Flughafen Zürich Gesuch um Plangenehmigung für die Erweiterung Phase II des Parkplatzes Rorholz

Gesuchstellerin:

Unique (Flughafen Zürich AG), Postfach, 8058 Zürich

Bauherrin:

Avireal AG, Immobilien-Management EP, Postfach, 8058 Zürich

Gegenstand:

Verlegung von 250 bestehenden Autoabstellplätzen ins Gebiet Rorholz als Erweiterung des kürzlich erstellten Parkplatzes T12: - 241 Autoabstellplätze vom bestehenden Parkplatz T13 beim Cateringgebäude Gate Gourmet, - 9 Autoabstellplätze als Erstz für wegfallende Plätze auf dem bisherigen Parkplatz Rorholz.

Alles im Flughafenareal, Gemeinden Kloten und Opfikon.

Das Vorhaben ist nicht Bestandteil der 5. Bauetappe.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37 ­ 37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0).

Anhörung:

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hört den Kanton Zürich und die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 21. September bis zum 22. Oktober 2001 an folgenden Stellen eingesehen werden: - Flughafen Zürich, Unique Airport Conference Center Bürogebäude Parkhaus A; - Bausekretariat der Stadt Kloten, Kirchgasse 7, 8302 Kloten, - Bauamt Opfikon, Oberhauserstr. 27, 8152 Opfikon.

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Prozess Anlagen, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern.

Hinweise: - Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Plangenehmigung nicht Beschwerde führen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

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2001-1835

- Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das UVEK diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

18. September 2001

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

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