Verfügung im Widerspruchsverfahren 3834/1999 Widersprechende/r Coty GmbH, Rheinstrasse 4E, D-55116 Mainz, Internationale Marke Nr. 629 716 (HAPPY LIPS), Vertreter/in R.A. Egli & Co, Patentanwälte, Horneggstrasse 4, 8008 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Daniel Kohns, 155, Oberstrasse, D-56154 Boppard, Internationale Marke Nr. 715 015 (HAPPI) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 6. September 2001 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3834 wird abgewiesen.

3.

Die teilweise provisorische Schutzverweigerung vom 14. Januar 2000 gegenüber der internationalen Marke Nr. 715 015 ,,HAPPI" (fig.) wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zurückgezogen.

4.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

5.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (dem Widerspruchsgegner durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

6. September 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

4854

2001-1831