Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter
Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Revision des Obligationenrechts (Bezahlter Mutterschaftsurlaub) Im Unterschied zum geltenden Recht sehen die neuen Varianten vor, dass die Dauer des Lohnanspruchs selbst dann nicht reduziert werden kann, wenn die Arbeitnehmerin im betreffenden Dienstjahr aus einem anderen Grund als der Niederkunft, beispielsweise wegen Krankheit oder Schwangerschaft, arbeitsverhindert war.
Vernehmlassungsfrist: 14. September 2001 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, 3003 Bern, Tel. 031 322 47 97, Fax 031 322 42 25; E-mail emanuella.gramegna@bj.admin.ch
19. Juni 2001
2472
Bundeskanzlei
2001-1138