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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 29. Januar 1886.)

Der Bundesrath hat in Betreff der Kollaudation der obern Juragewässerkorrektion folgende Schlußnahme getroffen : 1. Die Kanäle der untern Broye und der obern Zihl deren Ausführung laut Bundesbeschluß über die Juragewässerkorrektion vom 25. Heumonat 1867, Artikel 3, Alinea 3, den Kantonen Frei-- bürg, Waadt und Neuenburg obgelegen hat, werden unter den Vorbehalten sub 2 hienach als vollendet erklärt und gemäß Art. 11 des erwähnten Beschlusses zum Unterhalte au die nämlichen Kantone und an den Kanton Bern, jedem mit dem auf sein Gebiet fallenden Theil, übertragen.

Die genaue Begrenzung der den einzelnen Kantonen zufallenden Strecken ist, soweit nöthig, nach zwischen denselben hierüber noch zu treffendem Einverständniß im Plan und auf dem Terrain zu bezeichnen, und es soll ein Exemplar des mit diesen Einzeichnungen versehenen Planes für den Bundesrath und für jede der vier Kantonsregierungen angefertigt werden.

Der von den Kantonen zu besorgende Unterhalt betrifft die Erhaltung dieser Korrektionswerke in allen Theilen in gutem baulichem Stande und überhaupt in der für ihre Wirkung erforderlichen Beschaffenheit.

2. Soweit die für den Unterhalt der Kanäle nöthigen Reckwege und überhaupt Kommunikationen längs denselben nicht schon bestehen, sind sie noch zu erstellen.

Für den Fall, daß es sich zur Verhütung von schädlichen Versandungen nothwendig erweisen sollte, die Seedämme (Moles) an den drei Seen, deren Höhe nicht den höchsten Wasserständen entspricht, beziehungsweise einzelne Stellen derselben zu erhöhen, behält sich der Bundesrath das Recht vor, die Vornahme dieser Erhöhung von den an den betreffenden Stellen unterhaltspflichtigen Kantonen zu verlangen.

Die Erledigung etwa noch nicht geregelter Entschädigungsangelegenheiten bleibt vorbehalten.

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Bei dem am 26. Januar d. J. erfolgten Austausch der Ratifikationen des zwischen der Schweiz und dem Fürstenthum M o n a c o am 10. Dezember 1885 in Paris abgeschlossenen Auslieferungsvertrages wurde vereinbart, daß derselbe am 1. Februar 1886 in Kraft treten solle.

Der Bundesrath hat daher sämmtliche Kantonsregierungen mittelst Kreisschreiben eingeladen, diesen Vertrag, welcher vors läufig im IV. Bande des Bundesblattes, Seite 564 u. ff., erschienen ist, in gehöriger Weise zu veröffentlichen und vom 1. Februar an in Vollzug zu setzen.

(Vom 3. Februar 1886.)

Der Bundesrath errichtete für V a l p a r a i s o (Chili) ein schweizerisches Virekonsulat und wählte zum Vizekonsul daselbst Hrn. Otto S c h ö n e m a n n von St. Gallen, bisheriger Kanzler beim schweizerischen Konsulat in Valparaiso.

(Vom 5. Februar 1886.)

Da erfahrungsgemäß nur wenige Firmen und einzelne Personen von den Telegraphenmarken Gebrauch machen, so hat der Bundesrath die Abschaffung derselben beschlossen und verfügt, es sei der Verkehr des Publikums mit den Telegraphenbüreau durch Eröffnung von monatlich abzuschließenden Rechnungen zu erleichtern und überdies zu gestatten, daß der Taxbetrag von solchen Telegrammen, welche durch die Post an die Telegraphenbüreau übermittelt werden, durch Postmarken gedeckt werden kann.

Das Postdepartement ist daher beauftragt worden, in diesem Sinne den Entwurf einer Verordnung vorzulegen.

Der Bundesrath ernannte: zum Chef der juristischen Abtheilung des eidgenössischen Versicherungsamtes: Hrn. Hermann L i e n h a r d , von Bözingen (Bern), Oberrichter in Bern, und zum Instruktor I. Klasse der Infanterie im V. Kreise : Hrn. Major Robert H i n t e r m a n n , von Beinwyl (Aargau), in Aarau.

172 Vom Bundesrathe sind gewählt worden : (am 29. Januar 1886) zum Zolleinnehmer in Romanshorn : Hr. Arnold Vogt, von Allschwyl (BaselLind), derzeit Zollkontroleur in Genf, Bahnhof P. V., seit 1864 im Dienste der Zollverwaltung; (am 3. Februar 1886) zum Posthalter und Telegraphisten in Trogen: Hr. Gottwald Niederer, Fürspreeher, von Speicher (Appenzell A.lih.), in Trogen ; (am 5. Februar 1886) zum Posthalter in Ebnat: Hr. Josef Anton Gehler, v. Wallenstadt (St. Gallen), derzeit Postkominis in St. Gallen; zur Posthalterin in Orsières : Frau Aline Troillet - Gaillard, von Orsières (Wallis), Lehrerin daselbst; zum Postkommis in Luzern: Hr. Kuno Ulrich, von Eschenbach (Luzern), gegenwärtig Posthalter in Göschenen (Uri).

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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