Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter
Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Sanierung und Liquidation von Banken Das geltende Verfahren bei Insolvenz von Banken muss überprüft und den heutigen Gegebenheiten angepasst werden.
Vernehmlassungsfrist: 31. Mai 2001 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Bauten und Logistik, Abteilung EDMZ (Vertrieb), Sektion Verkauf, 3003 Bern, Tel. 031 325 50 50, Fax 031 992 00 23/24
27. Februar 2001
1098
Bundeskanzlei
2001-0315