Verfügung im Widerspruchsverfahren 3895/1999 Widersprechende/r Knoll GmbH, Knollstrasse, D-67061 Ludwigshafen, Internationale Marke Nr. 603 809 (Tarka), Vertreter/in E. Blum & Co, Patentanwälte, Vorderberg 11, 8044 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Paulig Ltd, Lekholmsvägen 32, FI-00980 Helsinki, Internationale Marke Nr. 716 174 (TERIAKA) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 6. September 2001 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3895 wird abgewiesen.

3.

Die teilweise provisorische Schutzverweigerung vom 13. Januar 2000 gegenüber der internationalen Marke Nr. 716 174 ,,TERIAKA" wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zurückgezogen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von Fr. 800.- verbleibt dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

6. September 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2001-1832

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