Verfügung im Widerspruchsverfahren 2902/1998 Widersprechende/r Paul H. Kübler Bekleidungswerk GmbH & Co., 11-25, JakobSchüle-Strasse, D-73655 Plüderhausen, Internationale Marke Nr. 678 569 (ASKARI), Vertreter/in A. W. Metz & Co. AG, Hottingerstrasse 14, 8024 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Docteur Nature s.r.l., Via Caduti Senza Croce 6/12, I-41041 Baggiovara, Internationale Marke Nr. 689 196 (AKARY) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 5. September 2001 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 2902 wird gutgeheissen und der IR-Marke Nr. 689 196 ,,AKARY" der Schutz in der Schweiz nach Eintritt der Rechtskraft der Verfügung definitiv verweigert.

3.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden Fr. 1800.- (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

5. September 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2001-1827

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