschädigung von Fr. 1800 zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

10. September 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

4852

2001-1829