Verfügung im Widerspruchsverfahren 4078/2000 Widersprechende/r Deutsche Telekom AG, Friedrich-Ebert-Allee 140, D-53113 Bonn, Schweizerische Marke Nr.444 782 eurochip (fig.), Vertreter/in Schmauder & Partner AG, Patentanwaltsbüro, Zwangigweg 7, 8038 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Etablissements Bourgogne et Grasset, Z.I. BeauneSavigny, Lieudit La Champagne, FR-21420 Savigny-les-Beaune, Internationale Marke Nr. 720 657 EUROCHIP 1.

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 24. April 2001 folgendes verfügt:

2.

Das Widerspruchsverfahren 4078/2000 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken, abzüglich 80 Franken, somit 720 Franken, wird der Widersprechenden zurückerstattet.

4.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet. Die Widerspruchsgegnerin wird mittels Publikation im Bundesblatt informiert.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

24. April 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

1614

2001-0724