Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 3479/1999 Widersprechende/r FALC S.P.A., 24, Contrada San Domenico, I-62013 Civitanova Marche Alta (Macerata), IR-Marke Nr. 554 767 "Naturino" (fig.) gegen Widerspruchsgegner/in ERAM, Société Anonyme à Directoire et Conseil de Surveillance, F-49110 Saint-Pierre-Montlimar, IR-Marke Nr. 705 047 "NATURA" Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 10. September 2001 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 3479/1999 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

2.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

3.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet. Der Widerspruchsgegnerin wird diese Verfügung durch Veröffentlichung im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

10. September 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

4856

2001-1828