Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ukraine
Entwurf
vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. Februar 20012, beschliesst:
Art. 1 1
Das am 30. Oktober 2000 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.
2
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
11367
1 2
SR 101 BBl 2001 1666
2001-0217
1673